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Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken) lässt Vorgehen der Sitzungsleitung bei Absetzung von Anträgen gerichtlich prüfen
SPD will nicht über Titandioxid in Masken reden
Über die Frage, ob Titandioxid in Gesichtsmasken gesundheitlich unbedenklich ist, wollte Werner Hesse (SPD) eine Diskussion im Kreistag um jeden Preis vermeiden. In der Kreistagssitzung vom 30.09.2022 hatte der Einzelabgeordnete Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken) dazu einen Antrag eingebracht [1]. Darin sollte das Gesundheitsamt beauftragt werden, die Gefährdung durch Titandioxid-Partikel und andere Schadstoffe in Gesichtsmasken, die im Landkreis in Verkehr gebracht werden, zu beurteilen.
Geschäftsordnungstricks zur Verhinderung einer Debatte
Werner Hesse stellte zu Beginn der Sitzung den Geschäftsordnungsantrag, den Titandioxid-Antrag von der Tagesordnung absetzen zu lassen. Die Geschäftsordnung des Kreistages sieht jedoch vor, dass abgesetzte Anträge drei Minuten sachlich begründet werden können. Um auch dies zu verhindern, stellte Werner Hesse einen weiteren Geschäftsordnungsantrag, der Kreistag möge sich für das Thema Titandioxid in Gesichtsmasken für nicht-zuständig erklären. Über die Zuständigkeitsfrage ließ der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) dann sofort, und ohne eine Gegenrede zuzulassen, abstimmen.
Prüfung vor dem Verwaltungsgericht Gießen
Dr. Michler hält dies für einen Verstoß gegen grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und hat daher am 07.02.2023 beim Verwaltungsgericht Gießen einen Eilantrag eingereicht [2], um den Sachverhalt prüfen zu lassen (Aktenzeichen: 8 L 304/23.GI).
„Das Rederecht ist elementar für die Meinungsbildung in einem demokratischen Forum, welches der Kreistag sein möchte. Vor einer Abstimmung nur die Argumente einer Seite anzuhören und die andere Seite nicht zu Wort kommen zu lassen, verletzt das Prinzip von Rede und Gegenrede und damit das Demokratieprinzip.“
meint Dr. Michler.
Audiatur et altera pars
Da die Frage der Zuständigkeit eine Rechtsfrage sei, müsse man auch den in Artikel 103 des Grundgesetzes verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör berücksichtigen, so Dr. Michler weiter. „Audiatur et altera pars – Man höre auch die andere Seite. Dies ist eines der ältesten Rechtsprinzipien. Ich bin erschüttert, in welcher Weise der Kreistagsvorsitzende dies beiseite schiebt.“, empört sich Dr. Michler.
Der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert hingegen meint, sein Vorgehen sei „mit den Regelungen der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf konform“ [3]. Bis Mittwoch 13 Uhr hat er nun Zeit, dies in einer Erwiderung vor dem Verwaltungsgericht Gießen auszuführen. Ein Beschluss des Gerichts ist für Mittwoch Nachmittag oder Donnerstag zu erwarten.
Quellen
[1] Antrag „Gefährdungsbeurteilung Titandioxid in Masken“ (177/2022 KT) vom 07.09.2022
[2] Eilantrag von Dr. Michler (Aktenzeichen: 8 L 304/23.GI)
[3] Schreiben des Kreistagsvorsitzenden Detlef Ruffert vom 02.02.2023