Bundesverfassungsgericht diskriminiert Ungeimpfte

Auch in Marburg haben Menschen am 14.12.2021 vor dem Amtsgericht Kerzen und Blumen niedergelegt. Sie mahnen damit die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit an. Mit der 2G++ Regel verletzt das BVerfG das Recht auf rechtliches Gehör für alle Ungeimpften.

Der Rechtsanwalt Friedemann Däblitz schreibt dazu:
„Das Gericht führt damit eine Boosterimpf- oder Krankheitspflicht + Gefahrenvermutung für all diejenigen ein, die in dem Bundesverfassungsgericht den Hüter der Grund- und Freiheitsrechte sehen sollten.“

Abstandskontrolle mit Zollstock

Realsatire des Corona-Polizeistaates
Der Corona-Polizeistaat zelebriert lächerlichstes Niveau-Limbo in Frankfurt. Bei einer Kundgebung am Rathenauplatz am 11.12.2021 für die freie Impfentscheidung ist das Virus offenbar so gefährlich, dass Beamte die Einhaltung der verordneten Abstände von 1,5 Metern zwischen den maskierten Menschen mit einem Zollstock überprüfen und per Videokamera dokumentieren. Wenige Meter weiter, am Weihnachtsmarkt, ist das Virus nicht so gefährlich. Da ist dichtestes Gedränge und mit den Abständen muss man es nicht so genau nehmen. Die Bratwurst-Freiheit ist in Deutschland derzeit stärker geschützt als die Versammlungsfreiheit.

Keine Gewalt! Wir wollen keine Radikalisierung!

Das politische Klima spitzt sich leider auf vielen Ebenen zu. Akteuren auf allen Ebenen der Politik sagen wir klar: Gewalt ist in einer Demokratie kein legitimes und auch in undemokratischen Systemen meist kein sinnvolles Mittel der politischen Auseinandersetzung!

Nein zu Protesten vor Privatwohnungen!

Auch Politiker und andere öffentliche Personen, deren Handlungen als Amtsträger, Entscheider oder Meinungsmacher wir fundamental ablehnen, haben ein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre. Proteste gegen deren politisches Handeln gehören in den öffentlichen Raum und auch an die Orte ihrer politischen Tätigkeit wie z.B. ihren Amtssitz oder ihr Büro. Sie gehören aber nicht vor deren Privatwohnungen. Persönliche Einschüchterung hat im demokratischen Diskurs nichts zu suchen!

Trotz Impf-Apartheid: Versammlungsfreiheit gilt (noch)

Trotz der neuen Einschränkungen durch den „Lockdown für Ungeimpfte“ in der hessischen Corona-Verordnung sind Treffen in der Öffentlichkeit weiterhin möglich: als politische Versammlung.

Praktisch heißt das: wenn ihr mit mehreren Leuten draußen rumsteht, euch unterhaltet oder herumlauft „zum Zweck der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung“ (BVerfG NJW 2001, 2459 – „Love-Parade“), dann seid ihr eine politische Versammlung!

„Trommelnd durch Marburg“ – Demo für freie Impfentscheidung am 04.12.2021

Am 04.12.2021 versammelten sich etwa 150 Menschen in Marburg, um mit einer Trommel-Demo durch die Stadt zu ziehen. Sie fordern, dass weiterhin jeder Mensch selbst darüber entscheiden darf, ob ihm eine experimentelle Substanz gespritzt wird. An mehreren Zwischenkundgebungen wurde der „Nürnberger Kodex“ vorgetragen – eine zentrale ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer Experimente am Menschen. Dieser wurde aufgrund der Menschenversuche unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfasst.

Impf-Bestechung abgelehnt, kein Gruppendruck?

Bei der Sitzung des Kreistages Marburg-Biedenkopf am 19.11.2021 in Stadtallendorf wurden zwei Anträge mit Bezug zum Thema Impfung behandelt. Der Antrag der FDP-Fraktion forderte, Impfbusse an Schulen zu schicken und Kinder mit 20-Euro-Gutscheinen zur Impfung zu locken.

  • Für Dr. Falk ist „jedes Mittel Recht“ bei der Impf-Werbung
  • Louisa Scholz: HWG gilt nur für Ärzte und Vertriebsketten
  • Marian Zachow:
    Impfaktionen „grundsätzlich nach der Schulzeit“, kein Gruppendruck
  • FDP-Antrag abgelehnt, Grüne änderten ihre Meinung
Eskalation Glasl 2000

Hetze, Spaltung und Eskalation – und das Ganze nochmal von vorn?

Druck erzeugt Gegendruck. Überdruck Eskalation. Aber wenn Druck die Ursache für Eskalation ist – was geschieht dann, wenn die Eskalation zur Bestätigung des Drucks und sogar zur Forderung nach mehr Druck verwendet wird? Wer auf derart fatale Weise Ursache mit Wirkung verwechselt, begeht nicht nur einen fundamentalen Fehlschluss. Das aus diesem Fehlschluss resultierende Handeln hat den Effekt einer selbsterfüllenden Prophezeiung, die die befürchteten Katastrophen erst schafft, oder erst recht schafft. Wenn diese dann erneut fälschlich zur Bestätigung der vermeintlichen Richtigkeit des ursprünglichen Fehlschlusses und der daraus resultierenden Handlungen benutzt werden landet man in einem unausweichlichen Zirkel, einem Teufelskreis, einer Eskalationsspirale. Oft scheint es dann, als komme auf die einzig rationale und sachlich richtig Konsequenz dann kaum noch jemand: Die Ursache des Drucks entfernen. Wenn Menschen andere Menschen durch extremen Zwang soweit in die Enge getrieben haben, dass die Wahrscheinlichkeit von Eskalationen immer weiter zunimmt – wieso fällt es diesen Menschen in dieser Situation scheinbar einfach nicht ein damit aufzuhören, die anderen zu zwingen und zu drangsalieren?

Back to black

Von der Instrumentalisierung eines Gewaltopfers

Die Nachricht vom Mord an einem jungen Tankstellen-Kassierer, welcher einer Gewalttat in Idar-Oberstein zum Opfer gefallen ist, erfüllt uns mit Trauer. Wir möchten den Hinterbliebenen und Freunden des Opfers unser tiefes Beileid aussprechen. Eine solche Tat ist durch nichts zu rechtfertigen.

Wir lehnen Gewalt und Extremismus ab
Seit dem Beginn unserer Proteste in Marburg ist die Ablehnung von Gewalt ein Grundpfeiler unserer Gruppe. In unserem Grundkonsens vom 01.10.2020 heißt es dazu:

„Wir stehen für eine demokratische, gewaltfreie und tolerante Gesellschaft ohne Ausgrenzung und Rassismus. Wir distanzieren uns von extremistischen Positionen und Gruppierungen aller Art, die das Grundgesetz ablehnen, als ungültig betrachten, oder das Ziel verfolgen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerstören. Wir lehnen jegliche Form unwissenschaftlicher Verschwörungsmythen ab.“