Gericht kippt Maskenpflicht an der Philipps-Universität Marburg

Ein Aktivist von Weiterdenken-Marburg und den „Studenten-stehen-auf Marburg“ – Gabriel Schnizler – hatte gegen die Maskenpflicht an der Uni geklagt. Das Verwaltungsgericht Gießen hat ihm Recht gegeben. Es stellte fest:

Klarzustellen ist dabei zuvorderst, dass weder das Infektionsschutzgesetz selbst noch die derzeit geltende Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung – CoBaSchuV -) vom 29. März 2022 in der Fassung vom 29. April 2022 der Antragsgegnerin eine einschlägige Ermächtigungsgrundlage zur Anordnung der streitigen Maskenpflicht bietet.

(AZ 3 L 793/22.GI )

Das Urteil ist noch nicht „rechtskräftig“, da die Philipps-Universität Marburg noch Rechtsmittel einlegen kann. Laut Bericht der „Legal Tribune Online“ gilt das Urteil zunächst nur für den Kläger [1]. Uni-Sprecherin Dr. Gabriele Neumann erklärte gegenüber der Oberhessischen Presse, die Uni wolle an der Maskenpflicht festhalten [2].

Gabriel Schnizler empört sich über diese Pläne: Die Universität will ihren unfassbar dreisten und unethischen Weg im fortgesetzten Rechtsbruch beschreiten.“ Er kündigt an, dass weitere Studierende nun klagen werden:

Wir als Studenten, Staatsbürger und freie Menschen werden dieses tyrannische Unrecht weiterhin nicht hinnehmen. Die Entscheidung der Uni, eine als rechtlich unzulässig beurteilte Entscheidung für alle übrigen Studenten stumpf aufrecht zu erhalten ist ein unfassbarer Skandal. Jetzt werden wir viele Studenten sammeln, die diesen Prozess wiederholen.“

Rechtsanwalt Markus Haintz sieht die Uni hier auf dünnem Eis:

In der Theorie stimmt es zwar, dass der Beschluss nur für meinen Mandanten gilt. Die Universität begeht damit aber vorsätzlichen Rechtsbruch. Sie setzt sich über einen Gerichtsbeschluss hinweg. Trotz fehlender Rechtsgrundlage sollen die Studenten weiterhin Maske tragen, bis auf meinen Mandanten. Jeder, der jetzt schlau ist, kann sofort einen Anwalt beauftragen. Wenn das eine Menge Studenten machen, kostet es die Universität eine riesige Menge an Geld. Vom Ruf gar nicht erst zu sprechen.“

Dr. Frank Michler fragt den Präsidenten der Philipps-Universität:

„Wollen Sie wirklich, dass nun mehrere Studentinnen und Studenten das gleiche Verfahren – mit erwartbar gleichem Ausgang – vor dem VG Gießen anstrengen? Die Gerichtskosten für die zu verlierenden Prozesse sollte die Philipps-Universität Marburg lieber in Verbesserungen von Forschung und Lehre investieren.“

Dr. Michler fordert: „Heben Sie die Maskenpflicht für alle Angehörigen der Philipps-Universität Marburg umgehend auf!“

Auch der Kreistag Marburg-Biedenkopf will weiter an der Maskenpflicht festhalten. Dr. Michler hat dazu am Montag eine Klage beim Verwaltungsgericht Gießen eingereicht, um den gleichen Sachverhalt für die Sitzungen des Kreistages und seine Gremien prüfen zu lassen.

Quellen:

[1] Legal Tribune Online: „Gericht: Maskenpflicht an der Uni rechtswidrig“

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-giessen-3l79322gi-maskenpflicht-universitaet-uni-marburg-rechtswidrig-unfallverhuetung-hausrecht-ermaechtigungsgrundlage/

[2] Gericht: Maskenpflicht an der Uni rechtswidrig
https://www.op-marburg.de/Marburg/Gericht-Maskenpflicht-an-der-Uni-rechtswidrig

[3] Statement von Markus Haintz
https://t.me/weiterdenken_marburg/3387

Ein Kommentar

  1. Zusätzlich zu dem bereits Gesagten muss man die durch das Urteil veränderte Rechtslage der für die Maskenpflicht verantwortlichen Mitarbeiter der Universität feststellen, und zwar sowohl für die Mitglieder des Präsidiums, welche die Universität gemeinsam leiten, als auch für die Dekane der einzelnen Fachbereiche und jeden einzelnen Mitarbeiter, welcher sich an der fortgesetzten Diskriminierung, Körperverletzung und Entmenschlichung der Studenten beteiligt.

    War es bisher, gerade für die Letztgenannten unter dem Personal der Universität, üblich, die Verantwortung für sein eigenes Handeln durch einen Hinweis auf die internen Vorschriften auf einen imaginären „Befehlsgehorsam“ abzuschieben, so ist dies durch das Urteil nun nicht mehr möglich. Die Feststellung des Gerichts, und auch seine eindeutige und leicht verständliche Begründung, macht all Diejenigen „bösgläubig“, die bisher fälschlicherweise von einer Rechtmäßigkeit der Maßnahmen ausgegangen sind. Das macht den fahrlässigen Rechtsbruch zu einem Rechtsbruch, bei dem man den Vorsatz nicht mehr bestreiten kann. Die Folge ist eine direkte Strafbarkeit von jedem Einzelnen, der sich hinter diesem Irrtum des Präsidiums zu verstecken sucht. Das umfasst sowohl Disziplinar- als auch Strafverfahren.

    Beachtenswert ist dabei auch die mangelnde bis nicht vorhandene Verantwortung des Präsidiums gegenüber ihren Mitarbeitern, welches durch ihr Festhalten an der rechtswidrigen Regelung die Universitätsmitarbeiter dieser Gefahr bewusst auszusetzen bereit ist, nur, um ihre postulierte Unfehlbarkeit in Dingen zu verteidigen, von denen sie offenbar nichts versteht. Es wird interessant zu beobachten sein, ob wenigstens der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften, Prof. Dr. Constantin Willems, genügend Rechtstreue besitzt, um sich den hanebüchenen Anordnungen des Präsidiums zu widersetzen und sich und seine Mitarbeiter vor der nun sehr reellen Gefahr einer Strafverfolgung zu schützen. Die Mittel dafür sollten wenigstens ihm bekannt sein. Vielleicht denkt er dabei sogar ein bisschen an seine Studenten.

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