Wahlplrüfsteine

40 Fragen zur Bundestagswahl – Wahlprüfsteine von Weiterdenken Marburg

Pressemitteilung als PDF hier

Mit 40 Fragen zu verschiedenen Politikfeldern fordert die Bürgerinitiative Weiterdenken Marburg die zur Bundestagswahl kandidierenden Parteien auf, Farbe zu bekennen und einen inhaltlichen Wahlkampf zu führen. Der Fragenkatalog umfasst Themen der Coronamaßnahmen-Politik wie die freie Impfentscheidung, Maskenpflicht, Klinik-Schließungen und den Abbau von Intensivbetten in den letzten 12 Monaten. Er umfasst aber auch weitere Bereiche der Gesundheitspolitik, Grundrechtseinschränkungen, Medien, Bargelderhaltung, Friedenspolitik und die Spaltung der Gesellschaft. Die Parteien wurden gebeten, bis zum 13.09.2021 zu den Fragen Stellung zu beziehen. Die Antworten werden hier auf der Homepage weiterdenken-marburg.de sowie als Pressemitteilung veröffentlicht.

Die Fragen sind sehr konkret gehalten. Da von einigen Politikern und Medien immer wieder ein Impfzwang ins Gespräch gebracht wird, wollen sie von den Parteien wissen:

Soll die Entscheidung über experimentelle medizinische Eingriffe – konkret eine Impfung gegen SARS-CoV-2 mit Gen-basierten Impfstoffen – weiterhin (wie bisher in Deutschland üblich aufgrund der Lehren aus dem Nationalsozialismus) eine freie Entscheidung jedes einzelnen Bürgers bleiben?

Zur verfassungsrechtlichen Einschätzung fragen sie:

Wie beurteilen Sie Vorschläge zur Ungleichbehandlung von Ungeimpften bis hin zu Ideen von Lockdowns und Freiheitsbeschränkungen spezifisch für Ungeimpfte in Bezug auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wesenskern des Grundgesetzes?

Der komplette Fragenkatalog mit Hintergrundinformationen kann hier eingesehen werden.


Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl

A. Freie Impfentscheidung, impliziter Impfzwang

  • 1.: Soll die Entscheidung über experimentelle medizinische Eingriffe – konkret eine Impfung gegen SARS-CoV-2 mit Gen-basierten Impfstoffen – weiterhin (wie bisher in Deutschland üblich aufgrund der Lehren aus dem Nationalsozialismus) eine freie Entscheidung jedes einzelnen Bürgers bleiben?

Erläuterung zum hier gemeinten Begriff der Freiheit der Entscheidung: Die Freiheit der Entscheidung wird insbesondere auch dann eingeschränkt, wenn eine Entscheidung gegen eine Impfung mit empfindlichen Nachteilen verbunden ist, wie z.B. einer permanenten Testpflicht, dem Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben oder Nachteilen für Ungeimpfte, die als „Privilegien“ oder „Lockerungen“ für Geimpfte daherkommen.

  • 2.: Was wollen Sie konkret gegen einen indirekten Impfzwang tun, der durch solche Nachteile für Ungeimpfte bzw. Impf-Unwillige entsteht?
  • 3.: Wie beurteilen Sie Vorschläge zur Ungleichbehandlung von Ungeimpften bis hin zu Ideen von Lockdowns und Freiheitsbeschränkungen spezifisch für Ungeimpfte in Bezug auf ihre Vereinbarkeit mit dem Wesenskern des Grundgesetzes?
  • 4.: Welchen Sinn schreiben Sie obligatorischen Corona-Tests fürGesunde zu, und gilt das gleichermaßen für Geimpfte wie Ungeimpfte?

Hintergrund: Wie ja Bill Gates (bekanntermaßen weder Pharmakologe, Epidemiologe, Virologe, Mikrobiologe, Immunologe oder überhaupt Mediziner) bereits am 12.04.2020, also am Ostersonntag zur allerbesten Sendezeit, in einem Interview der Tagesthemen, das als nichts anderes als eine kostenlose Werbeaktion angesehen werden kann, über nahezu 10 Minuten dem deutschen Publikum in der Wir-Form und in der Art eines Weltherrschers erklärte („Wir werden den Impfstoff letztlich allen 7 Milliarden Menschen verabreichen“), steht die Agenda der Mächtigen seit Langem fest und war ja auch schon deutlich länger in allen Details geplant (u.a. Stichwort Event 201). Dennoch gibt es sehr viele Menschen, für die die Verabreichung eines kaum erprobten und insbesondere im Hinblick auf Langzeitfolgen gar nicht untersuchten Medikamentes mit bereits jetzt – trotz aller Propaganda – ersichtlichem breitem Nebenwirkungsprofil bis hin zu mindestens Zigtausenden von Toten innerhalb weniger Monate infolge dieses gentherapeutischen Eingriffs auf keinen Fall in Frage kommt. Eine Haftung des Herstellers existiert nicht bzw. wurde in geheimen Abkommen mit den betreffenden Regierungen ausgeschlossen. Die in der EU in Anwendung befindlichen völlig neuartigen Präparate sind nicht regulär zugelassen, es besteht bei extrem verkürzter und insbesondere klinisch komplett unvollständiger Untersuchung lediglich eine bedingte Zulassung. Auch juristisch liegt der Fall ganz klar: Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage, Menschen zur Duldung einer Körperverletzung zu zwingen, ebensowenig zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment. In diesem Zusammenhang ist nicht zuletzt auf den Nürnberger Kodex zu verweisen, der auch für Deutschland bindend ist. Moralisch sollte dies ohnehin selbstverständlich sein, zumal auch das häufig vorgebrachte Argument des Schutzes Schwächerer nicht zieht (u.a. keine sterile Immunität durch die „Impfung“), erst recht vor unserem historischen Hintergrund! Erinnert sei da auch an die unrühmliche Geschichte des Namensgebers unseres heute wieder ach so mächtigen RKI, Robert Koch, der in der Kolonialzeit in Afrika Menschen massenhaft in Konzentrationslager sperren ließ, um an ihnen medizinische Experimente durchzuführen (mit meist schrecklichem Ausgang). Darüberhinaus hat auch der Europarat nicht ohne Grund, wenn in diesem Falle auch ohne rechtliche Bindung, erst vor wenigen Monaten eine sinngemäße Resolution gegen direkten wie auch indirekten Impfzwang beschlossen.

B. Beendigung der Maskenpflicht

  • 5.: Unter welchen Bedingungen kann und sollte auf die staatlich vorgeschriebene Verpflichtung zum Tragen von Atembarrieren („Masken“, „Mund-Nasen-Bedeckungen“) verzichtet werden?

Hintergrund: Weltweit gibt es keine einzige unabhängige klinisch-epidemiologische Studie, die einen eindeutigen Nutzen von Op-Masken oder FFP-2-Masken gegen Viren beim Menschen gezeigt hätte. U.a. geht dies aus einem Übersichts-Artikel von Frau Prof. Dr. I. Kappstein hervor (https://doi.org/10.1055/a-1174-6591). Speziell sei auch die größte aktuelle Studie zum Thema aufgeführt, durchgeführt mit ca. 6000 Teilnehmern in Dänemark (Bundgaard et al. 2021, https://doi.org/10.7326/M20-6817 ).

Hingegen liegen Studien vor, welche die Schädlichkeit des Tragens von Masken belegen – insbesondere bei nicht-medizinischen Anwendern, auch legen eine solche schädliche Wirkung gleich zahlreiche theoretische bzw. physiologische/pathophysiologische Überlegungen und auch massenhafte Beobachtungen aus der Praxis nahe. Beispielhaft aufgeführt sei hier dieser Übersichtsartikel, veröffentlicht am 20.04.2021, mit zahlreichen weiterführenden Literaturhinweisen: Kisielinski et al. 2021, https://doi.org/10.3390/ijerph18084344

  • 6.: Haben die aufgeführten Studien bereits Eingang gefunden in die parteiinterne Diskussion zu diesem Thema, und wenn ja: mit welchen Konsequenzen?

C. Schutz der Kinder

  • 7.: Welche Maßnahmen hält Ihre Partei gerade im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen und auch speziell der seit Monaten massiv propagierten Corona-Impfung zum Schutz der Kinder für erforderlich, und
  • 8.: auf welchen konkreten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen Ihre Pläne?

Hintergrund: Kinder sind von den Corona-Maßnahmen in besonderem Maße betroffen. Dies betrifft ihre psychische, soziale und körperliche Entwicklung, ihre psychische und körperliche Gesundheit und ihre Bildung bzw. geistige Förderung. Isolation, häusliche, auch sexuelle Gewalt in zunehmendem Ausmaß, Bewegungsarmut, Aufgabe oder Brachliegen von Hobbies und Freundschaften, vermehrte Neigung zu Alkohol und Drogen, zunehmende Erkrankungen wie Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen bis hin zu Suizidversuchen und vollendeten Suiziden sowie triagepflichtige Überlastung kinderpsychiatrischer Einrichtungen sind hier nur einige Stichpunkte. Nun sollen Kinder auch noch mit experimentellen gentherapeutischen und potentiell tödlichen Mitteln traktiert werden, über deren Langzeit(neben)wirkungen derzeit und auch in den kommenden Jahren nur spekuliert werden kann, deren Nutzen für die allermeisten Kinder aber bereits jetzt eindeutig mit praktisch null angegeben werden muss.

D. Menschenwürde auch für Senioren

  • 9.: Inwieweit wird sich Ihre Partei mit konkreten gesetzlichen Schritten für den bedingungslosen Erhalt der Menschenwürde auch für Senioren einsetzen?
  • 10.: Gibt es bereits entsprechende Gesetzesvorlagen/-initiativen?

Hintergrund: Was schon seit vielen Jahren ein menschenunwürdiger Skandal ist, nämlich die völlig unzureichende pflegerische und soziale Betreuung alter Menschen im ambulanten wie im stationären Bereich infolge einer hemmungslosen Sparpolitik, wurde mit den Corona-Maßnahmen auf die Spitze getrieben. Senioren wurden weggesperrt, starben häufig in der Isolation der Pflegeheime, weil sie – über viele Wochen und oft Monate abgeschirmt von ihren Lieben – ihren Lebenswillen verloren. Sie fielen durch die zwangsweise Isolierung einer anhaltenden Entmündigung anheim, die vielerorts noch heute anhält. Keiner dieser armen Menschen durfte selbst entscheiden, ob er vielleicht lieber das theoretische Risiko einer evtl. schweren oder tödlichen Covid-19-Erkrankung eingehen will, als in unbarmherziger Einsamkeit dem Tod entgegenzugehen. Sinnvolle Maßnahmen dieser Risikogruppe fehlen im Übrigen bis heute in den meisten Häusern wie die seit Jahren geforderte Einrichtung von Schleusen; auch sinnvolle und nebenbei einfache und billige Prophylaxe-Maßnahmen wie eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D (unter ärztlicher Aufsicht) wird in den wenigsten Fällen beachtet, vielfach medial und von Seiten der Politik aus offenbar ideologischen Gründen sogar lächerlich gemacht.

E. Gesundheitspolitik

  • 11.: Wie steht Ihre Partei zum massiv betriebenen Abbau von Krankenhausbetten, auch Intensivbetten, sowie der Schließung ganzer Kliniken in den vergangenen 2 Jahren?
  • 12.: Ist sie gewillt, den offenbar zugrundeliegenden Plänen der Bertelsmann-Stiftung vom Juli 2019 (Reduktion der Krankenhaus-Betten um 50%) zu widerstehen?
  • 13.: Wollen Sie die Privatisierung im Gesundheitswesen weiter vorantreiben, oder sehen Sie in der Gesundheitsfürsorge nicht vornehmlich die Aufgabe des Staates?
  • 14.: Was halten Sie von dem Modell der Bürgerversicherung?
  • 15.: Welche Konsequenz ziehen Sie aus den offensichtlichen und massiven Betrügereien im Zusammenhang mit den Auslastungszahlen der Intensivstationen („DIVI-Gate“-Skandal)?
  • 16.: In welchem Ausmaß hält Ihre Partei die Ausweitung von Obduktionen zur systematischen Erforschung der Todesursachen vermeintlich an Covid-19 Verstorbener sowie gezielte Obduktionen von Menschen, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung verstorben sind, für unbedingt erforderlich, und
  • 17.: über welche Kanäle gedenkt sie, dies ggf. zu finanzieren?
  • 18.: Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen sollte nach Einschätzung Ihrer Partei eine Entschädigung der Impfopfer erfolgen? Denken Sie an eine Neuauflage der Contergan-Opferentschädigung?
  • 19.: Sollten wissenschaftliche Experten-Gremien nicht frei von politischem Druck arbeiten können, wie er massiv etwa auf die STIKO in der Frage der Kinderimpfung aufgebaut wurde?

F. Verhinderung von Zensur durch Staat und Großkonzerne

  • 20.: Welche Maßnahmen sieht Ihre Partei als dringlich an, um die seit ca. 2 Jahren um sich greifende und mittlerweile überbordende Zensur insbesondere auch im Internet zu beenden und insbesondere juristisch zu ahnden,
  • 21.: und welche Schritte hat sie bislang in dieser Hinsicht unternommen?
  • 22.: Was gedenken Sie zum Schutz zensurresistenter Plattformen zu unternehmen?
  • 23.: Stimmen Sie der Position uneingeschränkt zu, die unser Grundgesetz diesbezüglich vorgibt: Eine Zensur findet nicht statt (Artikel 5)?

Hintergrund: Zensur ist der Versuch einer Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren sollen Massenmedien oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern. Zensur ist eines der Kern-Merkmale diktatorischer Staaten. Ihre Nutznießer waren derweil nie darum verlegen, höchst moralische Begründungen zu präsentieren. Zensur bedient sich unterschiedlichster Methoden und zeigt sich in einer facettenreichen Bandbreite. Diese reicht von eher versteckten Mechanismen wie der „Schere im Kopf“ über hierarchische Strukturen auch im Journalismus bis hin zu wirtschaftlicher Abhängigkeit bzw. Erpressung, beinhaltet aber auch hierzulande und in letzter Zeit in zunehmend erschreckender Intensität plumpeste Eingriffe in die Meinungs- und Informationsfreiheit wie das unmittelbare Löschen von Beiträgen, Kommentaren, Videos und sogar ganzen Kanälen, ohne daß dies irgendeine rechtliche Grundlage hätte. Die im Allgemeinen international agierenden privatwirtschaftlichen Plattformen berufen sich meist auf eine Art Hausrecht, welches ihnen vor dem Hintergrund ihrer Monopolstellung freilich nicht zusteht – schon gar nicht, wenn es um Grundrechte geht. Der Staat aber, der dieses Verhalten forciert und offenbar zumindest in einigen Fällen initiiert hat, z.B. über die Schaffung und Förderung sog. „Faktenchecker“, betreibt lediglich ein Outsourcing der Zensur und wäscht seine Hände vordergründig in Unschuld. Auch in Deutschland wird inzwischen selbst vor offener Gewalt gegen Journalisten durch Polizeibeamte nicht mehr zurückgeschreckt (siehe hierzu u.a. die Stellungnahme der DJU Berlin-Brandenburg aus dem vergangenen Jahr), ebenso wenig vor willkürlichen Verhaftungen auch von klar ausgewiesenen Journalisten. Hinzu kommt bei vielen von ihnen die Angst vor massiver Diffamierung („Shitstorm“), die von handfesten Drohungen und Verleumdungen bis zu existenziell bedrohenden beruflichen Nachteilen reichen. Das Verteilen von Zeitungen (Demokratischer Widerstand) wurde von der Polizei in Berlin bereits untersagt mit der bizarren Begründung, diese könnten mit Corona-Viren behaftet sein. Im analogen Bereich werden (regierungs)kritische Geister weitgehend ausgeschlossen, z.B. von Vorträgen oder Diskussionsrunden, was mit der „Cancel-Culture“ sogar schon zum Entstehen eines neuen Begriffs geführt hat. Bezeichnenderweise wird gerade auch von staatlicher Seite Zensur schlichtweg geleugnet.

G. Weiter in den Überwachungsstaat?

  • 24.: Mit welchen Initiativen wollen Sie als Partei die bisherige Entwicklung hin zum totalen Überwachungsstaat umkehren?
  • 25.: Beabsichtigen Sie konkrete rechtliche Schritte gegen die Implementierung des Staatstrojaners, Aufhebung des digitalen Briefgeheimnisses und/oder des von der EU ins Auge gefaßten Verbotes einer wirksamen Verschlüsselung?

Hintergrund: Seit Jahrzehnten werden Freiheitsrechte unter dem Vorwand eines erhöhten Sicherheitsbedürfnisses immer mehr eingeschränkt. Dies betrifft nicht zuletzt jede Art der Kommunikation, aber auch Persönlichkeitsrechte wie das auf freie Mobilität (frei auch von anlassloser Beobachtung). Dabei werden die Maßnahmen des Staates immer dreister: Als Schlagworte seien hier genannt die Messenger-Überwachung, Netzwerkdurchsetzungsgesetz und das schon im September drohende und erst kürzlich auf EU-Ebene vorbereitete Verbot einer wirksamen (End-zu-End-)Verschlüsselung.

H. Versammlungsfreiheit

  • 26.: Steht Ihre Partei uneingeschränkt für das im Grundgesetz (Artikel 8) garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit?
  • 27.: Hält es Ihre Partei für angemessen, friedliche Demonstranten wegen des tatsächlichen oder konstruierten Verdachts auf eine Ordnungswidrigkeit mit Wasserwerfern, Tränengas oder Schlagstöcken bzw. sonstige Formen der Gewalt („unmittelbarer Zwang“) durch die Polizei traktieren zu lassen?

Hintergrund: Grundrechte sind im Kern Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat. Dies gilt selbstverständlich auch für das Versammlungsrecht. In einer Situation, wo die Gewaltenteilung schon weitestgehend aufgehoben ist und eine freie Presse faktisch nicht oder nur noch sporadisch in Erscheinung tritt, bleibt das Recht der Versammlungsfreiheit den Bürgern als letzte Bastion, auch Widerspruch gegen die Regierung hörbar und sichtbar kundzutun. Dieses Versammlungsrecht kann als das spezifischste Unterscheidungsmerkmal zwischen Diktatur und Demokratie betrachtet werden. Es läßt sich keinesfalls auf Spaßveranstaltungen oder regierungstreue Kundgebungen beschränken – die aktuell gängige Unterscheidung in gute und schlechte Demonstrationen führt dieses Recht und jeden Freiheitsbegriff schon im Ansatz ad absurdum.

I. Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks

  • 28.: Halten Sie eine rasche und umfassende Reformierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks für erforderlich?
  • 29.: Falls ja: Welche Maßnahmen halten Sie für die Wichtigsten?
  • 30.: Durch welchen Schritt könnte man nach Einschätzung Ihrer Partei den überwältigenden Einfluß der politischen Parteien reduzieren?

Hintergrund: Entgegen der ursprünglichen Idee und seinen wohlformulierten hehren Zielen hat sich der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) in den letzten Jahren zunehmend von diesen Idealen entfernt und kommt seinem selbstgegebenen Auftrag einer ausgewogenen und strengen journalistischen Grundsätzen entsprechenden weitgefächerten Informationspflicht nicht mehr angemessen nach. Dabei werden die Mittel über die Zwangsgebühren in immer größerem Umfang und mit immer drastischeren Maßnahmen bis hin zur Inhaftierung eines den ÖRR in keiner Weise nutzenden Bürgers eingetrieben. In Konsequenz wurde die Kritik am ÖRR immer lauter. Wichtigste Punkte der Kritik sind die Vermischung von Nachricht und Meinung, eine klar erkennbare, aber nicht transparent gemachte politische Ausrichtung im Sinne eines regierungsnahen Haltungs-Journalismus mit insbesondere transatlantisch-konformer Dauer-Propaganda und selbstherrlichem Wahrheitsanspruch, Überfrachtung des Programms mit fragwürdigen Unterhaltungssendungen, Auslagerung der eigentlichen Aufgaben des ÖRR an die zahlreichen Beteiligungsunternehmen oder an eines in dieses Netzwerk eingebundene profitorientierte Unternehmen sowie zügellose Vergütungen und Pensionen auf Basis eines Beitragszwanges bei einzigartiger Finanzierungs- und Entwicklungsgarantie mit einem rund 9 Milliarden Euro umfassenden und somit weltweit einzigartigen Jahres-Budget. Selbst der eingefleischteste Anhänger des ÖRR sollte ins Grübeln kommen, wenn ein politisch nominierter Bundesverfassungsrichter über das vom ÖRR und von der Politik gekaufte Gutachten seines Bruders zu entscheiden hat.

J. Erhalt des Bargeldes

  • 31.: In welcher Form und mit welchen Mitteln wird sich Ihre Partei für die uneingeschränkte Erhaltung des Bargeldes als universelles Zahlungsmittel, speziell auch für den Gebrauch in öffentlichen Einrichtungen, einsetzen?

Hintergrund: Die Abschaffung des Bargeldes und dessen Ersetzung durch digitale Währung steht seit vielen Jahren auf der Agenda der globalen Eliten, vertreten z.B. durch die Weltbank, und ist in einigen Ländern (Schweden, Indien) schon weitgehende Realität. Die „Corona-Krise“ wird (auch) in dieser Beziehung dazu benutzt, diese langfristigen Pläne schnell und unbemerkt umzusetzen. Die Konsequenzen wären eine absolute Kontrolle sämtlicher Lebensbereiche, auch des Konsum- und Freizeitverhaltens von uns allen. Mit dem Vorbild China droht die Einführung eines staatlichen Straf- und Belohnungs-Systems für alle Bürger, weiterhin sind noch stärkere Manipulationsmöglichkeiten durch datensammelnde Großkonzerne zu erwarten, die dadurch noch mehr Macht und Eingriff in die Demokratie erlangen.

K. Friedenspolitik

  • 32.: Wie steht Ihre Partei zu dem Ziel eines baldestmöglichen Austritts Deutschlands zumindest aus den militärischen Strukturen der Nato?
  • 33.: Inwieweit und ggf. wieso sehen Sie sich an den (rechtlich unverbindlichen) 2%-Beschluss bzgl. der Rüstungsausgaben gebunden?

Hintergrund: Spätestens seit dem Fall des „eisernen Vorhangs“ und der wenig später erfolgten Auflösung des östlichen Verteidigungsbündnisses („Warschauer Pakt“) bestand in der Bevölkerung weltweit die Hoffnung auf eine Auflösung beider großer Militärblöcke und damit auf eine dauerhafte Beseitigung potentiell kriegsauslösender Spannungen bzw. die Einleitung/Forcierung völkerverständigender und auf die Entwicklung friedensfördernder Maßnahmen abzielende Politik. Stattdessen betrachtete sich der Westen als Sieger im kalten Krieg und betrieb eine rücksichtlose Ausbreitungspolitik der NATO entgegen allen Absprachen. Auch wurden rüstungsbegrenzende Abkommen einseitig gekündigt oder bei Auslaufen vorgesehene Folgeverträge nicht abgeschlossen, entsprechende Verhandlungen allenfalls hinauszögernd missbraucht. Viele Länder wurden mit brutalem Krieg überzogen, selbst demokratisch gewählte Regierungen im Interesse westlicher Hegemonie gewaltsam weggeputscht. Auf diplomatischem Gebiet wurde in Russlands immer wieder freundschaftlich ausgestreckte Hand schlichtweg gespuckt, um eine von den USA gewünschte Politik der Konfrontation und Härte bedingungslos zu unterstützen. Die Rüstungsausgaben wurden weiter in die Höhe getrieben, sie umfassen bereits ein Vielfaches derer von Russland (2020 mit 61,7 Mrd. US-$, somit etwa so viel wie Saudi-Arabien) und China (252 Mrd. US-$) zusammen. Alleine Deutschland war 2020 mit 52,8 Mrd. US-$ dabei. Die Bundeswehr agiert nun schon im Südchinesischen Meer, ist darüber hinaus aktuell in 13 Ländern außerhalb von Deutschland und der NATO „engagiert“. Auch im Bereich der Kriegspropaganda läßt sich Deutschland keineswegs lumpen, marschiert mit vorne weg mit teis abstrusen Gräuelmärchen und Hetze (Beispiele sind krude Verschwörungstheorien um Magnitsky, Juschtschenko, Tymoschenko, die sog. Skripal-Affäre, Babtschenko, Nawalny, Syrien-Krieg etc.).

L. Ramstein / Drohnenmorde

  • 34.: Wie sollten deutsche Staatsanwaltschaften vorgehen, um den Verdacht schwerer Straftaten auf dem Gelände der Airbase Ramstein zu prüfen und eventuell fortdauernde Straftaten umgehend zu stoppen?

Hintergrund: Seit vielen Jahren beherbergt die Airbase Ramstein auf deutschem Hoheitsgebiet u.a. eine Satelliten-Relais-Station der US-Armee, welche eine zentrale Rolle bei den mörderischen US-Drohnen-Einsätzen speziell im asiatischen und afrikanischen Raum spielt. Diese Relais-Station ist für die massenhaften außergerichtlichen Tötungen durch Kampfdrohnen essentiell. Diesen Einsätzen fallen Jahr für Jahr tausende von Menschen zum Opfer, die meisten davon Zivilisten. Ramstein wird dabei u.a. genutzt, um Zieldaten aus den Leitzentralen in den USA an die Drohnen zu schicken. Wegen der Erdkrümmung kann dies nicht direkt passieren. Die Bundesregierung macht sich bislang mitverantwortlich für diese schweren US-Verbrechen. Sie verstößt damit nicht nur gegen zahlreiche bundesdeutsche Gesetze und vor allem auch das Grundgesetz (Artikel 26), sondern sogar gegen Völkerrecht und Menschenrecht!

M. Menschenrechte

  • 35.: Was tut Ihre Partei, um die umgehende Freilassung des vielfach preisgekrönten Journalisten und Herausgebers Julian Assange zu erwirken, dessen Einkerkerung nicht nur sämtlichen Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten Hohn spricht, sondern auch ein Symbol für zunehmende Zensur und Meinungsunterdrückung ist?
  • 36.: Wird sie ihm bei einer Regierungsbeteiligung Asyl in Deutschland anbieten?
  • 37.: Ist sie bereit, dem vereinigten Königreich (UK) bei fortgesetzter Menschenrechts-Mißachtung mit dem Abbruch diplomatischer Beziehungen zu drohen?
  • 38.: Welche Sanktionen hält Ihre Partei gegenüber dem UK für den Fall einer Regierungsbeteiligung für angemessen, und wie will sie diese durchsetzen?
  • 39.: Welcher Art sind Ihre Vorschläge, sich im Namen unserer Nation diesbezüglich vor der UNO klar zu positionieren?

Hintergrund: Julian Assange, ein Australischer Staatsbürger, ist Haupt-Mitbegründer der Enthüllungs-Plattform Wikileaks, die Whistleblowern aus aller Welt die Möglichkeit bietet, hochbrisante Geheimnisse wie Beweise für Regierungs-Verbrechen an die Öffentlichkeit zu bringen. Hierfür hat er bereits zahlreiche internationale Auszeichnungen erhalten, sich aber auch die mächtigsten Verbrecher zum Feind gemacht. Besonders aufsehenerregend waren die Aufnahmen erschütternder Kriegsverbrechen durch die USA u.a. in Afghanistan und dem Irak; so erreichten jene schrecklichen Bilder die Weltöffentlichkeit, auf denen US-Soldaten vom Helikopter aus mit sichtlicher Freude Zivilisten in Bagdad abschießen, unter ihnen auch Kinder sowie die meisten darunter Journalisten und auch Menschen, die Verletzte zu bergen versuchen. In der Folge wurde Assange gezwungen, zunächst Zuflucht in der Equadorianischen Botschaft in London zu suchen, wo er 8 Jahre auf wenigen Quadratmetern und unter zunehmenden Schikanen und immerfort unter dem Damoklesschwert einer Auslieferung an die USA wegen einer komplett konstruierten Spionage-Anklage und der Bedrohung mit 175 Jahren Gefängnis verbrachte, in dieser Zeit bereits erhebliche gesundheitliche Schäden erlitt, u.a. durch mangelnde bzw. verwehrte medizinische Versorgung, mit geheimer Rund-um-die Uhr-Überwachung incl. der Toillette und incl. dem totalen Ausspionieren auch seiner Anwälte. Mordpläne gegen ihn wurden durch die US-Regierung bereits konkret (Vergiftung) geschmiedet. In der Öffentlichkeit wurde Julian Assange auf mannigfache Weise verleumdet, entwürdigt und mit Dreck beschmiert, seine Causa im günstigsten Fall von der westlichen Mainstream-Presse totgeschwiegen, von ganz vereinzelten Artikeln abgesehen. Im April 2019 wurde er von der britischen Polizei gewaltsam aus der Botschaft entführt und in das Hochsicherheitsgefängnis für Terroristen und Schwerstverbrecher in Belmarsh verschleppt, wo er seither unter den übelsten Umständen die allermeiste Zeit in Einzel- bzw. Isolationshaft verbringt, 23 Std. täglich in seiner Zelle eingesperrt, nahezu ohne Kontaktmöglichkeit, ohne Radio, Fernsehen, Zeitung oder Bücher, ohne im Übrigen jemals auch nur ein einziges Verbrechen begangen zu haben. Nicht nur seine persönliche Behandlung, sondern auch die weitgehende Entrechtung seiner Anwälte, die Verbindungen der zuständigen Richterin zu den Geheimdiensten und vieles andere mehr stellen alles in den Schatten, was wir uns unter einer klassischen Tyrannei vorstellen. Der langjährig erfahrene UN-Sonderbeauftragte für Folter, Nils Melzer, der sich des Falls zunächst nur sehr zögernd annehmen wollte, bescheinigte Assange nach einer persönlichen Begutachtung – zusammen mit mehreren spezialisierten Ärzten – eindeutige Zeichen anhaltender systematischer psychischer und psychologischer Folter. Auch Unterstützer von Assange werden nicht verschont. So sitzt Craig Murray, ehemaliger Britischer Botschafter, dessen Polit-Blog sich in den letzten zwei Jahren zum Herz der Proteste gegen Assange‘s Schauprozess entwickelt hatte, und der auch als Zeuge gegen die Julian Assange ausspionierende Sicherheitsfirma mit Sitz in Spanien eben dort hätte vor Gericht aussagen können, mittlerweile gleichfalls in Haft.

N. Aufarbeitung des Corona-Unrechts

  • 40.: Wie steht Ihre Partei zu einer öffentlichen Aufarbeitung des Corona-Unrechts unter gleichberechtigter Beteiligung von Vertretern beider „Lager“ (Befürworter und Gegner der Corona-Maßnahmen), die jeweils durch die betreffende Seite benannt werden könnten?

Hintergrund: Im Zuge der Corona-Maßnahmen ist es seit mehr als anderthalb Jahren zu einer massiven Spaltung der Gesellschaft gekommen, die von interessierten Kreisen – ebenso wie die Vereinzelung durch die Maßnahmen selbst (Maske, Abstand, Stayhome, Versammlungsverbote, Angst-Kampagnen etc.) – gezielt gefördert wurde. Intoleranz wurde de facto zur Staatsdoktrin erhoben. Zahlreiche Menschen, darunter auch namhafte Ärzte und Wissenschaftler, verlassen bereits das Land. Neben der juristischen Aufarbeitung v.a. staatlicher und staatlich geförderter Repressionsmaßnahmen auf politischer wie auch individueller Ebene erscheint die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Ereignissen als erster Schritt für eine mögliche Versöhnung im Sinne einer wirklich solidarischen Gemeinschaft dringend geboten.

Vielen Dank für Ihre Antworten,
Bürger-Initiative Weiterdenken Marburg


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