„Corona-Leugner“ laut OLG Frankfurt eine Tatsachenbehauptung

In der öffentlichen Debatte um die Verhältnismäßigkeit autoritärer staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen wird häufig versucht, Kritiker als dumm und unglaubwürdig zu diskreditieren. Eine der Propaganda-Methoden, die dabei angewandt werden, ist die Diffamierung mit dem Begriff „Corona-Leugner“. Damit wird – meist unzutreffend – unterstellt, Kritiker der Maßnahmen würden die Existenz des Coronavirus leugnen. Außerdem wird sprachlich eine Assoziation zum Begriff „Holocaust-Leugner“ erzeugt, um beim Leser eine starke Ablehnung der Maßnahmenkritiker zu erzeugen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in Entscheidungen am 31.01.2022 sowie am 17.01.2022 mit dem Begriff befasst. Es ist zu dem Schluss gekommen, dass die Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ keine Meinungsäußerung ist, sondern eine Tatsachenbehauptung.

Auszug aus dem Beschluss des OLG Frankfurt vom 31.01.2022 (Aktenzeichen 16 W 41/21)

In einem Gespräch auf klagepaten.de erörtert Jens Biermann die beiden Urteile mit dem Anwalt Ivan Künemann.


Beitragsbild: Screenshot vom Interview mit Ivan Künemann

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