Anti-Elefantistisches Hygienekonzept

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Hygienekonzept für Kundgebumg (Stand: 01.10.2020)

In regelmäßigen zeitlichen Abständen initiiert der Versammlungsleiter ein Distanzierungs- und Elefantenvertreibungs-Ritual:

  1. Die Teilnehmer klatschen in die Hände
  2. Die Teilnehmer strecken die Arme einschließlich der Fingerspitzen nach links und rechts aus
  3. Die Teilnehmer drehen sich einmal um 360 Grad im Kreis und prüfen, ob sie die benachbarten Personen nicht berühren
  4. Die Teilnehmer klatschen in die Hände

Die Schritte 2. und 3. des Rituals zielen darauf ab, den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Teilnehmern sicherzustellen. Eine Armlänge sind etwa 0,75 Meter. Wenn zwei Menschen sich mit ausgestreckten Armen nicht berühren, so ist ihr Abstand in der Regel größer als 1,5 Meter. Damit wird dem durch Verordnungen der Hessischen Landesregierung [1] vorgeschriebenen Mindestabstand Rechnung getragen.

Bei Versammlungen nach Art 8 GG besteht ein Risiko, dass der Versammlungsort von einer Herde Elefanten heimgesucht wird. Dies soll durch die Schritte 1. und 4. des Rituals verhindert werden [2].

Durch die Gewährleistung des Mindestabstandes kann auf die Verpflichtung zum Tragen von Masken verzichtet werden. „Gesicht zeigen“ ist ein wichtiger Bestandteil der politischen Kommunikation im öffentlichen Diskurs [3]. Die Verpflichtung zum Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ ist daher ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Art 8 GG), die darauf abzielt, den öffentlichen Diskurs zu gewährleisten. Des Weiteren ist die „Maskenpflicht“ ein schwerer Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 GG).

Das Einhalten eines Mindestabstandes ist ein weniger schwerer Eingriff, und daher nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu bevorzugen.

Dieses Hygienekonzept verknüpft das Interesse des Staates, dem Bürger auch in Zeiten eines konstant niedrigen COVID-19 Erkrankungs-Risikos [4, 5] symbolische Infektionsschutz-Regeln ohne nachweisbaren Nutzen [6, 7, 8, 9] aufzunötigen, mit dem Interesse des Bürgers, gegen diese Auflagen zu protestieren auf aktionskünstlerische Weise.

Quellen:

[1] Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, Stand 15. August 2020
[2] P. Watzlawick: Anleitung zum unglücklich sein, 2005
[3] https://www.gesichtzeigen.de/
[4] https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Sept_2020/2020-09-16-de.pdf?__blob=publicationFile
[5] Prof. Heudorf, Prof. Gottschalk im Ärzteblatt, 25.09.2020
https://www.laekh.de/heftarchiv/ausgabe/artikel/2020/oktober-2020/die-covid-19-pandemie-in-frankfurt-am-main-was-sagen-die-daten
[6] „Nonpharmaceutical Measures for Pandemic Influenza in Nonhealthcare Settings—Personal Protective and Environmental Measures“
Volume 26, Number 5—May 2020
https://doi.org/10.3201/eid2605.190994
[7] Prof. Franz Allerberger
https://www.youtube.com/watch?v=sULQrknpk2o
[8] CME-Fortbildung für Ärzte von Prof. Ines Kappstein: „Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit“
doi.org/10.1055/a-1174-6591
[9] Prof. Drosten im Bundestag zur Wirksamkeit der Masken bezüglich Viruslast: „reine Spekulation“
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-pa-gesundheit-corona-709474