Kommunalwahl 2021

Am 14. März 2021 finden in Marburg Kommunalwahlen statt. Bis zum 04.01.2020 können Wahlvorschläge dafür eingereicht werden.

Todo

  • Raum für Versammlung zur Aufstellung der Wahlliste finden ✔
  • Gibt es Fristen für die Einladung zu einer Vertreterversammlung nach § 12 KWG?
  • Vertreterversammlung planen und vorbereiten
    • „Das Nähere“ regeln
    • Vertrauensperson? Darf die auch auf der Vorschlagsliste sein?
    • Einladung
    • Name der Wählergruppe und Kurzbezeichnung
    • Kandidaten stellen sich vor
    • Stimmzettel für geheime Abstimmung
  • Unterschriftenlisten: „müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind.“ § 11 KWG
  • Bescheinigung des zuständigen Gemeindevorstands, dass die/der Bewerber/in die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt

müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschrift­lich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind (§ 11 Abs. 4 Satz 1 KWG). Dies sind für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf 162 Unterschriften.

https://www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen/2020/OEB_2020_11_14_Wahl.php

Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das gesetzlich nicht geregelte Verfahren für die Aufstellung von Wahlvorschlägen und für die Benennung der Vertrauenspersonen regeln die Parteien und Wählergruppen.

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KomWGHE2005V7P12

Links zu Rechtsgrundlagen