Schnelltest Aussagekraft

Anmerkungen zum verordneten Selbsttest in der Schule

Die Schule unserer Kinder schickte die „Gebrauchsanweisung für Patienten“ für den „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test“. Nach Herstellerangabe ist dieser Selbsttest für Personen mit Verdacht auf COVID-19 vorgesehen.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am 23.02.2021 eine schriftliche Empfehlung für Testkriterien an Schulen veröffentlicht. Dort steht unter „Anwendung der Testkriterien“:

Fallbasiertes Testen … Indikationen für eine Testung ergeben sich entweder für symptomatische Schülerinnen und Schüler, sofern ein hinreichendes klinisches Bild vorliegt und/oder ein epidemiologischer Zusammenhang zu einem Infektionsgeschehen oder einer vulnerablen Gruppe besteht. Ein Test ist durchzuführen, wenn mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt ist: … es folgt eine Auflistung verschiedener klinischer Symptome.

RKI, 23.02.2021: „SARS-CoV-2 Testkriterien für Schulen während der COVID-19 Pandemie“

Diese Empfehlung ist auf der Homepage des RKI für jeden einsehbar.

Zurück zur Gebrauchsanweisung

In der Testanweisung werden u.a. folgende Warnhinweise gegeben: Allergische Hautreaktionen, schwere Augenreizungen, Schädlichkeit für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Die Bestandteile des Selbsttests dürfen nicht in die Umwelt, Kanalisation oder Gewässer gelangen. Bei der Anwendung sollen Schutzhandschuhe, Augenschutz und Gesichtsschutz getragen werden. Die beim Umgang mit Laborreagenzien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.

Sollte es zu Haut-, oder Augenreizungen kommen, soll ärztlicher Rat eingeholt werden. Kontaminierte Kleidung soll ausgezogen werden.

Besorgniserregender Stoff

Der Selbsttest enthält einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC): Octyl-/Nonylphenolethoxylate. Da dieser Stoff besonders besorgniserregend ist und jedem bekannt, gibt es dazu keine weitere Erklärung. Wissen ist ja bekanntlich eine Holschuld!

Laut Umweltbundesamt und Wikipedia handelt es sich um einen östrogenhaltigen Stoff, der nach innen abgebend (endokrin) hormonell verändernd wirkt. Wird dieser in die Gewässer geleitet, baut er sich nur sehr langsam ab und bewirkt Unfruchtbarkeit bei Fischen.

Früher wurde er in Reinigungsmitteln und Autoreifen verarbeitet. Seit 1986 verzichtet die deutsche Industrie freiwillig auf die Verwendung. 2003 wurde die Verwendung EU-weit stark eingeschränkt, teilweise verboten. Seit 2011 gilt er als „besonders besorgniserregender Stoff“.

Der Hersteller des Tests räumt unter dem Punkt „Einschränkungen des Verfahrens“ u.a. ein, dass Studien zu diesem Selbsttest nur bei Erwachsenen mit klinischem Verdacht auf SARS-CoV-2, im Alter von 18-68 Jahren, durchgeführt wurden. Die Proben wurden jeweils 7 Tage nach Symptombeginn genommen.

Was sagt das RKI zu den Selbsttests?

Auf dessen Homepage findet man das 8. Epidemiologische Bulletin vom 25.02.2021, welches u. a. zu den Antigen Selbsttests informiert.

Dort steht, dass die fraglichen Tests eine höhere Anzahl falsch positiver und negativer Ergebnisse liefern, als der PCR-Test, der auch schon, wie jeder Test,  eine Falschpositiven-Rate hat. Je weniger tatsächlich Erkrankte willkürlich und in großer Anzahl getestet werden, um so höher ist die Falschpositiv-Rate. Man erfährt weiter, dass in Europa die Testhersteller ihre Tests selber validieren und keine unabhängige Stelle. Eine Zulassung im engeren Sinne ist nicht vorgesehen.

Mit Stand vom 01.04.2021 findet man bei „Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2“ auf Seite 7, dass von allen positiven Antigennachweisen, die an das RKI übermittelt wurden, bei nur 65% eine Bestätigung durch PCR-Test erfolgte.

Bei den „Hinweisen zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV2“ , Stand 12.03.2021, geht es ab Seite 9 um den Antigennachweis. Das RKI räumt ein, dass bisher noch nicht viele Daten zur Testung von asymptomatischen Personen vorliegen. Auf Seite 10 erfährt man auch nochmal, dass die Testhersteller ihre Angaben zum Zertifizierungsverfahren selber machen. Eine unabhängige Überprüfung dieser Parameter ist anzustreben. Auf Seite 11 liest man, dass die Leistungsunterschiede aller Selbsttests erheblich sind.

Das Paul-Ehrlich-Institut (Bundesinstitut für Impfstoffe und Biomedizinische Arzneimittel) führt eine Liste von derzeit 95 verschiedenen Antigen-Selbsttests (Stand 16.04.2021). Diese wurden immerhin stichprobenartig auf die Sensitivität (Anteil der tatsächlich Positiven, die korrekt als solche erkannt werden) untersucht.

Stundenlang recherchiert, gelesen, gewundert, geärgert, fassungslos!

Unsere Kinder werden also per Zwangsverordnung getestet, mit einem Test, der nicht unabhängig geprüft wurde, der fehleranfällig ist, nur mit Schutzkleidung durchgeführt werden soll, besonders besorgniserregende Stoffe enthält, schwere gesundheitliche Nebenwirkungen haben kann, der nur an symptomatisch erkrankten Erwachsenen validiert wurde und vom RKI nur zum fallbasierten Einsatz empfohlen wird????

Echt jetzt?!?!

Die Frage nach der Haftung im Schadensfall wurde von der Schulleitung nicht beantwortet.

Also Homeschooling, immerhin haben die Schüler darauf noch einen Anspruch …

Maskenzwang und Testzwang?

Es reicht, schon lange, Hände weg von unseren Kindern!

Deutschland, Hessen, April 2021

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