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Presse behauptet Dominanz einer rechtsextremen Kleinstpartei
Das Marburger Lokalblatt „Oberhessische Presse“ behauptet in dem Rechtsstreit, die rechtsextreme Kleinstpartei „Der III. Weg“ sei „prägend“ für die Marburger Montagsspaziergänge. In einem Schriftsatz behaupten die Anwälte der Zeitung wörtlich: „In Marburg dominiert hierbei das Bild des Dritten Weges“. Dem widerspricht der Marburger Kandidat zur Landratswahl, Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken – WDMR), vehement. „Die Montagsspaziergänge in Marburg werden getragen und geprägt von den Menschen, die seit dem Frühjahr 2020 gegen die Coronamaßnahmen und die drohende Impfpflicht protestieren.“
Prägend für die Montagsspaziergänge: Weiterdenken-Marburg, „Vision Freiheit e.V.“ und „Studenten-stehen-auf Marburg“
Aus diesen Protesten heraus seien die Bürgerinitiative „Weiterdenken-Marburg“, die Wählergruppe „Bürgerliste Weiterdenken – WDMR“ sowie der Verein „Vision Freiheit e.V.“ entstanden. In den letzten Monaten habe sich zudem eine Gruppe von Studierenden zusammengeschlossen, die unter dem Namen „Studenten-stehen-auf Marburg“ u.a. für ein Ende der Coronamaßnahmen an den Unis eintritt, erläutert Dr. Michler. Weiter sagt er: „Das sind die Gruppen, die die Marburger Montagsspaziergänge organisieren, prägen und dokumentieren. Abgesehen von Behauptungen der rechtsextremen Kleinstpartei im Internet haben wir von der Partei ‚Der III. Weg‘ in Marburg nichts mitbekommen. Nachdem uns deren Tweets bekannt geworden waren, in denen sie versuchen, die Montagsspaziergänge für ihre extremistischen Ziele zu instrumentalisieren, haben wir dies öffentlich und scharf zurückgewiesen. Mit denen haben wir nichts zu tun und wollen auch nichts zu tun haben!“. Dr. Michler verweist dabei auf eine Stellungnahme vom 10.02.2022 der Bürgerinitiative „Weiterdenken-Marburg“, zu deren Gründungsmitgliedern er gehört.
Wer oder was ist der ‚Dritte Weg‘?
„Bei den Montagsspaziergängern war bis vor kurzem der Name ‚Der III. Weg‘ weitgehend unbekannt. Da es keine Zugangskontrollen mit Hintergrundcheck für öffentliche Versammlungen gibt, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch Mitglieder dieser Partei unerkannt auf Montagsspaziergängen mitlaufen. Das berechtigt die Oberhessische Presse jedoch nicht dazu, wahrheitswidrig zu behaupten, die Montagsspaziergänge in Marburg seien »Veranstaltungen der Bewegung ‚Der Dritte Weg‘«, wie sie es in ihrer strittigen Berichterstattung über die Kreistagssitzung vom 25.02.2022 getan hat.“, erläutert Dr. Michler.
Kontaktschuld und Stille-Post-Journalismus
Die Oberhessische Presse hatte in ihrem Bericht einen anderen Kreistagsabgeordneten, Frank Lerche (Liberale und Piraten) falsch zitiert. Statt seine Kritik auf der Sachebene vorzubringen, hatte Lerche ein Kontaktschuld-Argument konstruiert. Er warf Dr. Michler vor, dieser habe auf Demonstrationen gesprochen, „die vom Dritten Weg aktiv beworben“ würden. Lerche meinte damit die Marburger Montagsspaziergänge. In der Zeitung wurden daraus „Veranstaltungen der Bewegung ,Der Dritte Weg’“ – eine völlig andere Aussage. Dr. Michler hatte den Kontaktschuld-Vorwurf schon während der Sitzung mit einem Zwischenruf scharf zurückgewiesen, was im Zeitungsbericht unerwähnt blieb.
Dr. Michler gibt zu Bedenken, welche Auswirkungen diese Art der Berichterstattung auf den politischen Diskurs hat: „Mit dem wahrheitswidrigen Aufbauschen der Rolle dieser rechtsextremen Kleinstpartei macht die Lokalpresse die Extremisten stark und schwächt den demokratischen Protest gegen Impfpflicht und Coronamaßnahmen“.
Mündliche Verhandlung: 14.04.2022, 10 Uhr, LG Frankfurt
Die mündliche Verhandlung findet am 14.04.2022 um 10 Uhr am Landgericht Frankfurt vor der 3. Zivilkammer statt (Geb. B, Gerichtsstraße 2, Raum 337, Aktenzeichen 2-03 O 110 /22, „Michler gegen Hitzeroth Druck + Medien GmbH & Co. KG“). Sie findet als Video-Verhandlung statt, d.h. einige der Prozessbeteiligten sind per Videokonferenz zugeschaltet. Die Öffentlichkeit kann die Verhandlung jedoch nicht per Internet, sondern nur live im Gerichtssaal mitverfolgen.
Dr. Frank Michler will in dem Verfahren eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag der Oberhessischen Presse erwirken. In dieser soll der Zeitung untersagt werden, die strittige Äußerung in Zukunft zu wiederholen.
Die Oberhessische Presse hat bereits eine von Dr. Michler mit anwaltlichem Schreiben eingeforderte Gegendarstellung in Print und online veröffentlicht, ohne jedoch eine Rechtspflicht anzuerkennen.