(aktualisiert am 29.11.2021: Bild geändert nach Drohbrief von Wulf Rohwedder)
(aktualisiert am 06.08.2021: Justiziar veranlasst Text-Korrekturen)
Der umstrittene „faktenfinder“ Wulf Rohwedder verbreitet auf tagesschau.de gezielte Desinformation über wissenschaftliche Studien. Wider besseren Wissens behauptet er, Publikationen vom Typ „Research Letter“ würden bei der pädiatrischen Fachzeitschrift ‚JAMA Pediatrics‘ keinem Peer-Review unterliegen. Das ist schlicht falsch! Auch nachdem er explizit auf seine manipulative Desinformation hingewiesen worden ist, haben Rohwedder und die Redaktion „ARD-faktenfinder“ offenbar beschlossen, ihre Fake-News unkorrigiert online zu lassen. Mit Journalismus hat das nichts mehr zu tun. Eher scheint es darum zu gehen, die Maske als Gesslerhut des Corona-Staates um jeden Preis zu verteidigen und jegliche Zweifel zu diskreditieren und zu zerstreuen.
Studie trotz Peer-Review nach Veröffentlichung zurückgezogen
Über die in ‚JAMA Pediatrics‘ erschienene Studie mit Messungen des CO2-Gehalts der eingeatmeten Luft unter Masken hatte ich hier berichtet. Dass das Journal die Studie mit fragwürdiger Begründung zurückgezogen hat, tut bezüglich des journalistischen Fehlverhaltens von Wulf Rohwedder nichts zur Sache.
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
ZIFFER 1 des Pressekodex
Journalistisches Fehlverhalten
Unter der Rubrik „faktenfinder“ erweckt die ARD den Anschein, es mit den Fakten besonders genau zu nehmen. Etwa eine Woche nach dem Erscheinen der Studie veröffentlichte die ARD Rohwedders Diffamierungs-Artikel gegen die Studie und ihre Autoren. Zu diesem Zeitpunkt war die Studie noch nicht zurückgezogen worden. Rohwedders Haupt-Argument gegen die Studie war die falsche Behauptung, bei der Veröffentlichung handele es sich „nicht um eine dem Peer-Review-Verfahren unterworfene Studie„. Für diese falsche Behauptung hatte Rohwedder keine Belege. Dies gab er sogar im gleichen Artikel zu:
Eine Anfrage des ARD-faktenfinder an die Redaktion des Journals, nach welchen Kriterien der Text zur Veröffentlichung auswählt und überprüft wurde, ist bisher nicht beantwortet worden.
Rohwedder liefert den Beweis seines journalistischen Fehlverhaltens selbst
Keine Ahnung, was die „faktenfinder“ falsch machen, aber mir haben die Editoren von JAMA sehr schnell und eindeutig geantwortet:
Dear Dr. Michler,
Antwort der Editoren von JAMA Pediatrics vom 12.07.2021 an mich
Thank you for your message. Research Letters considered for publication undergo peer review.
Best,
Ungekennzeichnete Änderung
Zwischen dem 11.7. und dem 14.7. änderte Rohwedder die Formulierung leicht. Nun behauptete er, es sei keine „vollständige Forschungsstudie“. Die Änderungen hat er weder gekennzeichnet noch begründet. Hatte er neue Fakten gefunden? Oder war dies seine Reaktion auf die Stellungnahme von MWGFD zu unseriösen „Faktenchecks“? Verbessert hat er seinen Fake-News-Artikel damit nicht. Seine völlig aus der Luft gegriffene Behauptung, „Research Letters“ bei JAMA würden kein Peer-Review durchlaufen, ist immer noch falsch. Jedoch ist ihm spätestens zu diesem Zeitpunkt der von MWGFD verlinkte Artikel bekannt, der die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Veröffentlichungs-Typen bei JAMA erklärt.
„Research letters in JAMA report results of studies, just as original investigations do. They have introductions, methods, results, and discussion sections, just like original investigations. They are peer reviewed and subject to stringent editorial review as well. But a research letter contains a maximum of 600 words and 6 references, as opposed to 3500 words and 40 references in an original investigation, and at most 2 tables or figures, as opposed to 5 or more in a longer article. Research letters do not have abstracts and ordinarily do not have supplementary web-only materials, in contrast with other studies published in JAMA.“
Research Letters in JAMA, von Jody W. Zylke, MD
Daraus geht klar hervor, dass der Unterschied zwischen den Veröffentlichungstypen „Original Investigation“ und „Research Letter“ lediglich im Umfang liegt, nicht jedoch im Review-Verfahren.
fakten kleingeschrieben beim „faktenfinder“
Nach Ziffer 3 des Pressekodex wäre eine Richtigstellung angebracht. Auf meine Beschwerde vom 13.07.2021 antwortete Rohwedder mit einer Bekräftigung seiner falschen Behauptungen:
Sehr geehrter Herr Dr. Michler,
Antwort-Mail von Wulf Rohwedder vom 14.07.2021 auf meine Beschwerde
bei dem in „JAMA Pedriatics“ veröffentlichten Beitrag handelt es sich wie ich geschrieben habe, um einen Research Letter und nicht, wie von Ihnen und der MWGFD behauptet wird, um eine vollständig veröffentlichte Studie. Ansprüche auf eine Gegendarstellung können nur direkt Betroffene in Bezug auf Tatsachenbehauptungen stellen .
Mit freundlichen Grüßen
Wulf Rohwedder
Bezüglich der Gegendarstellung hat er Recht. Darauf haben nur die direkt betroffenen Autoren der Studie sowie die Mitglieder des von ihm diffamierten Vereins MWGFD Anspruch. Seine Andeutungen, die Studie sei unvollständig oder unvollständig veröffentlicht, sind frei erfunden und ändern nichts am Kern seiner falschen Behauptung des fehlenden Peer-Reviews.
Das zeigt: Selbst gefundene Fakten werden von Rohwedder und der „Redaktion ARD-faktenfinder“ ignoriert, wenn sie nicht ins Narrativ passen.
„Fakten-Checker“: nichts als Zensur- und Propaganda-Werkzeuge
Ein weiterer vorgeblicher Fakten-Checker ist „correctiv“. Diese Einrichtung wird von George Soros‘ Stiftung finanziert. Auch sie gibt vor, falsche Fakten im Internet überprüfen und richtigstellen zu wollen. Haben diese Leute jemals einen Fake-News-Artikel der Tagesschau unter die Lupe genommen? Vermutlich nicht. Würden sie einen so offensichtlichen und leicht überprüfbaren Fall von journalistischem Fehlverhalten analysieren und kritisieren? Wohl auch nicht. Aber man kann ja mal fragen … 🙂
Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformierbar?
Dieser Fall ist nur einer von vielen, wo wir mit unseren Rundfunkgebühren unsere eigene Gehirnwäsche zu finanzieren. Die ARD sollte sich umgehend von Wulf Rohwedder und der „Redaktion ARD-faktenfinder“ trennen und diese eklatanten Verstöße gegen den Pressekodex aufarbeiten. Bisher hielt ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für eine sinnvolle Einrichtung, die die Lücken schließt, welche rein markt-getriebene privatwirtschaftlich organisierte Medien nicht abdecken. Der real existierende öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt diese Funktion leider nicht. Sollten ARD und ZDF nicht umgehend mit echtem Journalismus beginnen, dann werden sich immer mehr Menschen der Initiative https://www.rundfunk-frei.de/ zuwenden.
Update 25.07.2021: Programmbeschwerde
Am 25.07.2021 habe ich über die Website programmbeschwerde.de noch eine Beschwerde eingereicht.
Update 27.07.2021: Landesmedienanstalten nicht zuständig für Gebühren-finanzierte Fake-News
Sehr geehrte Damen und Herren, über das Portal www.programmbeschwerde.de ist nachstehende Beschwerde bei uns eingegangen. Da wir als Bürgerportal der Landesmedienanstalten rechtlich nur für Angebote privater Anbieter zuständig sind, werden Beschwerden zum Programm öffentlich-rechtlicher Anstalten von uns ohne weitere Bearbeitung an die jeweilige Rundfunkanstalt weitergeleitet. Der Absender wird durch Kopie dieser Nachricht entsprechend informiert. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Helga Schwarz Abteilung IV, Jugendschutz, Programm und Medienforschung Landesmedienanstalt Saarland Anstalt des Öffentlichen Rechts Nell-Breuning-Allee 6 66115 Saarbrücken Internet: www.LMSaar.de
Update 29.07.2021
Ich habe die Beschwerde nun auch an den Rundfunkrat des NOrddeutschen Rundfunks (NDR) geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrats des Norddeutschen Rundfunks (NDR),
Einleitung der Beschwerde an NDR Rundfunkrat, der Rest ist identisch mit der Programmbeschwerde
ich möchte mich hiermit über einen „faktenfinder“-Artikel mit nachweislich falschen Behauptungen beschweren. In § 8 des Staatsvertrages über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) heißt es: „Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet.“ Dieser Grundsatz wurde von Wulf Rohwedder in seinem mit „faktenfinder – Angebliche Studie – Kein Beweis für Maskenschäden bei Kindern“ überschriebenen Artikel gröblichst missachtet.
Darauf erhielt ich heute eine Eingangsbestätigung:
Sehr geehrter Herr Dr. Michler,
Eingangsbestätigung vom Rundfunkrat des NDR
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail.
Aufgrund der sorgfältigen Prüfung jeder Zuschrift bitten wir um Ihr Verständnis, sollte die Beantwortung Ihres Schreibens noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Wir werden uns erneut bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Christian Martens
Melanie Lenz
_____________________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Update 06.08.2021: Rohwedder macht leichte Korrektur
Zumindest die klar widerlegte Falsch-Behauptung, der Research Letter hätte kein Peer-Review durchlaufen, haben die „faktenfinder“ nun korrigiert. In der Antwort vom NDR Justizrat Klaus Siekmann heißt es:
Sehr geehrter Herr Dr. Michler,
Mail vom 05.08.2021
Wir haben die fragliche Passage – ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage – nunmehr noch einmal angepasst. In der Tat scheinen auch die sog. „Research Letters“ bei JAMA Pediatrics einer „peer-review“ unterzogen zu werden. Dies stellt der Beitrag nun auch ausdrücklich fest. Um eventuellen Missverständnissen bei der Leserschaft vorzubeugen, haben wir zudem den auf der Seite blau hinterlegten Infotext entsprechend angepasst.
Seien Sie versichert, dass sich unsere Journalisten höchsten Standards journalistischer Sorgfalt verpflichtet fühlen. Dafür, dass es bei einer Vielzahl von täglichen Meldungen in Ausnahmefällen dazu kommen kann, dass Formulierungen unscharf geraten, bitte ich Sie auch im Namen der Redaktion um Verständnis. Anlass für eine personelle oder gar öffentliche Aufarbeitung bietet die Angelegenheit, die ich hiermit als erledigt ansehe, aber ebenso wenig wie für eine generelle Debatte über die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Siekmann
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Justitiariat
Immerhin!
In der Zwischenüberschrift behaupten sie jedoch immernoch, es sei „keine überprüfte Studie“. Auch der „korrigierte“ Satz ist total kaputt!
„Dieser unterliegt der Peer-Review-Prozess“
kaputt-korrigierter Satz im geänderten Artikel
Es ist DER PROZESS, also wird daher ein bestimmter oder unbestimmter männlicher Artikel im Dativ benötigt. Also dem oder einem: „Dieser unterliegt einem Peer-Review-Prozess“. Aber dass Qualitäts-Journalisten im Deutschen Gebührenfunk auch noch der deutschen Sprache mächtig sein sollten, so viel kann man in Corona-Zeiten offensichtlich nicht mehr erwarten. Vermutlich haben die alle zu häufig Maske getragen.
Update 29.11.2021: Rohwedder will Geld und droht
Wegen der Verwendung seines Bildes in der Kollage im Beitragsbild diese Artikels verlangt Wulf Rohwedder jetzt 360 Euro „laut der Liste Tarifliste VG Bildkunst“ und droht bei Nicht-Zahlung mit Strafanzeigen nach §§ 22 und 23 KunstUrhG und weiteren „zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen“. Ich bin kein Jurist, aber ich halte die Verwendung seines Bildes in einer Titelbild-Kollage für gerechtfertigt, da er die Person ist, um die es in diesem Artikel geht, und er finanziert aus Rundfunkgebühren-Geldern mit Falschmeldungen kritische Wissenschaftler diffamiert.
Aufgrund seiner Drohung habe ich das Beitragsbild jedoch zunächst geändert und das Foto durch eine selbst erstellte Zeichnung ersetzt.