Mut-Winter statt Wut-Winter

Der Staat und seine Hofberichterstatter warnen vor einem „Wut-Winter“. Lange, bevor die absehbaren Proteste gegen neue Coronamaßnahmen und unbezahlbare Energie- und Lebensmittelpreise überhaupt begonnen haben, werden diese bereits als „rechtsextrem“ oder gewalttätig geframed, um Menschen davon abzuhalten, ihre Meinung zur Regierungspolitik auf der Straße kundzutun.

Kündigung bei ver.di

Bei einer Gewerkschafts-Demo im Mai in Marburg thematisierten einige Betroffene die „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ auf ihren Plakaten. Dass sich neben einigem anderen die drohenden Betretungsverbote negativ auf die Arbeitsbedingungen („Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ war Motto des Aktionstages) auswirken, liegt auf der Hand und wurde auf den Plakaten angesprochen. Die ver.di-Funktionäre duldeten jedoch keine Regierungskritik bei diesem Thema und verurteilten diese Meinungsäußerung; eine Teilnehmerin schlossen sie von der Versammlung aus. Einer der Beteiligten hat nun die Konsequenz gezogen. Er hat seinen Austritt bei ver.di erklärt und uns seinen Kündigungsbrief geschickt. Es ist erschütternd, wie die Gewerkschaft die Meinungsfreiheit mit Füßen tritt:

„Corona-Leugner“ laut OLG Frankfurt eine Tatsachenbehauptung

In der öffentlichen Debatte um die Verhältnismäßigkeit autoritärer staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen wird häufig versucht, Kritiker als dumm und unglaubwürdig zu diskreditieren. Eine der Propaganda-Methoden, die dabei angewandt werden, ist die Diffamierung mit dem Begriff „Corona-Leugner“. Damit wird – meist unzutreffend – unterstellt, Kritiker der Maßnahmen würden die Existenz des Coronavirus leugnen. Außerdem wird sprachlich eine Assoziation zum Begriff „Holocaust-Leugner“ erzeugt, um beim Leser eine starke Ablehnung der Maßnahmenkritiker zu erzeugen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in Entscheidungen am 31.01.2022 sowie am 17.01.2022 mit dem Begriff befasst. Es ist zu dem Schluss gekommen, dass die Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ keine Meinungsäußerung ist, sondern eine Tatsachenbehauptung.

Für eine freie Impfentscheidung – auch für Soldaten!

Solidaritäts-Demo vor der Kaserne in Stadtallendorf
Am Montag, den 04.07.2022, fand vor dem Eingang der Herrenwald-Kaserne in Stadtallendorf eine Kundgebung unter dem Motto „Für eine freie Impfentscheidung – auch für Soldaten“ statt. Hierzu fanden sich am frühen Morgen knapp 20 Menschen ein, die mit Transparent und Schildern auf die de facto bestehende Impfpflicht für Angehörige des Militärs aufmerksam machten. Dieser Tatbestand, gemeinhin als Duldungspflicht bekannt, wurde in eine Reihe mit der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht in Betrieben des Gesundheitswesens gestellt. Angesprochen werden sollten vor allem die Soldaten, deren Anfahrt zum Dienstantritt mit Wochenbeginn erwartet wurde. Diesen sollte solidarische Unterstützung zu einer selbstbestimmten Entscheidung hinsichtlich gentherapeutischer Eingriffe im Zusammenhang mit COVID-19 signalisiert werden. Die Demonstration war angemeldet und wurde durch die Bürgerinitiative Weiterdenken Marburg in Zusammenarbeit mit dem Verein Vision Freiheit organisiert.

Querfront gegen die Pressefreiheit – von AfD bis Klimaliste

Am 20.05.2022 konnten wir erstmals eine Sitzung des Kreistages Marburg-Biedenkopf filmisch dokumentieren. Dies war in der Hauptsatzung in §4a (1) explizit zulässig. Dennoch hatte der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) mehrfach satzungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten. Erst durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen konnten wir die rechtswidrigen Filmverbote kippen.

Maskenball: Filmbericht der Kreistagsdebatte zum Hygienekonzept

Mehrfach schon wollten wir für Transparenz im Kreistag sorgen und einen Filmbericht über die dortigen Debatten erstellen. Mehrfach ist uns dies in rechtswidriger Weise vom Kreistagsvorsitzenden Detlef Ruffert verboten worden – so z.B. bei der Kreistagssitzung im Dezember 2021. Dem satzungs- und grundrechtswidrigen Vorgehen des Kreistagsvorsitzenden konnte erst das Verwaltungsgericht Gießen Einhalt gebieten, welches ihm in einem Beschluss vom 19.05.2022 untersagte, die Filmaufnahmen zu verbieten. Als erste filmische Dokumentation aus dem Kreistag haben wir nun ein Video der Debatte über das Hygienekonzept veröffentlicht.

Jugoslawien-Krieg im Gedächtnisloch verschwunden?

Grünes Grußwort zum Ostermarsch in Marburg

Am 18.04.2022 richtete Dr. Elke Neuwohner (Bündnis 90 / Die Grünen) ein Grußwort im Namen der Marburger Stadtverordnetenversammlung an die Teilnehmer des Marburger Ostermarsches.
Dieser wurde vom Marburger Bündnis „Nein zum Krieg“ organisiert.

Zu begrüßen ist, dass sie sich in ihrer Rede klar für eine diplomatische Lösung ausgesprochen hat:
„Jeder weiß, dass man Krieg niemals wirklich gewinnen kann. Und deshalb kann es nur eine diplomatische Lösung geben.“

Irritierend war jedoch der Einstieg in ihre Rede, wo sie den Eindruck erweckt hat, der Angriff Russlands auf die Ukraine sei der erste Krieg in Europa seit 1945 – als hätte es den Jugoslawienkrieg 1999 nie gegeben.

Kreistagsvorsitzender darf Filmen der Kreistagssitzung nicht verbieten

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in seinem Urteil am 19.05.2022 beschlossen, dass der Kreistagsvorsitzende eine Filmberichterstattung über die Kreistagssitzung nicht verbieten darf. Eigentlich ist die Regelung in §4a der Hauptsatzung klar: Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung im Internet sind zulässig. Sie müssen nur zuvor dem Kreistagsvorsitzenden mitgeteilt („angezeigt“) werden. Darauf hatten der Abgeordnete Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken) sowie andere Medienvertreter in den vergangenen Sitzungen berufen. Der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) hatte jedoch jedes Mal die Film- und Tonaufnahmen untersagt. Sein Argument: Wer nur im Internet publiziert, falle nicht unter den Begriff „die Medien“. Außerdem dachte Ruffert, eine „Doppelfunktion“ sei nicht erlaubt: Er meint, Filmaufnahmen seien nicht zulässig, wenn sie in einem von einem Kreistagsabgeordneten betriebenen YouTube-Kanal veröffentlicht werden. Das Verwaltungsgericht Gießen hat diese Sicht klar zurückgewiesen. Das bedeutet für die morgige Sitzung des Kreistages, dass Film- und Tonaufnahmen von der Sitzung gemacht und diese veröffentlicht werden dürfen.

Kreistag am 20.05.2022: Filmverbote, Stellungnahmen und Protestkundgebung

Für die Kreistagssitzung vom 20.05.2022 hat der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) erneut satzungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten. Dr. Frank Michler, Kreistagsabgeordneter der Bürgerliste Weiterdenken, hält dies für einen Verstoß gegen die Hauptsatzung des Landkreises sowie gegen das Grundgesetz. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gießen will er dies nun überprüfen lassen. Ein Beschluss wird für Donnerstag Nachmittag erwartet.