IfSG Lesung 18.11.2020

IfSG: Protest gegen geplante Gesetzesänderung am 18.11.

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Nein zu Impfzwang und verfassungswidrigen Grundrechtseinschränkungen!

Wir protestieren gegen die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und fordern jedes Mitglied des Bundestages dazu auf, am 18.11.2020 im Bundestag mit NEIN zu stimmen!

Die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes [1] zielen darauf ab, der Regierung weitreichende Ermächtigungen zu erteilen und die rechts- und verfassungswidrigen Grundrechtseinschränkungen der letzten Monate nachträglich zu legitimieren und auf unbestimmte Zukunft festzuschreiben. Im Gegensatz zu allen Beteuerungen, es werde keine Impfpflicht geben, enthält der Entwurf Regelungen, die einen impliziten Zwang zur Impfung gegen SARS-CoV-2 einführen, sofern man noch am gesellschaftlichen Leben teilhaben möchte. Dazu sagen wir: NEIN!

IFSG am 18.11.2020 im Bundestag

Am 18.11.2020 soll das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Bundestag beschlossen werden [1]. Mit heißer Nadel gestrickt, werden dort in §28a alle Grundrechtseinschränkungen aufgelistet, die in den letzten Monaten rechts- und verfassungswidrig von den Landesregierungen gegen die Bevölkerung erlassen worden sind. Der Gesetzesentwurf selbst ist ein Eingeständnis der eklatanten Verfassungsbrüche, die Politikerinnen und Politiker in den letzten Monaten begangen haben.

Lockdown für immer – verfassungswidrig!

Der Gesetzesentwurf ist grob verfassungswidrig, da er grundlegende Rechtsprinzipien auf den Kopf stellt. Bisher konnten Grundrechtseinschränkungen zum Infektionsschutz gegen einzelne Menschen gerichtet werden, von denen eine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht. Jetzt wird jeder Mensch als potentiell ansteckend angesehen, und so werden die Grundrechte für die gesamte Bevölkerung zur Disposition gestellt, solange SARS-CoV-2 oder seine Nachfolger existieren. Statt das Gesundheitswesen zu schützen, verfolgt das Gesetz anscheinend das Ziel, SARS-CoV-2 auszurotten. Und was kommt dann? Herpes? Das bedeutet Lockdown für immer! Und dazu sagen wir: NEIN!

§36: Implizite Impfpflicht

In §36 wird die Beförderung mit Eisenbahn, Bus, Schiff oder Flugzeug an eine Impfdokumentation oder einen negativen Test geknüpft, sofern das Ursprungsland vom RKI als SARS-CoV-2 „Risikogebiet“ deklariert wurde. Das ist der Einstieg in eine implizite Impfpflicht, da zur Zeit fast die ganze Welt als„Risikogebiet“ eingestuft wird [2]. Merkel [3], Spahn und der öffentlich-rechtliche Rundfunk [4] hatten mehrfach verlautet, es würde nie eine SARS-CoV-2 Impfpflicht geben – ganz wie Walter Ulbrichts Spruch: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“. Es ist absehbar, dass – wenn wir es jetzt zulassen – diese „Logik“ vom Reisen auf weitere Teile des gesellschaftlichen Lebens ausgeweitet wird. Dazu sagen wir: NEIN!

Lasst uns alles dafür tun, dieses Ermächtigungsgesetz zu stoppen!

Quellen:
[1] Gesetzesentwurf: und Änderungsanträge
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw46-pa-gesundheit-bevoelkerungsschutz-803156
[2] RKI Risikogebiete, Stand 14.11.2020
https://archive.is/96Z2l
[3] Merkel: „Niemand wird gezwungen werden, sich impfen zu lassen, sondern es ist eine freiwillige Entscheidung.“
https://www.berliner-zeitung.de/news/merkel-pfleger-und-aerzte-zuerst-gegen-coronavirus-impfen-li.117189
[4] BR24 – Wissen: „Keine Impfpflicht: Das sind die Gründe“
„Mein Eindruck ist, dass sich die allermeisten Bürgerinnen und Bürger sofort freiwillig impfen lassen würden, sobald es eine Impfung gegen das Coronavirus gibt. Wo Freiwilligkeit zum Ziel führt, braucht es keine gesetzliche Pflicht.“ – Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister
https://www.br.de/nachrichten/wissen/keine-impfpflicht-das-sind-die-gruende,RyD52ay

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