Vertreter einer Law and Order-Politik, heutzutage verbal teils etwas weichgespülter daherkommend, sind seit jeher dafür bekannt, diejenigen zu sein, die sich am massivsten darüber hinwegsetzen.
So kommt es gerade in den letzten Jahren immer wieder zur Verharmlosung und sogar Befürwortung massiver Gewalt, von Volksverhetzung, Völkermord und einem Beklatschen faschistischer/faschistoider Regierungen. Aktuelle Beispiele sind Bundesaußenministerin Annalena „Krieg gegen Russland“ Baerbock (1), Roderich „Slawa Ukraini!“ Kiesewetter (2), u.a. Stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Johann „Russland immer Feind“ Wadephul (3), inzwischen infolge Wahlbetrugs Außenminister, Friedrich „Drecksarbeit“ Merz (4), infolge Wahlbetrugs Bundeskanzler, Tübingens Oberbürgermeister Boris „Beugehaft“ Palmer (5) sowie Ministerpräsident Markus „entschlossenes Handeln“ Söder (6).
Apropos Gesetz – nur ein klitzekleiner Schwenk zur Verfassung unserer Justiz
Dies ist leider nur eine winzige Auswahl. – Man muss wohl kaum erwähnen, dass in keinem dieser Fälle irgendeine Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat oder jemals erheben wird. Wegen der „Gewaltenteilung“ und so (7) …
Anklage? – Im Leben nicht, nicht vor einem deutschen Gericht – ebenso wenig wie bei anderen Kriminellen wie dem ehemaligen Bundeskanzler Olaf „Ich kann mich nicht erinnern“ Scholz etwa wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Falschaussage oder anderer vermuteter Verbrechen. Oder wie bei der Präsidentin der Europäischen Kommission und vorherigen Bundesministerin (u.a.) der Verteidigung Ursula „versehentlich gelöscht“ von der Leyen wegen zahlloser Vergehen.
Wie im Großen (8), so auch im Kleinen:
Systematische Straflosigkeit von Eliten bzw. Menschen oder Vereinigungen, die sich in deren Dienst stellen, hat selbstverständlich einen enormen Lerneffekt. Das gilt auch auf lokaler Ebene, speziell im politischen Bereich.
Strafrechtsrelevanter Vandalismus im Wahlkampf
Aus gegebenem Anlaß sei hier einmal das Verhalten verschiedener Akteure im Rahmen des Wahlkampfs aufgezeigt. So kam es, ähnlich wie schon 2021 bei den Kommunalwahlen und den Landratswahlen 2022, auch 2023 im Vorfeld der Landtagswahlen zu massivem Vandalismus – insbesondere mit Beschädigung, Entwendung und Zerstörung von Wahlplakaten der Bürgerliste Weiterdenken. Dies wurde auch in zahllosen Fällen fotographisch und durch Zeugenaussagen dokumentiert.
Am 04.10.2023 stellte die Bürgerliste (WDMR) bei der Staatsanwaltschaft Marburg Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung, Diebstahls und aller sonst infrage kommenden Straftatbestände (9). Das 11-seitige Schreiben enthielt eine ganze Reihe von Hinweisen auf den jeweils möglichen Täterkreis. Diese Hinweise erschienen speziell in einem bestimmten Fall immerhin geeignet, den Täterkreis hier auf vermutlich allenfalls zwei oder drei Personen (Plakatier-Team für die CDU im Bereich Neustadt) eingrenzen zu können bzw. mindestens einen Einzeltäter zu ermitteln.

Bis jetzt ist nach Kenntnis des Autors nicht einmal die Spur einer Reaktion durch die ermittelnden Behörden erfolgt. Der Anzeige-Erstatter hat bis zum heutigen Tag keinerlei Benachrichtigung erhalten.
Der Wahlkampf und seine Tücken
Nun befinden wir uns abermals im Wahlkampf. Kommunalwahlen stehen an bzw. sind im Zuge der inflationierten Briefwahl ja schon in vollem Gange. Das Recht der Bewerber – Parteien und Wählergruppen – auf Wahlwerbung ist durch das Grundgesetz (Art. 21 – Parteienprivileg, Art. 5 – Meinungsfreiheit) geschützt, um eine chancengleiche Teilnahme an der politischen Willensbildung zu gewährleisten. Das ist bislang auch unumstritten. Bei der praktischen Umsetzung aber hapert es an vielen Stellen.
Das fängt mit der Festlegung des Wahltermins an. Die für Hessen übliche Terminierung in den März erschwert grundsätzlich nicht nur die Plakatierung (durch Frost und weniger personeller Flexibilität bei nur kurzer Tageslichtdauer), sondern z. B. auch die Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit von Bürgern. Das ist insbesondere ein Problem für neue Bewerber (z. B. beim Sammeln von Unterstützerunterschriften) und Gruppierungen mit deutlich geringeren finanziellen Möglichkeiten als die etablierten Parteien. Letztere können sich professionelle Hilfe und natürlich zusätzliche bzw. kommerzielle Werbung leisten. Und tun dies auch, wie jeder beobachten kann.
Weiteres Stichwort ist die teils (auf bis zu 4 Wochen) verkürzte Zeit der Wahlkampfperiode, von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Dass selbst hierauf bei der mehr als großzügigen Vergabe der Briefwahl-Erlaubnis keinerlei Rücksicht genommen wird, erscheint in Zeiten grassierenden Demokratie-Abbaus einfach symptomatisch.
Wenn es dann richtig losgehen soll
Es geht weiter mit den vielerorts kaum noch vorhandenen Möglichkeiten zum sinnvollen Anbringen von Wahlwerbung. Neben den zahlreichen Reglementierungen begrenzt ein wuchernder Schilderwald die meist einzige Möglichkeit zur „freien Plakatierung“, nämlich Laternenmasten, erheblich. Komplettiert wird diese Enge durch zahllose Poster mit dem dubiosen Hinweis „Abstand rettet Leben – überall (…) 1,50m müssen sein“ – eine Anfang 2020 aufgetauchte Dauer-Parole, die möglicherweise nur vordergründig der Verkehrssicherheit dienen soll.
Hinzu kommen vereinzelt organisatorische Mängel von Seiten der kommunalen Verwaltung. Ein konkretes Problem scheint dabei die teilweise Abgabe von Aufgaben der Wahlkampforganisation an einen privaten Träger (Ströer) im Zuge von Public-Private Partnership zu spielen. Ein solches Modell besteht hinsichtlich der Wahlplakatierung von Plakatwänden in der Stadt Marburg. Das hat bereits in mehrfacher Hinsicht zu Pannen geführt, u.a. durch verzögerte Vorbereitung der vorgesehenen Plakatwände. Der Starttermin musste immer wieder neu erfragt werden und wurde wiederholt um einige Tage verschoben.
Diesbezüglich scheint die Stadtverwaltung Konsequenzen im Blick auf die Ausgestaltung einer weiteren Kooperation mit Ströer ins Auge gefasst zu haben.

Und immer wieder das liebe Geld: Wo sind die Milliarden hin…?
In der Stadt Marburg kam bei dieser Wahl etwas Neues hinzu. Die bisher durch Marburger Verwaltung großzügigerweise getragenen Kosten für das Plakatieren an den Stellwänden konnten nicht mehr übernommen werden. Es muss vermutet werden, dass dies mit der allgemeinen finanziellen Schieflage zusammenhängt, was letztlich auch auf den Kriegskurs unserer Regierung zurückzuführen ist. Und einfach so ein Sondervermögen aus dem Nichts zu zaubern – sagen wir einmal ganz bescheiden 3 Mio. Euro -, klappt aus „unerfindlichen“ Gründen in diesem Zusammenhang wohl nicht.
Diese neue Situation dürfte zu dem Chaos beigetragen haben, da die Verwaltung sich auf die Einzelheiten der neuen Regelung offenbar erst sehr kurzfristig einigen konnte. Zumindest kamen auf wiederholte Anfragen immer wieder entsprechende Antworten, man könne einfach noch nichts sagen…
Für die Parteien in der Tat eine schwierige Situation – vor allem aber wiederum für diejenigen, die jeden Euro umdrehen müssen und daher Materialbestellungen aufschieben müssen, sie aus Kostengründen nicht einfach fraktionieren können. Die Aufstellung und zeitliche Einplanung von Freiwilligen-Trupps bereitet kleinen und auf ehrenamtlich Tätige angewiesenen Gruppierungen ebenfalls ganz besondere Probleme.
Nicht unerwähnt bleiben soll eine sich mancherorts seit Jahren breitmachende Verwahrlosung öffentlicher Bereiche, die übrigens gar nichts mit Underground-Kultur zu tun hat. Wenn also Geländer beispielsweise in der Uferstraße, der Gutenbergstraße oder In der Badestube in Marburg zur Wahlplakatierung zur Verfügung gestellt werden, sollte zumindest zu Wahlkampfzeiten auch gewährleistet sein, dass alle Parteien tatsächlich eine ausreichend große Lücke finden können. Dies wird teilweise durch dauerhaft angebrachte anonyme Platzhalter aus Holz oder längst abgelaufene kommerzielle Veranstaltungshinweise verhindert.

Regelverstöße
Dies sind einige der Gründe dafür, dass der parteipolitische Wettbewerb auch über die ideologischen Differenzen hinaus manchmal doch aggressive oder zumindest unfaire Züge annimmt. Dabei erweist sich nicht jeder, der über Missstände jammert und demonstrativ auf Recht und Ordnung besteht – aktueller CDU-Slogan in Marburg: Klare Regeln. Mehr Sicherheit -, als reines Opfer.

Ganz Ähnliches kann man an viele anderen Orten bestaunen, so zum Beispiel am Kreisel der Marburger Str. (Supermarkt- und Discounter-Zentrum in Cappel) oder auch im Landkreis, z.B. in Moischt. Aber die CDU ist bei Weitem nicht die einzige Partei, die sich um Regeln offenbar nicht besonders schert, vielleicht nicht zu scheren braucht:



Was ein Marburger Lokalblättchen beizusteuern hat
Am 09.02.26 erschien ein Beitrag eines heimischen Blatts, in dem nochmals auf chaotische Zustände im Hinblick auf die Organisation der Wahlplakatierung hingewiesen wurde. Im Zentrum stand allerdings die Behauptung, CDU und FDP seien speziell benachteiligt worden, seien „die Leidtragenden“.
Scheinbar untermauert wird das durch die Behauptung, diese seien als erste in der Stadt unterwegs gewesen. Sie seien ja beim Plakatieren die ersten gewesen.
Diese Hypothese darf wohl heftigst angezweifelt werden:
CDU und FDP waren einfach so dreist, sich über die Regelungen hinwegzusetzen, hatten dadurch zumindest für ein paar Tage einen klaren PR-Vorsprung und stilisieren sich jetzt noch als Opfer… Nicht genug – dafür wurden sie zusätzlich von der OP mit einem Werbeartikel belohnt.
Andere Gruppierungen standen in engmaschigem Kontakt mit den zuständigen Verwaltungsstellen, wie es bei Unklarheiten auch eindeutig vorgesehen ist. Dieser Kontakt, so berichtet beispielsweise der Vertrauensmann der Bürgerliste Weiterdenken (WDMR), sei im Übrigen durchweg sehr freundlich, wenn auch inhaltlich oft etwas frustrierend gewesen.
Versuchte Vorzensur für die OP kein Thema
Wenn eine Gruppierung sich von bestimmten Umständen der Plakatierungsbedingungen besonders betroffen zeigen dürfte, dann beträfe dies wohl kaum die Altparteien.
Das ist klar zu belegen. Letztere schienen nämlich keinerlei Probleme damit zu haben, dass die Verwaltungen der Gemeinden Ebsdorfergrund und Marburg in ihren ursprünglichen Plakatierungsgenehmigungen Bedingungen aufführten, die man nicht anders als Zensur im engsten Sinne bezeichnen muss – auch, wenn eine solche Absicht entschieden bestritten und letztlich diese Auflagen problemlos zurückgenommen wurden. Dieser Vorgang hat den Beginn der Plakatierung durch WDMR insbesondere in Ebsdorfergrund deutlich verzögert.
Dr. Frank Michler, Kreistagsabgeordneter und Spitzenkandidat von WDMR auch für das Stadtparlament Marburg, zeigte sich recht irritiert beim Lesen des OP-Artikels. Dieser gebe lediglich die sehr schräge Sichtweise von CDU und FDP wieder. Vor allem aber ignoriere er gänzlich den skandalösen Versuch einer Vorzensur im Wahlkampf – selbst wenn von den Gemeindeverwaltungen nicht bewußt so eingeordnet. Um so erstaunlicher sei dies, da doch eine entsprechende Pressemitteilung auch an die OP-Redaktion, den stellvertretenden Chefredakteur sowie gezielt an den Autor des erwähnten Beitrags gegangen sei.
Anmerkungen
(1) Bundesaußenministerin Annalena Baerbock am 24.01.2023:
„Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland und nicht gegeneinander.“
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) ruft während der dritten Wintersitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Strasbourg am Dienstag die europäischen Regierungen zur Geschlossenheit auf „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland“ – wobei man ihr diesbezüglich zugute halten sollte, dass sie mit diesem Teilsatz ausnahmsweise einmal die Wahrheit gesagt hat. Schwerer wiegt da schon ihr politisches Handeln. Und um dies wiederum nur unter juristischem Aspekt zu betrachten, sei zumindest noch Folgendes angebracht: Unter ihrer Leitung (Auswärtiges Amt) hat sich Deutschland in der UN gegen eine Resolution zur Verurteilung des Nationalsozialismus gestellt – und das jedes Jahr erneut. – zurück
(2) Roderich Kiesewetter (CDU) am 11.02.2023:
„Russland muss verlieren lernen.“ Das sei der beste Schutz für kritische Infrastruktur, erklärte der CDU-Abgeordnete und Oberst a. D. Roderich Kiesewetter in einer aktuellen Stunde im Bundestag zu den Anschlägen auf die »Nord-Stream«-Pipelines, sowie am 22.01.2026 auf X, »beeindruckt« von der Rede des ukrainischen „Präsidenten“ Wolodimir Selenskij in Davos:
„Wer den Führer der freien Welt vermisste – er hat soeben gesprochen. Slawa Ukraini!“ – zurück
(3) Johann Wadephul (November 2024 in einem Telefonat, das er vermeintlich mit zwei engen Mitarbeitern des ukrainischen Präsidenten Selenskij führte), inzwischen Außenminister: „Russland wird immer ein Feind für uns bleiben“. Die beiden „Mitarbeiter“ stellten sich später als zwei bekannte russische Komiker bzw. Prankster heraus (Vovan und Lexus).
(4) Friedrich Merz: „Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht für uns alle“ in einem ZDF-Interview am Rande des G7-Gipfels am 17.06.2025 zum Angriffskrieg Israels (und der USA) auf den Iran.
(5) Boris Palmer (ehemals Bündnis 90/DieGrünen, jetzt parteilos), OB von Tübingen, kurz vor Weihnachten 2021 im Zeitungs-Interview: „Man könnte Pensionszahlungen, die Rentenzahlungen oder eben den Zutritt zum Arbeitsplatz abhängig machen von der Vorlage eines Impfnachweises.“ Auf Facebook am 21.12.21 gegenüber einer Userin, die für sich die Spritze ablehnte mit dem Hinweis, dass es sich um eine Gentherapie handelt: „Für Leute wie Sie muss die Impfpflicht her. Gerne bis zur Beugehaft.“
(6) Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder schrieb am 01.03.2026 auf X:
„Der entschlossene Einsatz der USA und Israels ermöglichen endlich den erhofften Wandel im Iran.“
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(7) Gewaltenteilung in ihrer neuen Bedeutung: Gibst Du mir, geb‘ ich Dir! (Macht, Geld, Pöstchen, Karrieremöglichkeiten…) – zurück
(8) International ist dies am deutlichsten: Das Völkerrecht wird immer offener mit Füßen getreten. Verbal-ideologisch hat der Westen das Völkerrecht schon seit einigen Jahren durch eine nirgends definierte „Regelbasierte Ordnung“ ersetzt. Diese wird von Fall zu Fall jeweils im Sinne der US-Hegemonialmacht interpretiert. Mittlerweile ist man sogar dabei, in Form eines angestrebten „Friedensrates“ ganz unverblümt das Recht durch eine personalisierte Weltherrschaft zu ersetzen. Alleininhaber einer solchen Willkür-Herrschaft soll dann Donald Trump auf Lebenszeit sein.
(9) Insbesondere käme hier eine Gemeinschädliche Sachbeschädigung in Betracht. Diese kann gemäß § 304 StGB auch mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren belegt werden. – zurück
