Bundesverfassungsgericht diskriminiert Ungeimpfte

Auch in Marburg haben Menschen am 14.12.2021 vor dem Amtsgericht Kerzen und Blumen niedergelegt. Sie mahnen damit die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit an. Mit der 2G++ Regel verletzt das BVerfG das Recht auf rechtliches Gehör für alle Ungeimpften.

Der Rechtsanwalt Friedemann Däblitz schreibt dazu:
„Das Gericht führt damit eine Boosterimpf- oder Krankheitspflicht + Gefahrenvermutung für all diejenigen ein, die in dem Bundesverfassungsgericht den Hüter der Grund- und Freiheitsrechte sehen sollten.“

Abstandskontrolle mit Zollstock

Realsatire des Corona-Polizeistaates
Der Corona-Polizeistaat zelebriert lächerlichstes Niveau-Limbo in Frankfurt. Bei einer Kundgebung am Rathenauplatz am 11.12.2021 für die freie Impfentscheidung ist das Virus offenbar so gefährlich, dass Beamte die Einhaltung der verordneten Abstände von 1,5 Metern zwischen den maskierten Menschen mit einem Zollstock überprüfen und per Videokamera dokumentieren. Wenige Meter weiter, am Weihnachtsmarkt, ist das Virus nicht so gefährlich. Da ist dichtestes Gedränge und mit den Abständen muss man es nicht so genau nehmen. Die Bratwurst-Freiheit ist in Deutschland derzeit stärker geschützt als die Versammlungsfreiheit.

Keine Gewalt! Wir wollen keine Radikalisierung!

Das politische Klima spitzt sich leider auf vielen Ebenen zu. Akteuren auf allen Ebenen der Politik sagen wir klar: Gewalt ist in einer Demokratie kein legitimes und auch in undemokratischen Systemen meist kein sinnvolles Mittel der politischen Auseinandersetzung!

Nein zu Protesten vor Privatwohnungen!

Auch Politiker und andere öffentliche Personen, deren Handlungen als Amtsträger, Entscheider oder Meinungsmacher wir fundamental ablehnen, haben ein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre. Proteste gegen deren politisches Handeln gehören in den öffentlichen Raum und auch an die Orte ihrer politischen Tätigkeit wie z.B. ihren Amtssitz oder ihr Büro. Sie gehören aber nicht vor deren Privatwohnungen. Persönliche Einschüchterung hat im demokratischen Diskurs nichts zu suchen!

Trotz Impf-Apartheid: Versammlungsfreiheit gilt (noch)

Trotz der neuen Einschränkungen durch den „Lockdown für Ungeimpfte“ in der hessischen Corona-Verordnung sind Treffen in der Öffentlichkeit weiterhin möglich: als politische Versammlung.

Praktisch heißt das: wenn ihr mit mehreren Leuten draußen rumsteht, euch unterhaltet oder herumlauft „zum Zweck der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung“ (BVerfG NJW 2001, 2459 – „Love-Parade“), dann seid ihr eine politische Versammlung!

„Trommelnd durch Marburg“ – Demo für freie Impfentscheidung am 04.12.2021

Am 04.12.2021 versammelten sich etwa 150 Menschen in Marburg, um mit einer Trommel-Demo durch die Stadt zu ziehen. Sie fordern, dass weiterhin jeder Mensch selbst darüber entscheiden darf, ob ihm eine experimentelle Substanz gespritzt wird. An mehreren Zwischenkundgebungen wurde der „Nürnberger Kodex“ vorgetragen – eine zentrale ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer Experimente am Menschen. Dieser wurde aufgrund der Menschenversuche unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfasst.

Impf-Bestechung abgelehnt, kein Gruppendruck?

Bei der Sitzung des Kreistages Marburg-Biedenkopf am 19.11.2021 in Stadtallendorf wurden zwei Anträge mit Bezug zum Thema Impfung behandelt. Der Antrag der FDP-Fraktion forderte, Impfbusse an Schulen zu schicken und Kinder mit 20-Euro-Gutscheinen zur Impfung zu locken.

  • Für Dr. Falk ist „jedes Mittel Recht“ bei der Impf-Werbung
  • Louisa Scholz: HWG gilt nur für Ärzte und Vertriebsketten
  • Marian Zachow:
    Impfaktionen „grundsätzlich nach der Schulzeit“, kein Gruppendruck
  • FDP-Antrag abgelehnt, Grüne änderten ihre Meinung