Pressemitteilung als PDF
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Beschluss vom 08.02.2023 das Vorgehen des Kreistagsvorsitzenden Detlef Ruffert (SPD) bei der Abstimmung über Zuständigkeitsfragen gebilligt. Der Kreistagsabgeordnete Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken) wollte mit seinem Eilantrag erreichen, dass in solchen Fällen Argumente beider Seiten gehört werden müssen [1].
Das Gericht gab nun dem Kreistagsvorsitzenden recht [2]. Somit kann im Verfahren über die Absetzung eines Antrages einfach die Zuständigkeit des Kreistages bestritten werden, und danach wird abgestimmt, ohne dass die Opposition Gegenargumente vortragen kann. Der Kreistag muss dann abstimmen, ohne Argumente gehört zu haben, die für eine Zuständigkeit sprechen.
„Dieses jetzt vom Verwaltungsgericht abgesegnete Verfahren ermöglicht es den Regierungs-Fraktionen, Diskussionen im Kreistag über unliebsame Themen zu verhindern. Der Demokratie ist das alles andere als dienlich. Wer sich Sorgen um eine ‚Delegitimierung des Staates‘ macht, sollte den demokratischen Diskurs stärken, statt ihn abzuwürgen.“
bedauert Dr. Michler die Entscheidung des Gerichts.
Das Gericht scheint die Auffassung des Kreistagsvorsitzenden zu teilen, dass der – nach dem Antrag auf Absetzung gestellte – Antrag auf Feststellung der Nicht-Zuständigkeit kein eigenständiger Geschäftsordnungsantrag sei (und daher keiner separaten Gegenrede bedürfe), ohne jedoch in der Begründung näher darauf einzugehen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Quellen
[1] PM vom 08.02.2023: „Rechtsstreit um Demokratieverständnis im Kreistag“
[2] Beschluss des VG Gießen vom 08.02.2023
Politische Justiz, leider keine Überraschung! Systemknechte, nichts weiter…
Dem ist nichts hinzuzufügen!
(Außer einer Frage: Heißt es eigentlich korrekt Systemknecht:innen oder Systemmägde?)