Klagen gegen Maskenpflicht

Fortsetzungsfestsetllungsklage wg. 19.09.2020

Für den 19.09.2020 hatte ich eine Kundgebung angemeldet unter dem Motto „Gesicht zeigen gegen Rassismus und unverhältnismäßige Grundrechts-Einschränkungen“. In der Auflagenverfügung des Ordnungsamtes (vom 18.09.2020) wurde vorgeschrieben, dass Kundgebungsteilnehmer zusätzlich zum Abstand von 1,5 Metern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollten.

  • Am gleichen Tag (18.09.2020) legte ich Widerspruch gegen Auflagenverfügung ein
  • Am 9.10.2020 habe ich Klage beim Verwaltungsgericht Gießen eingereicht. Zur inhaltlichen Begründung habe ich der Klage noch eine ergänzende Stellungnahme beigefügt.
  • Am 21.10.2020 habe ich vom Ordnungsamt Marburg die Auflagenverfügung für den 24.10.2020 erhalten. Am 22.10.2020 habe ich gegen Punkt 4 der Verfügung (Maskenpflicht) Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig habe ich durch einen Anwalt den Antrag auf Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Gießen gestellt.
  • Am 17.06.2021 hat das VG Gießen in seinem Urteil die Feststellungsfortsetzungsklage abgewiesen. Dabei hat es das Robert-Koch-Institut quasi heilig gesprochen:
    • „Dass die Bewertung des Robert-Koch-Instituts tragfähig und wissenschaftlich fundiert ist, steht für das Gericht nicht in Zweifel“

Eilverfahren Bewegungsmeditation

Für Samstag, den 28.11.2020 hatten wir als Protestform eine politische Atemmeditation geplant. Diese konnte aufgrund der Auflagen des Ordnungsamtes leider nicht stattfinden. Im Eilverfahren entschied das VG Gießen, dass die Einschränkungen durch die Maskenpflicht nicht schwer genug wiegen, um davon abzusehen.

Verfahrensdokukmente