Pressemitteilung als PDF
Update 12.12.2025: Rundfunkrat sieht keine Verstöße
Update 01.12.2025: Beschwerde unter TOP 9a am 12.12.
Update 31.10.2025: Eingang des Widerspruchs bestätigt
Update 29.10.2025: Antwort des Programmausschusses
Wie die hessenschau mit der halben Wahrheit ganze Lügen verbreitet
Am 9. September berät der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks u.a. über eine Programmbeschwerde bezüglich eines Artikels in der hessenschau. Die falsche Kernaussage des Artikels war nur plausibel begründbar, indem den Lesern wesentliche Informationen vorenthalten wurden.
Lückenpresse: Lügen durch Auslassung
Mit dem Begriff „Lückenpresse“ beschrieb Ulrich Teusch eine Strategie der etablierten Medien, ihre Leser zu täuschen, ohne explizit zu lügen [1]. Sie beruht auf der Unterdrückung wesentlicher Informationen und dem Messen mit zweierlei Maß. Eine Programmbeschwerde über einen Artikel der hessenschau verdeutlicht dies am praktischen Beispiel.
Die zentrale Aussage des Artikels von Danijel Majić über das Versammlungsrecht während der Coronamaßnahmenkrise lautet, dass es das „Verdienst von Flüchtlings- und Umweltaktivisten aus Hessen“ gewesen sei, dass während der Lockdowns überhaupt demonstriert werden durfte [2]. Explizit behauptet er sogar,
„die zahlreichen Demonstrationen aus dem sogenannten Querdenker-Spektrum wären ohne das Engagement der Seebrücke und der Projektwerkstatt Saasen so nicht denkbar gewesen.“
Programmbeschwerde
Dass diese Aussage schlicht falsch ist, hat Dr. Frank Michler in einer Programmbeschwerde ausführlich dargelegt [3]. Unklar ist nur, ob der HR-Redakteur seine Leser absichtlich belogen hat, oder er „nur“ von seinem Thema keine Ahnung hat und ihm grundlegende Fähigkeiten zur journalistischen Recherche fehlen.
„Keine der beiden Möglichkeiten ist aus Sicht der Leser und Gebührenzahler akzeptabel“,
schreibt Dr. Michler in seiner Erwiderung [5] auf die Antwort des Intendanten Florian Hager. Denn in seiner Antwort [4] behauptete Hager zwar, er könne „keinen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht erkennen“, gab der Argumentation der Beschwerde aber inhaltlich recht:
„Es liegt die Vermutung nahe, dass das BVerfG im ähnlich gelagerten Ballweg-Fall zu einem annähernd gleichen Ergebnis gekommen wäre, wenn es die Klage der Projektwerkstatt nicht gegeben hätte.“
Florian Hager in seinem Schreiben vom 26.07.2025 [4]
Rückblick: Autoritäre Maßnahmen im Frühjahr 2020
Um die Hintergründe zu verstehen, müssen wir uns an die ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 zurückerinnern. Damals hatten die Bundesländer „Maßnahmen“ erlassen, die man sonst nur aus autoritären Staaten kennt, darunter ein totales Versammlungsverbot. Weder die Landesregierung aus CDU und Grünen in Hessen noch die von CDU/CSU und SPD geführte Bundesregierung hatten ein Problem mit solchen offenkundig verfassungswidrigen Einschränkungen der Grundrechte. Genau die Parteien, die uns jetzt erzählen, sie wollten die UnsereDemokratie™ retten.
Rechtliche Schritte von Projektwerkstatt Saasen UND Querdenken Stuttgart
Sowohl linke Aktivisten um den Mitgründer der Projektwerkstatt Saasen Jörg Bergstedt als auch Kritiker der Coronamaßnahmen um den Gründer von Querdenken 711, Michael Ballweg, gingen rechtlich gegen die Versammlungsverbote vor. Die Verfahren gingen durch alle Instanzen und landeten schließlich am 15.04.2020 und 17.04.2020 vor dem Bundesverfassungsgericht. Beide bekamen recht, so dass die totalen Versammlungsverbote als verfassungswidrig erkannt wurden.
Die hessenschau geht nur auf den von Bergstedt erstrittenen Beschluss vom 15.04.2020 (1 BvR 828/20) ein. Hätte der Autor auch den von Ballweg am 17.04.2020 erstrittenen Beschluss (1 BvQ 37/20) erwähnt, wäre die zentrale Aussage des Artikels nicht mehr haltbar. Sie hätte dann lauten müssen:
„die zahlreichen Demonstrationen aus dem sogenannten Querdenker-Spektrum wären auch ohne das Engagement der Seebrücke und der Projektwerkstatt Saasen
so nichtGENAUSO denkbar gewesen, da zwei Tage später das Bundesverfassungsgericht auch Michael Ballweg, dem Gründer von Querdenken 711, recht gab.“
Programmausschuss berät am 09.09.2025 über Beschwerden
In seiner Sitzung am 9. September 2025 berät der Programmausschuss des Hessischen Rundfunkrates über diese und 13 weitere Beschwerden [6]. Hier wird sich zeigen, ob journalistische Sorgfalt für den HR noch wichtig ist, oder ob die Beschwerden einfach abgewiegelt werden. Da die Sitzungen vertraulich sind, werden die belogenen Leser der Hessenschau wohl nie erfahren, mit welchen Argumenten Beschwerden hinter verschlossenen Türen abgewiesen werden.
Update 29.09.2025: Protokoll der Programmausschuss-Sitzung
Seit 29.09.2025 ist das „Protokoll“ der Sitzung des Programmausschusses vom 9. September 2025 abrufbar. Nichtssagend heißt es dort, man habe „nach ausführlicher Beratung“ den Beschlüss über die Bescheide an die Beschwerdeführer gefasst. Zum Inhalt der Beschwerden erfährt man aus dem Protokoll genausowenig wie zu den Ergebnissen der Beratung. Wurden die Beschwerden allesamt als unbegründet zurückgewiesen? Oder gab es Kritik, die der Programmausschuss für stichhaltig hielt? Wurden irgendwelche Korrekturen oder andere Maßnahmen besprochen oder gar beschlossen? Die Öffentlichkeit soll das wohl nie erfahren. Zumindest zu der hier veröffentlichten Beschwerde werde ich euch aber auf dem Laufenden halten.
Update 06.10.2025: Antwort des Programmausschusses
Am 06.10.2025 kam die Antwort des „Ausschusses für Telemedien und mediale Innovation“. Erwartungsgemäß sah der Ausschuss keine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Die auf der Nicht-Erwähnung des Ballweg-Beschlusses des BVerfG basierende Lüge, dass die Demos gegen Coronamaßnahmen ohne das juristische Vorgehen linker Aktivisten (Seebrücke, Projektwerkstatt Saasen) nicht denkbar gewesen wären, wird damit gerechtfertigt, der Redakteur habe sich für „einen regionalen Fokus und eine chronologische Darstellung“ entschieden. Die zentrale Lüge des Artikels hatte jedoch keinen „regionalen Fokus“. Im letzten Absatz wird die Unterschlagung des Ballweg-Beschlusses noch mal auf die Spitze getrieben, als Bergstedt mit den Worten zitiert wird:
„da wurde mir eine Zeitung in die Hand gedrückt, in der die behaupteten, sie hätten das Urteil in Karlsruhe erzwungen. Ich habe dann gefragt: Was würden sie sagen, wenn jetzt vor ihnen diejenigen stehen würden, die wirklich geklagt haben?“
Sicher – über das von Bergstedt angestrengte BVerfG-Verfahren wurde zuerst entschieden, am 15.04.2020. Und zwei Tage später, am 17.04.2020 kam der Beschluss des BVerfG zum Ballweg-Verfahren. Die scheinbare Plausibilität der Falschaussagen des Artikels fallen sofort in sich zusammen, sobald der Lesern über den Ballweg-Beschluss informiert ist. Ob hier ein Fall von bewusster Täuschung vorliegt, oder ob der HR-Redakteur nur aufgrund ideologischer Scheuklappen „schlampig“ recherchiert hat, kann dahingestellt bleiben.
Gegen die Entscheidung kann gemäß §5 Abs. 3 der Satzung der Hessische Rundfunkrat angerufen werden, was ich auch tun werde.
Update 29.10.2025: Widerspruch und Anrufung des Rundfunkrates
Am 29.10.2025 habe ich gegen die Entscheidung des Programmausschusses Widerspruch eingelegt und den Rundfunkrat gemäß §5 Abs. 3 seiner Satzung in dieser Sache angerufen. Die Unterschlagung des Ballweg-Beschlusses des BVerfG kann weder durch einen „regionalen Fokus“ noch durch eine redaktionelle Entscheidung für eine „chronologische Darstellung“ gerechtfertigt werden.
Hier meine Begründung im PDF.
Ich gehe davon aus, dass sich der Rundfunkrat erst in seiner Sitzung am 12. Dezember 2025 damit befasst, da für die November-Sitzung bereits eine Tagesordnung veröffentlicht ist.
Update 31.10.2025: Eingang des Widerspruchs bestätigt
In einer E-Mail vom 31.10.2025 bestätigt der HR den Eingang meines Widerspruchs und teilt zudem mit, dass die Angelegenheit daher gemäß §5 Abs. 3 der Satzung in den Rundfunkrat eingebracht wird, der sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 12.12.2025 damit befassen wird.
Update 01.12.2025: Beschwerde auf Tagesordnung des Rundfunkrates am 12.12.2025
Die Programmbeschwerde steht am 12.12.2025 unter TOP 9a auf der Tagesordnung des Hessischen Rundfunkrates.
Update 12.12.2025: Rundfunkrat sieht keine Verstöße gegen Programmgrundsätze
Bei der Sitzung des Rundfunkrates wurde die Beschwerde unter TOP 9a „beraten“. Die Vorsitzende Dr. Miriam Dangel legte kurz dar, wie das Beschwerdeverfahren grundsätzlich abläuft. Dann beschrieb sie die Beschwerde mit den Worten:
„Der Petent hat angeführt, dass in dem hessenschau.de-Überblicksartikel über Proteste in Hessen während der die Rechtsurteile nur unvollständig aufgeführt wurden, und dass darüber hinaus eine diffamierende Sprache verwendet worden sei.“
Der Ausschus habe den Artikel „sorgfältig geprüft“, habe ausführlich über redaktionelle Freiheit und journalistische Sorgfaltspflicht diskutiert, konnte „aber keine Verstöße gegen rechtliche Vorgaben feststellen.“
Dann fragte sie in die runde, ob sich der Rundfunkrat dieser Entscheidung des Ausschusses anschließe. Sie gab Gelegenheit, andere Einschätzungen zu äußern – aber da kam NICHTS. Ohne Enthaltung oder Gegenstimme, also einstimmig, schloss sich der Rundfunkrat dem Votum des Ausschusses an. Die hier kritisierten Lügen der Hessenschau hält der Rundfunkrat somit für vereinbar mit den Programmgrundsätzen des HR.
Quellen
[1] „Lückenpresse“ – Ulrich Teusch, 01.05.2018
https://westendverlag.de/Lueckenpresse/1450
[2] Danijel Majić, „Protest und Pandemie – wie in Hessen das Versammlungsrecht verteidigt wurde“, 01.03.2025
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/protest-und-pandemie—wie-in-hessen-das-demonstrationsrecht-verteidigt-wurde-v1,corona-demonstrationen-klagen-100.html
[3] Programmbeschwerde von Dr. Frank Michler vom 16.06.2025
https://weiterdenken-marburg.de/wp-content/uploads/2025/06/programmbeschwerde_majic_wg_artikel_2025-03-01_npi.pdf
[4] Antwort des HR-Intendanten Florian Hager an Dr. Frank Michler vom 26.06.2025
https://weiterdenken-marburg.de/wp-content/uploads/2025/09/2025-06-26_Antwort_hr_Intendant_Florian_Hager_an_Dr_Frank_Michler_npi.pdf
[5] Widerspruch von Dr. Frank Michler gegen Antwort des Intendanten
https://weiterdenken-marburg.de/wp-content/uploads/2025/09/widerspruch_zu_antwort_des_intendanten_2025-06-30_npi.pdf
[6] Tagesordnung der Sitzung der Ausschüsse des HR Rundfunkrates am 9. September 2025
https://download.hr-rundfunkrat.de/sitzungen/pafs-pahf-atumi-20250909-tagesordnung-100~_lastModified–445609296.pdf
https://www.hr-rundfunkrat.de/sitzungen/ausschuss-fuer-telemedien-und-mediale-innovation-sitzungen-2025-v1,atumi-2025-sitzungen-100.html
Beitragsbild: erzeugt mit Sora

Ich schreibe seit nun 1,5 Jahren regelmäßig Programmbeschwerden, zeitweise sogar täglich, da es auch genug Veranlassung dazu gab – leider.
Seit nun 3,5 Jahren stehe ich mit vielen Mitstreitern, gestern waren wir 25 Teilnehmer, vor dem Hessischen Rundfunk in Frankfurt mit einer Mahnwache von LEUCHTTURM ARD (jeweils von 15°° bis 18°° Uhr).
Sie, Herr Dr. Michler, können sich „froh schätzen“, dass Sie noch eine so umfangreiche Antwort des Intendanten erhalten haben. Die Antworten auf meine, wohlgemerkt auch alle berechtigten Programmbeschwerden erhalte, bestehen aus einem Dreizeiler im Sinne von „wir machen alles richtig, wir richten uns nach dem hr-Gesetz“. Auch meine Programmbeschwerden wurden alle im Rundfunkrat als unbegründet abgelehnt.
Kennen Sie das Urteil vom 15.10.2025 des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig? Dieses haben wir Leuchttürme erwirkt. Wir werden auch weiter daran arbeiten, denn wir müssen gemäß Urteil noch ein weiteres Jahr an Beweisen bringen, dass der ÖRR seinen Verpflichtungen gemäß Medienstaatsvertrag nicht nachkommt, insbesondere Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit darzubieten.
Für diese Beweisarbeit haben wir das „Team Meinungsvielfalt“ ins leben gerufen, denn es werden viele helfende Hände und Köpfe benötigt. Wir müssen rückwirkend für einen Zeitraum ab Mitte 2021 bis 2022 durchforsten (wobei es in dieser Zeit für Unausgewogenheit etc. bestimmt genügend Beweise gab). Wer mithelfen will, kann sich gerne bei mir melden.
Auch für die Gegenwart, Zukunft arbeiten wir seit langem daran durch Aufrufe an die Medien, auch Zeitungsverlage, über bestimmte Ereignisse, Kundgebungen, Vorträge zu berichten – was diese Medien in der Regel nicht machen. Aber genau damit haben wir dann den Beweis, da wir sie explizit darauf hingewiesen haben. Auch hierfür benötigen wir Mitstreiter.
Wir würden uns auch freuen, wenn wir Leser hier auf unserer Mahnwache vor dem hr Donnerstags begrüßen dürfen. Nächster Donnerstag, dem 18.12.2025, ist die letzte Mahnwache für dieses Jahr. Es gibt immer Kaffee, Tee und mehr und Leckereien – und gute Unterhaltungen und Vorträge. Schaut mal bei „DauerwelleDemoreport“ auf youtube. Paul filmt sehr oft mit und stellt die Videos dort ein.
Es grüßt Euch herzlich Ingrid Hermine – und schon jetzt eine schöne Weihnachtszeit!