Am 7. Juli 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Fall von zwei Soldaten. Diese wollten sich gegen eine medizinische Zwangsbehandlung mit mRNA-Präparaten zur Wehr setzen und hatten dagegen geklagt. Die Klage der Soldaten wurde abgewiesen und die sogenannte „Duldungspflicht“ für die sogenannten COVID-19-„Impfungen“ damit vorerst bestätigt.
Der Rechtsanwalt Prof. Martin Schwab hat in einer Stellungnahme vom 1. Juli 2022 auf 50 Seiten das Ergebnis der Beweisaufnahme aus seiner Sicht dargelegt. Hier sind die wesentlichen Aussagen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zusammengefasst: …