Wegen Impftoten: RA Däblitz fordert PEI auf, Zulassungen zu widerrufen

Der Hamburger Rechtsanwalt Friedemann Däblitz hat mit Schreiben vom 18.12.2022 das Paul-Ehrlich-Institut aufgefordert, die Zulassung sämtlicher Impfstoffe gegen Covid-19 unverzüglich zu widerrufen. Er begründet dies mit den vom Statistischen Bundesamt am 16.12.2022 veröffentlichten Ergebnissen der Todesursachenstatistik für das Jahr 2021.

Mehr als 10 mal so viele Impftote 2021 wie in den 18 Jahren davor

U12.9 und T88.1 in den Jahren 2003 bis 2021
Quelle: usmortality
U12.9 und T88.1: Summe 2003 bis 2020 vs. 2021
Quelle: usmortality

Friedemann Däblitz stützt sich auf eine Auswertung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten durch @USMortality. In der Analyse werden zwei Kodierungen aus der Todesursachenstatistik im Vergleich mit den Jahren seit 2003 betrachtet:

  • T881 „Sonstige Kompli. nach Impfung (Immunisierung), a.n.k.“
    T88.1 „Other complications following immunization, not elsewhere classified“
  • U129 „Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19 Impfstoffen“
    U12.9 „COVID-19 vaccines causing adverse effects in therapeutic use, unspecified“

Für das Jahr 2021 sind für die U12.9-Kodierung 218 Fälle ausgewiesen, bei T88.1 sind es 255. Zusammen ergibt das 473 Fälle. Warum USMortality nur mit 460 Fällen rechnet, sei für Dr. Michler auf die Schnelle nicht nachvollziehbar. „Vermutlich wurden da die nach Alterskategorien aufgeschlüsselten Tabellen verwendet, bei denen einige Zahlen kleiner als 3 sind, die dann aus Datenschutzgründen weggelassen wurden.“ Das Statistische Bundesamt hat mittlerweile auch darauf hingewiesen, dass U12.9 eine Untermenge von T88.1 sei, so dass beide Kodierungen nicht addiert werden dürften.

In den Vorjahren seit 2003 sind die Zahlen für T88.1 fast immer im einstelligen Bereich. Lediglich im Jahr 2009 ist mit 10 Fällen ein Ausschlag zu sehen. Dies ist mutmaßlich auf den Schweinegrippe-Impfstoff „Pandemrix“ zurückzuführen; auch bei diesem wurden Risiken ignoriert. In der Summe der Jahre 2003 bis 2020 kommt USMortality auf 39 Fälle. Die Zahlen für das Einzeljahr 2021 sind demgegenüber um ein Vielfaches höher.

Zulassung gerechtfertigt? Einstufung als „bedenkliche Arzneimittel“

Aufgrund dieses Anstiegs der Zahl der Impftoten sieht Däblitz dringenden Handlungsbedarf. Daher fordert er das Paul-Ehrlich-Institut auf, die Covid-19-Impfstoffe als „bedenkliche Arzneimittel“ einzustufen. Dies sei „zur Gefahrenabwehr dringend geboten“.

Ist die Zahl der Impftoten im akzeptablen Verhältnis zum Sterberisiko durch Covid-19?

Laut RKI lag der Altersmedian der Covid-19-Toten seit KW 10/2020 bei 83 Jahren. Dies entspricht dem Altersmedian für alle anderen Todesursachen.

Es wird also gegen eine Erkrankung geimpft, an der Menschen im Median nicht früher sterben, als es alle Menschen insgesamt an allen Todesursachen auch tun.

Es wird also gegen eine Erkrankung geimpft, die sich von den Symptomen her nicht
von einer Influenza unterscheiden lässt.

Es sind deshalb gleiche Maßstäbe anzulegen, wie Sie die auch bei der Bewertung von Influenza-Impfstoffen anlegen würden.

Aus dem Schreiben von Friedemann Däblitz an das PEI

Eine derartige Steigerung der Anzahl von Todesfällen durch die neuartigen Covid-19-Impfstoffe ließe sich allenfalls rechtfertigen, wenn die Impfungen eine wesentlich höhere Anzahl von Todesfällen verhindert hätten. Aus den anonymisierten Daten des Statistischen Bundesamtes lässt sich das jedoch nicht ermitteln. Das Paul-Ehrlich-Institut hat jedoch laut Infektionsschutzgesetz den Auftrag, zur Sicherstellung der Sicherheit der Covid-19-Impfstoffe die Abrechnungsdaten der Krankenkassen systematisch auszuwerten. Diese gesetzliche Aufgabe hat das PEI bisher ignoriert. „Diese Ignoranz des PEI muss ein Ende haben, und die Behörde muss endlich ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden!“ fordert Dr. Frank Michler daher.

Für den Fall, dass das PEI an der Zulassung der Covid-19-Impfstoffe festhält, bittet Friedemann Däblitz hilfsweise um Mitteilung darüber,

wieviel mehr Menschen als nahezu 460 an einer Impfung gegen Covid-19 sterben müssen, damit Sie zu dem Schluss kommen, dass die im Verkehr befindlichen Covid-19 Impfstoffe als bedenkliche Arzneimittel verboten sind.

Analyse leicht nachzuvollziehen

Die Daten der Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes sind als Excel-Dateien für jeden abrufbar. Daher muss man nicht der Analyse von USMortality vertrauen. Jeder Einzelne und erst recht Institutionen wie das Paul-Ehrlich-Institut oder lokale Gesundheitsämter könnten die Auswertungen selbst replizieren.

Dr. Michler sieht dringenden Handlungsbedarf auch in Marburg

Dr. Frank Michler, Biologe und Kreistagsabgeordneter für die Bürgerliste Weiterdenken, hält die Analyse der Todesursachenstatistik durch USMortality für plausibel und sieht dringenden Handlungsbedarf:

Ich habe mir die Excel-Dateien vom Statistischen Bundesamt heruntergeladen und stichprobenartig die Zahlen für T881 und U129 mit der Analyse von USMortality verglichen. Das sieht plausibel aus. Unklar ist, warum USMortality für 2021 nur 460 Fälle zählt statt 473. Auch könnte man noch weitere Kodierungen in den Vergleich mit einbeziehen, wie z.B. Y590 oder Y580. Dies ändert jedoch nichts am grundsätzlichen Ergebnis: die Daten zeigen ein alarmierendes Risikosignal, welchem die Behörden zur Gefahrenabwehr umgehend nachgehen müssen!

Wir können dankbar sein, dass es so engagierte Rechtsanwälte wie Friedeman Däblitz gibt, die umgehend auf diese alarmierenden Daten reagieren, so dass das Paul-Ehrlich-Institut nicht länger den Kopf in den Sand stecken kann.

Einschätzung von Dr. Frank Michler (Biologe und Kreistagsabgeordneter der Bürgerliste Weiterdenken – WDMR)

Auch die lokalen Behörden sieht Dr. Michler in der Pflicht:

„Das Marburger Gesundheitsamt sollte in eigener Verantwortung umgehend dieses Risikosignal bewerten und die ethisch und rechtlich gebotenen Schlussfolgerungen ziehen. Aufgrund des deutlichen Risikosignals in diesen Daten ist es daher aus meiner Sicht geboten, die Covid-19-Impf-Aktivitäten des Landkreises umgehend zu stoppen!“

Aufforderung von Dr. Frank Michler an das Gesundheitsamt

Ein Kommentar

  1. Mit Corona lebt man länger: Das Durchschnittsalter der „an“ oder mit Corona (eigentlich: mit einem positiven Test in den letzten Wochen bis zum Tod) Verstorbenen liegt nach wie vor sogar deutlich OBERHALB der durchschnittlich zu erwartenden Lebensdauer.
    Dies belegen die Daten (auch) aus Deutschland (Quelle: Statista, Stand: 14.12.22, sowie Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB)). Denn selbst dann, wenn man unberücksichtigt lässt, daß Frauen eine deutlich längere Lebenserwartung haben (auch schon vor dem „Corona-Zeitalter“) und dadurch den Anteil der „an“ oder mit Corona verstorbenen Männer nach unten drücken – nämlich in der gerade besonders relevanten Gruppe der Hochbetagten – , selbst dann ist Folgendes zu berücksichtigen:
    Der Anteil der „an“ oder mit Corona verstorbenen Männer liegt bei 71,4%. Also: Männer sterben deutlich häufiger „an“ oder mit Corona. Bei Männern liegt das übliche Sterbealter in Deutschland aber keineswegs bei 83 Jahren, sondern eigentlich bei knapp 80 und somit 5 Jahre unterhalb von dem der Frauen (knapp 85).
    Bringt man diese Zahlen zusammen, so ergibt sich für die seit 2 Jahren „an“ oder mit Corona Verstorbenen eine eigentlich zu erwartende Lebenszeit von ca. 81,4 Jahren!

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