Impf-Bestechung abgelehnt, kein Gruppendruck?

Bei der Sitzung des Kreistages Marburg-Biedenkopf am 19.11.2021 in Stadtallendorf wurden zwei Anträge mit Bezug zum Thema Impfung behandelt. Der Antrag der FDP-Fraktion forderte, Impfbusse an Schulen zu schicken und Kinder mit 20-Euro-Gutscheinen zur Impfung zu locken.

Für Dr. Falk ist „jedes Mittel Recht“ bei der Impf-Werbung

Dr. Falk (CDU) erläuterte, dass der Aspekt der Impfbusse im FDP-Antrag bereits umgesetzt ist und als „erledigt“ gewertet werden kann. Er erwähnte stolz, dass auch Belohnungen für „Impf-Willige“ bereits gegeben wurden, z.B. Bratwürste beim Hafenfest. Auf eine Zwischenfrage von Dr. Michler, ob dies mit dem Heilmittelwerbegesetz vereinbar sei, antwortete Dr. Falk, er sei kein Jurist. Nach seiner Wahrnehmung seien alle politisch Verantwortlichen zu der festen Überzeugung gekommen, „dass das richtig ist, dass wir alle impfen“, und dann sei „jedes Mittel Recht“, Menschen von der Impfung zu überzeugen.

Gegenrede von Dr. Michler (WDMR)

Gegen den FDP-Antrag hat Dr. Frank Michler folgende Argumente vorgebracht:

Bei Kindern fällt das Verhältnis von Schaden und Nutzen der Impfung negativ aus. Das ist wissenschaftlich nicht mehr zu leugnen. Daher ist es um so wichtiger, dass die Entscheidung für oder gegen diese neuartigen gen-basierten Impfstoffe FREI ist, und Menschen nicht dazu gedrängt, genötigt oder dazu verführt werden. Bei Massen-Impfaktionen und in Impfbussen ist eine freie Impfentscheidung jedoch nicht gewährleistet: Es fehlt die Zeit für individuelle Aufklärungsgespräche, Anamnese, die Privatspähre, Gruppendruck überlagert medizinische Überlegungen. Zudem ist im Heilmittelwerbegesetz verboten, mit Werbegeschenken Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente zu machen. Was die FDP hier vorgeschlagen hat, ist offenkundig illegal.

Gegenrede von Dr. Michler (WDMR) zu Impfbussen und 20-Euro-Bestechung

Bitter-sarkastisches „Danke“ von Jackline Moldenhauer-Dersch

Die Einzelabgeordnete Jackline Moldenhauer-Dersch (früher Grüne, jetzt fraktionslos) „bedankte“ sich mit einem bitter-sarkastischen Redebeitrag für die Diskriminierung, die Ungeimpfte derzeit erfahren, für die Angst von Schülern, nicht mehr an Klassenfahrten teilnehmen zu können, für die Spaltung der Gesellschaft, für ein „Impf-Angebot, welches nicht vor Ansteckung und Verbreitung schützt.

Lerche: Impfung der „einzige Ausweg“

Der Pirat Frank Werner Lerche (Liberale & Piraten) verwies auf die STIKO, welche die Impfungen an Kindern empfohlen hatte. Dass diese „Empfehlung“ nach langem Zögern und massivem Druck aus der Politik kam, scheint für ihn die Aussagekraft dieser „Emfpehlung“ nicht zu schmälern. Er erwähnte eine Studie zu „Long Covid“ bei Kindern. Die kann er uns gerne mal zukommen lassen. In der britischen Presse heißt es dazu: „Long Covid in children ’nowhere near scale feared’“ (BBC, 1.9.2021) und „Long COVID uncommon in children, analysis finds“ (Kings College, 4.8.2021). Fast religiös sieht er die Impfung als „einzigen Ausweg“ aus der Pandemie.

Louisa Scholz: HWG gilt nur für Ärzte und Vertriebsketten

Die Antragstellerin Louisa Scholz (FDP) bekräftigte noch einmal ihre Lesart der Rechtslage zur Impf-Bestechung: „Das Heilmittelwerbegesetz richtet sich an Ärzte und Vertriebsketten“. Mit dieser steilen These wurde sie auch im Hinterländer Anzeiger zitiert. Da muss Herr Omsels seinen Kommentar zum HWG wohl noch einmal umschreiben. Denn da ist die von Frau Scholz zitierte Einschränkung des Personenkreises, der sich an das HWG zu halten hat, nicht zu finden. Der dem HWG zugrundeliegende Werbebegriff ist sehr weit gefasst und wird in EU-Richtlinie 2001/83/EG Artikel 86 definiert:

Im Sinne dieses Titels gelten als „Werbung für Arzneimittel“ alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern; sie umfasst insbesondere: die Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel,

Artikel 86, EU-Richtlinie 2001/83/EG

Marian Zachow:
Impfaktionen „grundsätzlich nach der Schulzeit“, kein Gruppendruck

Der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow „verwahrte“ sich „ausdrücklich“ gegen den Vorwurf, bei den Impfaktionen sei nicht genug Raum für Anamnese und Aufklärungsgespräche. Ein Impfangebot sei auch immer ein Impfberatungs-Angebot. Jeder, der da hinkommt, könne auch ungeimpft wieder herauskommen. Auch behauptete er, dass keinerlei Gruppendruck an den Schulen zugelassen werde. Die Impfentscheidung für junge Menschen solle frei bleiben. Impfaktionen fänden „grundsätzlich nach der Schulzeit“ statt. Die Impfaktionen würden zwar AN Schulen gemacht, aber ausdrücklich nicht als schulische Veranstaltungen. Impfen sei eine persönliche Entscheidung.

FDP-Antrag abgelehnt, Grüne änderten ihre Meinung

Der erste Teil des FDP-Antrages wurde als erledigt betrachtet, da der Landkreis bereits Impfteams an Schulen schickt. Daher wurde nur noch über die 20-Euro-Bestechung abgestimmt. Dafür waren nur die FDP und der Einzelabgeordnete Lerche (Liberale & Piraten). Alle anderen waren dagegen oder enthielten sich. Selbst die Grünen verwehrten dem Antrag ihre Zustimmung, obwohl sie zuvor im Gesundheitsausschuss noch dafür gestimmt hatten.

Im Ausschuss waren die Grünen noch für die Impf-Bestechung

2 Kommentare

  1. Für 50 Euro hätten es bestimmt einige Jugendliche gemacht … aber nicht für zwanzig. Bratwurst ist auf jeden Fall ein lustiger Gag. Wie ist eine Blutspende zu bewerten? Dafür erhält jeder Spender eine Aufwandsentschädigung gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Ist das dann auch Bestechung? Sollten wir diese Aufwandsentschädigung abschaffen?

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