Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) will Ende Mai zwei völkerrechtliche Abkommen beschließen: einen „Pandemievertrag“ sowie Änderungen an den „Internationalen Gesundheitsrichtlinien“ (IHR). Diese Vorhaben sind umstritten. Kritiker befürchten, dass mit „Soft Law“-Mechanismen die faktische Durchsetzungs-Macht von WHO-Bürokraten über lokale Gesundheitsmaßnahmen massiv ausgeweitet wird.
Kommenden Mittwoch, am 15. Mai 2024, hält die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner einen Vortrag über diese Vertragswerke.