Am 14. März 2021 finden in Marburg Kommunalwahlen statt. Bis zum 04.01.2020 können Wahlvorschläge dafür eingereicht werden.
Todo
- Raum für Versammlung zur Aufstellung der Wahlliste finden ✔
- Gibt es Fristen für die Einladung zu einer Vertreterversammlung nach § 12 KWG?
- Vertreterversammlung planen und vorbereiten
- „Das Nähere“ regeln
- Vertrauensperson? Darf die auch auf der Vorschlagsliste sein?
- Einladung
- Name der Wählergruppe und Kurzbezeichnung
- Kandidaten stellen sich vor
- Stimmzettel für geheime Abstimmung
- Unterschriftenlisten: „müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind.“ § 11 KWG
- Bescheinigung des zuständigen Gemeindevorstands, dass die/der Bewerber/in die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt
müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind (§ 11 Abs. 4 Satz 1 KWG). Dies sind für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf 162 Unterschriften.
https://www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen/2020/OEB_2020_11_14_Wahl.php
Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KomWGHE2005V7P12
Links zu Rechtsgrundlagen
- Marburg:
- Informationen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen
- Wahlen / Wahlergebnisse
- Kommunalwahlen – Termine, Dokumente und Bekanntmachungen
- Sachgebiet Wahlen: Christoph Bolte
- Kreistagswahlen
- „Die Wahlvorschläge für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf sind gemäß § 13 Abs. 1 KWG spätestens am Montag, den 04. Januar 2021 bis 18:00 Uhr (69. Tag vor der Wahl), schriftlich im Original (Vordruckmuster KW Nr. 6) beim Kreiswahlleiter des Landkreises Marburg-Biedenkopf, im 2. Stock, Zimmer 226, der Kreisverwaltung, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg
- Vordrucke für Parteien und Wählergruppen
- Rechtsgrundlagen
- Hessisches Kommunalwahlgesetz