„Impf“-Pflicht für Soldaten – Stellungnahme von Anwalt Martin Schwab

Am 7. Juli 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Fall von zwei Soldaten. Diese wollten sich gegen eine medizinische Zwangsbehandlung mit mRNA-Präparaten zur Wehr setzen und hatten dagegen geklagt. Die Klage der Soldaten wurde abgewiesen und die sogenannte „Duldungspflicht“ für die sogenannten COVID-19-„Impfungen“ damit vorerst bestätigt.

Der Rechtsanwalt Prof. Martin Schwab hat in einer Stellungnahme vom 1. Juli 2022 auf 50 Seiten das Ergebnis der Beweisaufnahme aus seiner Sicht dargelegt. Hier sind die wesentlichen Aussagen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zusammengefasst:

Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Vertreten durch Herrn Dr. Dirk Mentzer

  1. Der Altersmedian der an bzw. mit der Impfung verstorbenen Personen ist dem PEI nicht bekannt. Im statistischen Bundesamt kann mal allerdings nachlesen, dass es 2021 in jungen und mittleren Altersklassen eine signifikante Übersterblichkeit gab.
  2. 90 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen stammen nicht von Ärzten, sondern von den Betroffenen selbst oder ihren Angehörigen, obwohl nach dem Gesetz Ärzte zur Meldung verpflichtet sind.
  3. Keine Aussage zur Frage, Impfnebenwirkungen und Sterbefälle nach Covidimpfungen im Vergleich zu herkömmlichen Impfungen.
  4. Keine Aussage zur Frage, wieviele Kinder geimpft wurden. Herr Dr. Mentzer behauptete, es seien keine Sterbefälle nach Covidimpfung bekannt. Gemeldete Fälle allerdings: 9.
  5. Abeilung zur Erfassung von Verdachtsfällen im PEI umfasst 13 Mitarbeiter, bei denen es sich oft um Werkstudenten handelt, die nicht die fachliche Qualifikation zur Aufarbeitung dieser Meldungen haben.

Robert-Koch-Institut (RKI)

Vertreten durch Herrn Dr. Wichmann

  1. Nur 1-10% der positiven Proben enthalten tatsächlich infektiöses Virus. Seroprävalenz in der Gesamtbevölkerung bis Ende 2020: 1,3%. Zwischen 16. und 38. KW wurde nicht 1 Fall SARS-CoV-2 gemeldet im Sentinel (Influenza Wochenbericht 2020 Nr 39).
  2. Wochenbericht für die KW 13-16 2022: Im RKI Wochenbericht wurden 201 Todesfälle gelistet. In einer Exceltabelle für denselben Zeitraum allerdings 5000. Diese Diskrepanz konnte Herr Dr. Wichmann nicht schlüssig erklären.
  3. InEK (Entgeltsystem im Krankenhaus): 300000 hospitalisierte Coronafälle jeweils 2020 und 2021 abgerechnet, für die es nie eine Bestäigung gab.
  4. Auf die Frage nach der Gefährlichkeit von Corona im Vergleich zur saisonalen Grippe konnte Herr Dr. Wichmann keine Antwort geben. Aktuelle Zahlen habe er nicht.
  5. Herr Dr. Wichmann konnte die Wirksamkeit der Impfstoffe nicht belegen. Die Frage des Senats, warum das RKI in den Wochenberichten vom 28.4.2022 keine Angaben zur Impfeffektivität veröffentlicht, konnte Herr Dr. Wichmann nicht beantworten. Vom 2.5.22 bis 29.5.22 wurde der Impfstatus von 1813 Covid 19 Aufnahmen gemeldet (das sind 66,7% der gemeldeten Fälle). Davon waren 15,8% ungeimpft, 7,7% mit unvollständigem Impfschutz und 76,6% vollständig geimpft (davon 51,8% geboostert).
  6. Die Inzidenzen sind seit dem Impfstart deutlich gestiegen. Auch das konnte nicht erklärt werden.

Beitragsbild: aus Interview mit Martin Schwab vom 14.07.2022 bei Liberty News Berlin

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