Auch in Marburg haben Menschen am 14.12.2021 vor dem Amtsgericht Kerzen und Blumen niedergelegt. Sie mahnen damit die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit an. Mit der 2G++ Regel verletzt das BVerfG das Recht auf rechtliches Gehör für alle Ungeimpften.
Bundesverfassungsgericht schließt Ungeimpfte aus
Zum Hintergrund hier die Nachricht von Rechtsanwalt Friedemann Däblitz:
Am Dienstag, den 14.12.2021 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Mündliche Verhandlung in Sachen „Bayerisches Verfassungsschutzgesetz“ statt. Das BVerfG lässt am Verhandlungstag nur noch Genesene und Geimpfte und auch diese nur mit negativem PCR Test ein: „Dies gilt für Besucher und Journalisten, aber auch alle Prozessbeteiligten, Mitarbeiter des Gerichts und selbst die Richterschaft. Auch eine bereits erfolgte Boosterimpfung würde daran nichts ändern, wie es auf Nachfrage heißt.“ Quelle: Spiegel Online. Das Gericht führt damit eine Boosterimpf- oder Krankheitspflicht + Gefahrenvermutung für all diejenigen ein, die in dem Bundesverfassungsgericht den Hüter der Grund- und Freiheitsrechte sehen sollten.
Nachricht von Rechtsanwalt Friedemann Däblitz