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Der Mikrobiologe Sucharit Bhakdi ist vor dem Amtsgericht Plön vom falschen Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden
Am 23.05.2023 wurde vor dem Amtsgericht Plön in Schleswig-Holstein der Vorwurf der Volksverhetzung gegen den Immunologen, Mikrobiologe und Autor Sucharit Bhakdi verhandelt. Heute um 17:46 Uhr wurde Bhakdi bereits am ersten Verhandlungstag von diesen Vorwürfen freigesprochen.
Die Anschuldigung wurde aus zwei völlig dekontextualisierten Äußerungen Bhakdis aus 2021 fabriziert, die sich mit Beschreibungen und Befürchtungen zu der politischen Kampagne für die sogenannten „Covid-19 Impfstoffe“ der israelischen Regierung befassten. Bemerkenswert war vor allem das Auftreten von Oberstaatsanwältin Silke Füssinger als Vertreterin der Anklage, das offenbar auch zu der überraschend schnellen Ablehnung der Anklage führte.
1) So hat die Verteidigung Bhakdis, bestehend aus Prof. Dr. Martin Schwab, Sven Lausen und Tobias Weißenborn, unmittelbar nach der Eröffnung bereits eine so gewichtige Formbeschwerde in Stellung gebracht, dass das Verfahren für 45 Minuten unterbrochen werden musste: Die Anklage erfülle nicht die gesetzlichen Anforderungen, da es sich um reinen Gesetzestext ohne Bezug zur Tat handele. So habe die Oberstaatsanwaltschaft unter anderem bei der Verfassung der Klage die beanstandeten Videos nicht oder nur in kurzen Auszügen gesehen und erst später angefordert.
2) Während der Beweisaufnahme lud die Staatsanwaltschaft einen Zeugen der Kriminalpolizei, um auszusagen, wie oft die fraglichen Videos geklickt worden seien, wobei Bezug und Relevanz zur Verhandlungssache vollkommen unklar blieben. Rechtsanwalt Markus Haintz bezeichnet dies gar als „Verzweiflungstat“.
3) Die Forderung der Oberstaatsanwältin nach einer weiteren Beweisaufnahme hinsichtlich des Verbreitungsweges des Stuht-Interview-Videos wurde von dem Gericht abgelehnt.
„Die Oberstaatsanwältin unterstellt Bhakdi und Stuht, die Äußerungen vorab gemeinsam geplant zu haben, um sie in dieser Form zu verbreiten“, berichtet Report24 Chefredakteur Florian Machl. Die Oberstaatsanwältin unterstellt weiterhin, den öffentlichen Frieden stören zu wollen. Was ihr Vortrag zur Bundesnotbremse und FFP 2 Maske im Bus soll, bleibt erneut völlig unklar. „Beides hat mit dem gegenständlichen Verfahren nichts zu tun. Das erweckt den Eindruck einstudierter, bestellter Glaubensbekenntnisse.“ (Florian Machl, Report24)
4) Nach der Beendung der Beweisaufnahme wurde die Sitzung unterbrochen, weil die Anklägerin Silke Füssinger eine ganze Stunde beantragte, zur Vorbereitung ihres Plädoyers.
5) Übrig blieben schließlich nur noch (!) „Gefährliche Sprache“ und die Unterstellung, den inneren Frieden gefährdet zu haben.
Nach beeindruckenden Plädoyers wurde Bhakdi von diesen rufschädigenden Vorwürfen freigesprochen, von denen nun auch nach der Feststellung durch das Gerichtsurteil gesagt werden muss, dass sie unbegründet waren. „Damit ist diese Farce vorerst abgeschlossen, bis das Urteil rechtskräftig wird.“, kommentiert ndv.news den Vorgang abschließend.
Der Marburger Kreistagsabgeordnete und Aktivist der Gruppe Weiterdenken Marburg, Dr. Frank Michler, kommentiert den Vorgang mit den Worten:
„Erstmal ist dieses Urteil ein großer Erfolg. Wir müssen aber als Gesellschaft unbedingt untersuchen, ob sich hier die Staatsanwaltschaft zum Erfüllungsgehilfen eines politischen Regimes gemacht hat, um einen verdienten und ehrwürdigen, kritischen Experten und Bürger zu verfolgen. Unabhängig davon muss Sucharit Bhakdi auf der ganzen Breite rehabilitiert werden. Das geschieht bei solchen Fällen fast nie – bei Julian Assange weiß bis heute auch kaum jemand, dass der UN-Sonderberichterstatter für Folter (selbst u.A. Rechtswissenschaftler) öffentlich festgestellt hat, dass die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange völlig fabriziert waren, und ihm ein derartiger Fall noch nie untergekommen ist.“
Gabriel Schnizler, ebenfalls bei Weiterdenken und den „Studenten Stehen Auf“, sagt:
„Das Land Schleswig-Holstein und Oberstaatsanwältin Silke Füssinger profilieren sich öffentlich mit einer harten Linie gegen „Antisemitismus“ – was immer damit konkret gemeint ist. Die unbedingte Aufgabe der Rechtsinstitutionen des Staates ist aber ausschließlich, Straftaten zu verfolgen. Darüber hinaus oder unabhängig davon darf dabei keinerlei moralpolitische Agenda eine Rolle spielen. Es erhärtet sich die absolut besorgniserregende Beobachtung einer Tendenz, dass in unserem Staat inzwischen Organe der Justiz selbst die gesetzlichen Grenzen der Legalität bewusst instrumentalisieren und verschieben, um sich symbolpolitisch in Szene zu setzen und illegitime Machtansprüche der Regierung gegen Kritiker und Nichtregierungs-Narrative zu erzwingen.“
Dass sich Vertreter der Justiz immer wieder, und das auch zahlreich, bereitfinden, sich als Hure der Mächtigen aufzuführen, ist nichts Neues und in allen Systemen zu beobachten. Bei uns nimmt diese schon seit Gründung der BRD sehr ausgeprägte Tendenz weiter zu. Umso erfreulicher ist das ergangene Urteil, der Richter scheint mir ein Lichtblick in finsteren Zeiten zu sein.
Erschreckend, wenn auch nicht wirklich überraschend, ist das Verhalten der allermeisten Mainstream-Medien, deren Hetze gegen Bhakdi nicht nachlässt, und die in ihrem Fanatismus gewisse Teile der Staatsanwaltschaften noch zu toppen sichtlich bemüht sind.
Mein Glückwunsch geht an Prof. Bhakdi und sein Anwaltsteam!