IFSG-Änderung September 2021

Geplante IFSG-Änderungen: Versammlungsfreiheit und Impf-Abfrage

Mit kurzfristigen Änderungen will die Bundesregierung mal wieder weitreichende Grundrechts-Einschränkungen durch den Bundestag prügeln. Am 07.09.2021 sollen die Parlamentarier diese mit Änderungen am Infektionsschutzgesetz durchwinken.

Wer sich darüber informieren möchte, muss sich die Informationen mühsam aus mehreren Dokumenten zusammensuchen:

Versammlungsfreiheit – WTF!!

In der Liste der eingeschränkten Grundrechte wird explizit die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz erwähnt. Es ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, worauf genau sich das bezieht.

Impfzwang für bestimmte Berufsgruppen

Beschäftigte in Kitas, Schulen, Heimen, Ferienlagern, Pflegeheimen, Obdachlosenunterkünften, Asylbewerber-Heimen, sonstigen Massenunterkünften und Pflegediensten droht nun ein Impfzwang. Die Arbeitgeber werden ermächtigt, „Impf- und Serostatus“ abzufragen und die „Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses“ sowie den Tätigkeitsbereich daran zu knüpfen. Das ist für die Betroffenen der Impfzwang durch Spahns Hintertür!

Epidemische Lage pro Bundesland

Wenn die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ aufgehoben wird, kann jedes Bundesland einzeln per Landtagsbeschluss eine epidemische Lage feststellen und die Landesregierung damit zu Grundrechtseinschränkungen ermächtigen.

Ungeimpften-Inzidenz

Als Indikator soll vor allem die Hospitalisierungs-Rate dienen. Jedoch ist auch eine „unter infektionsepidemiologischen Aspekten differenzierte“ Inzidenz vorgesehen. D.h. es könnte eine Art „Ungeimpften-Inzidenz“ ermittelt werden, und dann womöglich damit Freiheitseinschränkungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen erlassen werden. Explizit werden auch Alter und Geschlecht erwähnt. Das klingt, als könne dann die Corona-Taliban eine Frauen- und Alters-Inzidenz berechnen und Ausgangssperren für junge Mädchen beschließen. Warum war noch waren deutsche Soldaten fast 20 Jahre lang in Afghanistan?

3G-Nachweise zur Diskriminierung von 3U

Explizit werden nun in §28 a die 3G-Nachweise erwähnt. Damit sollen die Landesregierungen ermächtigt werden, entsprechende Diskriminierungs-Verordnungen zu erlassen, die 3U-Menschen (ungeimpft, ungetestet, unbeugsam) vom gesellschaftlichen Leben ausschließen.

NEIN zu weiteren Grundrechtseinschränkungen!

Wir rufen alle Bundestagsabgeordneten dazu auf, diesen Gesetzesentwurf morgen abzulehnen!

Ein Kommentar

  1. Guten Tag,
    Zum Thema Demokratie:
    Wenn wir nicht mehr das Recht haben unsere Meinung frei zu äußern haben wir keine Demokratie mehr. Es ist wie in vielen oder allen Kriegen, es ist wie in der Nazizeit, es gibt die „Gut-Menschen“ und die „Nichtgut-Menschender.
    Das ist kein hochentwickeltes Industrieland, das ist erschreckend.
    Zur Selbstbestimmung:
    Ich arbeite jetzt seit fast 40 Jahren als Krankenschwester und es hat nie jemanden interessiert, ob ich mich irgendwo anstecke und jetzt soll ich meinen Verstand abgeben und jemand will über mich entscheiden. Das funktioniert nicht.
    Zur Inzidenz der Hospitation:
    Krankenhäuser und Intensivbetten waren schon immer mehr oder weniger voll belegt. Doch wenn man Krankenhäuser und Krankenhausbetten schließt, darf man sich nicht wundern, wenn es dann an Betten mangelt.
    Mit freundlichen Grüßen

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