ZDF Reportage zu „Impfskepsis“

Pressemitteilung zur ZDF-Dokumentation „Immun gegen Fakten?“, die am 17.02.2021 ausgestrahlt wird.
Im TV-Programm: ZDF, 17.02.2021, 22:45 – 23:15
Video verfügbar ab 17.02.2021, 22:45
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-immun-gegen-fakten-100.html

ZDF: OB-Kandidat zu Impfsicherheit und Datenlage

Für eine Reportage über „Impf-Skepsis“ sprach der Oberbürgermeisterkandidat Dr. Frank Michler („Bürgerliste Weiterdenken – WDMR“) mit Rebecca Klose. „Der Anlass des Interviews war, dass wir auch in Marburg Aufklärungs-Flugblätter verteilen, in denen wir über die Risiken und die noch unzureichende Datenlage bezüglich der mRNA-Impfstoffe aufklären.“, erläutert Dr. Michler die Hintergründe des Interviews.

Statt einer normalen Impfstoff-Zulassung haben die neuen Impfstoffe von Pfizer und Biontech von der Europäischen Arzneimittelagentur (Ema) nur eine ‚bedingte Zulassung‘ erhalten, weil Daten über mögliche Langzeitschäden durch Autoimmunerkrankungen oder erhöhtes Krebs-Risiko nach so kurzer Studienzeit noch nicht vorliegen. Menschen, die sich jetzt gegen SARS-CoV-2 impfen lassen, „nehmen de facto an den klinischen Studien teil“ – heißt es in dem Flugblatt [1], welches auch in der Reportage eine Rolle spielt.

Keine Diskriminierung von ungeimpften Menschen!

„In dem Interview habe ich auch betont, dass ich kein Impfgegner bin und in meinem Leben verschiedene Impfungen bekommen habe. Eine Impfung mit den neuartigen mRNA-Impfstoffen lehne ich jedoch ab. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss immer nach sorgfältiger Beratung zwischen Arzt und Patient von jedem einzelnen selbst getroffen werden. Daher setzen wir uns mit aller Kraft dafür ein, dass ungeimpfte Menschen nicht gesellschaftlich ausgegrenzt und diskriminiert werden. Ich bin erschüttert, dass nun sogar die Bundeskanzlerin Angela Merkel eine solche Zweiklassengesellschaft befürwortet. [2]“, so Dr. Michler.

Diffamierung, Hetze, Verfolgung

Weiter kritisiert er die diffamierende Rhetorik im öffentlichen Diskurs: „Mit Kampfbegriffen wie ‚Verschwörungstheoretiker‘ und ‚Corona-Leugner‘ werden derzeit Menschen verunglimpft, die mit guten Gründen auf eine mRNA-Behandlung verzichten. Laut ZDF-Vorankündigung darf Pia Lamberty eine ‚enge Verbindung von Verschwörungstheorien und Impfgegnern‘ herbeireden. Das ist Meinungsmache, und keine Wissenschaft!“

Selbst Ärzte und Menschen in anderen Gesundheitsberufen würden bereits öffentlich diskreditiert und unter Druck gesetzt, wenn sie eine abweichende Meinung haben. [3]

Auch zeigt sich Dr. Michler verwundert, dass „Skeptiker“ auf einmal in ein negatives Licht gerückt werden: „Skepsis ist die Grundlage einer wissenschaftlichen Weltsicht. Wenn in Bezug auf das Impfen Skeptiker denunziert werden und blinder Glaube gefordert wird, bewegen wir uns auf eine mittelalterliche Geisteshaltung zu.“

Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat

Zur Debatte um Impf- und Maskenzwang meint Dr. Michler : „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit [4] ist wie alle anderen im Grundgesetz verankerten Grundrechte ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das bedeutet, dass der Staat nicht durch Zwangsmaßnahmen in meinen Körper eingreifen darf. Daraus leitet sich jedoch nicht ab, dass ich einen Anspruch darauf habe, dass der Staat die Gesundheit anderer durch Impf- und Maskenzwang schädigt, um meine Gesundheit zu schützen.“

Quellen:

[1] Aktualisierte Version des Flugblattes, welches in der Reportage verteilt wird
https://weiterdenken-marburg.de/wp-content/uploads/2021/01/flyer_impfung_forderungen_2021-01-27.pdf

[2] „dann sagen manche Menschen, » Jetzt möchte ich nicht geimpft werden « – dann muss man vielleicht solche Unterschiede machen und sagen – » OK, wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen «“
https://www.youtube.com/watch?v=EwVyHq5FYLM&t=13m30s

[3] „Querdenker in Weiß – Erschreckend viele Menschen in Gesundheitsberufen wollen sich nicht gegen Corona impfen lassen. Da hilft nur Zwang.“
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-impfskepsis-bei-aerzten-und-pflegekraeften-querdenker-in-weiss-a-00000000-0002-0001-0000-000174784596

[4] Art 2 (2) GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

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