Laschet, Spahn, Braun Kloster

14.08.2021: Protest am Schiffenberg

Am 14.08.2021 plant die neu gegründete Partei dieBasis eine Protest-Aktion am Kloster Schiffenberg: Für das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art 5 GG), Versammlungsfreiheit (Art 8 GG) und freie Impfentscheidung. Der Anlass ist, dass führende CDU-Politiker beim 100. Geburtstag der Jungen Union eingeladen sind. Darunter: Jens Spahn, Helge Braun, Armin Laschet.

Braun’sches Gedankengut aus dem Kanzleramt

Kanzleramts-Chef Helge Braun hatte kürzlich verfassungsfeindliche Vorschläge für eine Diskriminierung gesellschaftlicher Gruppen gemacht: Gruppen mit vermeintlich höherem Infektionsrisiko sollen mit permanentem Testzwang drangsaliert und aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden. Ginge es tatsächlich nur um das vorgeschobene Argument des Infektions-Schutzes, so müsste man nach dieser Braun’schen „Logik“ noch weitere Gruppen diskriminieren:

  • Übergewichtige wie Helge Braun haben z.B. ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten: „The consequences of obesity may have substantial effects on the global burden of infectious diseases.“
    Sie haben auch ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf. Nach Braun’scher Logik sollten es sich Restaurant-Betreiber zweimal überlegen, ob sie ihn reinlassen und damit die anderen Gäste gefährden und außerdem die theoretische Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems steigern.
  • Raucher haben ein erhöhtes Risiko für grippale Infekte (Influenca-like-illnesses, ILI).
  • Auch Menschen mit chronischem Vitamin-D-Mangel haben ein erhöhtes Risiko, an COVID-19 zu erkranken und die Viren weiterzugeben.

Vertragsfreiheit: Dicke müssen draußen bleiben?

Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht eine solche Diskriminierung auf Basis des Infektionsrisikos für Restaurants sogar im Rahmen der Vertragsfreiheit als zulässig an. Allerdings haben sowohl Braun als auch Lambrecht diese Diskriminierung nur für eine bestimmte Gruppe mit vermeintlich erhöhtem Infektionsrisiko im Sinn: Ungeimpfte. Das zeigt, dass der Infektionsschutz nur vorgeschoben ist und es allein darum geht, Menschen zur Teilnahme an den Arzneimittel-Tests für die neuen Gen-basierten Corona-Impfstoffe zu nötigen.

Es geht um indirekten Impf-Zwang, nicht um Gesundheit!

Angeblich gibt es einen Gesetzesentwurf, der für den Herbst weitreichende Testpflichten vorsieht. In der Presse wird von langen Warteschlangen vor Supermärkten gemunkelt. „Qualitäts-Journalist“ Sören Götz fordert gar, dass man ohne Test nicht mehr zugfahren darf. Auch er gibt offen zu, dass er mit diesen Vorschlägen Menschen zur Impfung nötigen möchte.

Impfzwang? NEIN! Nürnberger Codex einhalten!

Die neuartigen Gen-basierten Impfstoffe haben lediglich eine „bedingte Zulassung“ erhalten. Die Ergebnisse der Phase 3 Studien werden erst im Jahre 2023 vorliegen. D.h., jeder, der sich diese Gen-basierten Arzneimittel spritzen lässt, nimmt de facto an einer Arzneimittel-Studie teil. Die Teilnahme an solchen Expermienten muss freiwillig sein und darf auf keinen Fall erzwungen werden:

Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.
Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

Punkt 1 des Nürnberger Kodex, aus Wikipedia

Anlass für den Nürnberger Kodex waren die Menschen-Experimente während der Zeit des Nationalsozialismus. Lasst uns am 14.08.2021 am Kloster Schiffenberg den Herren der CDU ins Gewissen reden:

Nie wieder Menschenexperimente ohne freiwillige Zustimmung!
Für eine freie Impfentscheidung!

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