Am Freitag, den 03.06.2022 findet vor dem Gesundheitsamt Marburg ab 11 Uhr eine Kundgebung für freie Impfentscheidung statt.
Der Anlass sind die vom Gesundheitsamt Marburg verschickten Briefe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Diese wurden unter Androhung von Zwangsgeldern dazu aufgefordert, Impf-, Genesenen- oder Kontraindikations-Nachweise einzureichen.
Auf einen Brief des Kreistagsabgeordneten Dr. Frank Michler vom 17.05.2022 hat das Gesundheitsamt bislang (Stand 01.06.2022) noch nicht geantwortet. Ein Dringlichkeitsantrag dazu wurde in der Kreistagssitzung vom 20.05.2022 nicht behandelt, da die Corona-Blockparteien es nicht für eilbedürftig halten, diese Nötigung gegen Menschen in medizinischen Berufen zu stoppen. Der Antrag wird somit erst in der Kreistagssitzung vom 01.07.2022 behandelt werden.
Umdenken beim Gesundheitsamt?
In neuen Schreiben an Betroffene, die nicht auf das erste Schreiben reagiert hatten, heißt es jetzt:
Wer nicht geimpft und nicht genesen ist, und bei dem auch keine medizinische Kontraindikation vorliegt, kann keinen Immunitätsnachweis vorlegen. Wenn Sie über keinen Immunitätsnachweis verfügen, teilen Sie uns dies bitte mit. Mit Bußgeldverfahren ist zu rechnen, wenn Sie uns nicht antworten.
Aus einem Schreiben des Gesundheitsamtes Marburg an Betroffene, die auf den ersten Brief nicht geantwortet hatten.
Von den zuvor angedrohten Zwangsgeldern ist jetzt keine Rede mehr. Allerdings fehlt die Aufklärung darüber, dass die Drohung mit Zwangsgeldern rechtswidrig war und nicht mehr im Raum steht.
Des weiteren wird angekündigt, dass eine individuelle Bewertung der konkreten Tätigkeit und der Arbeitssituation vorgenommen wird. Die Angeschriebenen werden aufgefordert, eine entsprechende „Beschreibung Ihrer Tätigkeit und Ihres Tätigkeitsumfeldes“ einzureichen.
Nachdem jetzt sogar die CDU eine Aussetzung der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ ins Spiel gebracht hat, sollten wir nicht locker lassen. Also – kommt am Freitag zum Gesundheitsamt, ab 11 Uhr!
Schluss mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht!
Für eine freie Impfentscheidung!
Update 02.06.2022
Nachdem das Gesundheitsamt auf das Schreiben von Dr. Michler vom 17.05.2022 nicht reagiert hatte, hat sich Dr. Michler am 01.06.2022 mit folgender Nachfrage an Frau Dr. Wollenberg (Leiterin des Gesundheitsamtes) und Marian Zachow (noch-amtierender Landrat) gewandt:
6/1/2022, 1:46 PM
Sehr geehrte Frau Dr. Wollenberg,
sehr geehrter Herr Zachow,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe auf mein Schreiben vom 17.05.2022 bisher noch keine Antwort erhalten. Ich bitte Sie hiermit nachdrücklich, mir zeitnah zu antworten – auch auf die folgenden weiteren Fragen:
– Steht am Freitag, den 03.06.2022 zwischen 11 und 14 Uhr eine mit den Themen rund um die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ vertraute Person zur Beantwortung konkreter Fragen zur Verfügung? Ich möchte hiermit um einen Gesprächstermin zum Thema „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ bitten.
– Hatten Sie bereits vor meinem Schreiben vom 17.05.2022 Kenntnis von dem Urteil des VG Hannover (15 B 1609/22)?
– Haben Sie seit Kenntnis des Urteils etwas an den Schreiben geändert, welche Sie an Betroffene verschickt haben?
– Welche Maßnahmen haben Sie seit Kenntnis des Urteils eingeleitet, um die Empfänger der Schreiben darüber zu informieren, dass diese keine Zwangsgelder bezüglich §20a IfSG zu befürchten haben?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Michler
Doch auch darauf gab es bislang keine Antwort. Das Gesundheitsamt stellt sich taub. Ein Grund mehr, am 03.06.2022, ab 11 Uhr vor dem Gesundheitsamt laut zu sein und die Verantwortlichen aufzufordern, sich wenigstens an Recht und Gesetz zu halten.
Update II, 02.06.2022
Die Erkenntnis, dass das Gesundheitsamt hier keine Zwangsgelder verhängen darf, scheint so langsam angekommen zu sein. In einem Schreiben an einen Betroffenen heißt es:
„Die Eröffnung eines Buß- oder Zwangsgeldverfahrens ist derzeit nicht beabsichtigt.“
Des weiteren hat das Gesundheitsamt seine ursprünglichen Schreiben nun als „Bitte“ charakterisiert und sieht sie nicht als Verwaltungsakt an:
„Dieses [Schreiben] erfüllt nicht die Anforderungen an einen Verwaltungsakt, weil es keine verpflichtenden Regelungen trifft, sondern lediglich um die Vorlage eines Immunitätsnachweises bittet“.
Daher sieht das Gesundheitsamt auch keine Notwendigkeit, etwaige Widersprüche, die Betroffene gegen die Schreiben eingelegt haben, zu entscheiden.
Was nun noch fehlt ist, dass das Gesundheitsamt ALLEN Betroffenen gegenüber erklärt, dass die Zwangsgeld-Drohungen zurückgenommen worden sind. Eine Aufforderung, die mit einer Drohung verbunden ist, kann vielleicht ein Mafia-Boss in einem Krimi als „Bitte“ bezeichnen – nicht jedoch eine Behörde in einem Rechtsstaat.
Auch auf der Kundgebung wurde dem Gesundheitsamt immer wieder der Dialog angeboten, auch mehrfach telefonische Versuche noch während der Veranstaltung gestartet. Leider fand sich niemand, der sich bereitgefunden hätte, Rede und Antwort zu stehen – offenbar alle zu feige, jedenfalls kein Deut Bürgernähe… Da macht es schon Sinn, daß die auffälligste Aktivität des Amtes 2020/2021 war, über viele Monate hinweg ein Transparent gehisst zu haben, auf dem zu lesen war: Danke, dass Ihr zu Hause bleibt