Es geht um Alles! Eildemo gegen Lockdown

„Es geht um Alles“ tönt Nenas neuer Song „Licht“ [1] zu abendlicher Stunde aus einem mobilen Lautsprecher einer Protestgruppe von etwa 30 Marburger Bürgerinnen und Bürgern, die am 28.10.2020 spontan durch die Innenstadt zogen. Sie protestierten gegen die Lockdown-Beschlüsse von Merkel und den Ministerpräsidenten. Auf der anschließenden Kundgebung am Marktplatz äußerten sie scharfe Kritik an den geplanten Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die ab nächste Woche greifen sollen. „Die Großkundgebung am 7.11. in Leipzig werdet Ihr mit Eurem Lockdown nicht sabotieren können!“ rief der Biologe Dr. Frank Michler in Richtung Söder, Merkel und Lauterbach.

Ex-Polizist analysiert inszenierten „Reichstags-Sturm“

Kundgebung für Grundrechte: Ex-Polizist analysiert inszenierten „Reichstags-Sturm“

Am Samstag den 24.10.2020 haben etwa 300 Menschen in Marburg für den Erhalt der Grundrechte demonstriert. Auf der von weiterdenken-marburg.de organisierten Kundgebung sprachen als Hauptredner der ehemalige Polizist und Bundestagsabgeordnete Thomas Wüppesahl von der „Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten“ sowie der Marburger Publizist und Politologe Hermann Ploppa.

Thomas Wüppesahl beleuchtete die Vorgänge um die Treppenbesteigung am Reichstag am 29.10.2020 in Berlin. Diesen „Sturm auf den Reichstag“ stufte er als eine Inszenierung staatlicher Organe ein. 12 bis 15 V-Leute plus verdeckte Ermittler seien bei der Aktion tätig gewesen. „Die waren nicht einfach da, sondern haben mit gesteuert und gelenkt.“ Die Namen von mindestens zweien der V-Leute seien jetzt auch namentlich bekannt, und würden demnächst auf der Website kritische-polizisten.de veröffentlicht.

Symbolische Beerdigung erinnert an die Bedeutung der Grundrechte

Trauer um Grundrechte

In einem Trauerzug durch die Stadt haben etwa 50 Marburgerinnen und Marburger am Samstag (17.10.2020) das Grundgesetz symbolisch zu Grabe getragen. Die Organisatoren wollten damit auf die Aushebelung zentraler Verfassungsgrundsätze aufmerksam machen und fordern, dass die im Grundgesetz zugesicherten Rechte wieder gewährleistet werden.

Die Versammlungsleiterin Irmgard B. erklärt: „Wir haben das Grundgesetz symbolisch zu Grabe getragen, weil uns der Verlust zentraler Grundrechte schmerzt, und wir mit dieser Aktion die Einhaltung des Grundgesetzes einfordern wollen.“

Trauer um das Grundgesetz

Mit dem Ermächtigungsparagraphen § 32 im Infektionsschutzgesetz wurden wesentliche Grundrechte ausgehebelt. Landesregierungen und untergeordnete Behörden können die Grundrechte der dort gelisteten Grundgesetz-Artikel per Notstandsverordnung oder Erlass weitgehend einschränken. Dies betrifft:

– Artikel 2 (2): Freiheit der Person
– Artikel 8: Versammlungsfreiheit
– Artikel 10: Brief und Postgeheimnis
– Artikel 11 (1): Freizügigkeit

Darüberhinaus wird das Rechtsstaatsprinzip Artikel 19 (4) in der Praxis ausgehebelt. Auch die Gewaltenteilung – ein weiterer Grundpfeiler unserer „westlichen Werteordnung“ – ist nur noch ein Schatten ihrer selbst: Neue gesellschaftliche Regeln werden nicht mehr von der Legislative (Parlament) in Gesetzen verabschiedet, sondern von Regierungen notstandsverordnet.

Autoren der Great Barrington-Erklärung

Die Great Barrington-Erklärung

Eine Gruppe von Wissenschaftlern hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie zu einem Umdenken in Bezug auf die Maßnahmen auffordern, die zur Eindämmung des Coronavirus weltweit praktiziert werden.

Sie plädieren für einen gezielten Schutz (Focused Protection) der gefährdeten Personengruppen. Alle anderen sollten sofort zu ihrem normalen Leben zurückkehren können. Verfasst wurde die Erklärung von den renommierten Epidemiologen Dr. Martin Kulldorff, Dr. Sunetra Gupta und Dr. Jay Bhattacharya – Universitätsprofessoren in Harward, Oxford und Stanford. Die Erklärung wurde bereits von über 200.000 Menschen unterzeichnet (Stand 11.10.2020), und die Zahl der Unterstützer steigt rasant weiter (exponentiell? 😉 ).

Kinderarzt Eugen Janzen über Kinder und Masken

Eugen Janzen über Kinder und Masken

Entscheidend für das Ausmaß der Schädlichkeit und den Anteil der CO²-Rückatmung ist offenbar die Größe des Totraumvolumens zwischen Gesicht und Maske sowie das Alter und Lungenvolumen des Trägers.
Bei Erwachsenen macht das Totraumvolumen nur ca. 10% des gesamten Atemzugsvolumens der Einatmungsluft aus. Bei z.B. einem 7-jährigen Mädchen mit 20 kg: ca. 70ml Totraumvolumen bei 200ml Atemzugsvolumen, also 35%. CO²-Wert im Blut steigt, Gefäße werden dadurch weiter, Herzfrequenz, Atemfrequenz und Atemtiefe verändern sich sicher. Als Gegenreaktion: Nebenniere produziert Stresshormon Adrenalin, welches die Gefäße verengt. Der Arzt berichtet von seinen Experimenten mit ca. 20 verschiedenen Maskenarten an sich selbst und mit verschieden alten Kindern und Erwachsenen in Familie und Bekanntenkreis.

Hessisches Ärzteblatt

Sensation? Hessisches Ärzteblatt hinterfragt Teststrategie und Maßnahmen

Der Leiter des Gesundheitsamtes Frankfurt Prof. Dr. med. René Gottschalk sowie seine ehemalige Stellvertreterin Prof. Dr. med. Ursel Heudorf haben im Hessischen Ärzteblatt eine Analyse der Corona-Zahlen vorgelegt, die die ausufernde Teststrategie, aus steigenden „Fallzahlen“ abgeleitete Maßnahmen sowie das aktuelle „steigende Infektionszahlen“-Narrativ der „Qualitätsmedien“ grundlegend in Frage stellen.

Ihre Daten zeigen eine klare Diskrepanz zwischen der Zunahme gemeldeter Fälle im August und einer Abnahme schwerer Krankheitsverläufe. Auch die von Gebühren-finanzierten Medien erzeugten Ängste vor Kindern als Virenschleudern werden von den Zahlen klar widerlegt: „Es gibt keine Hinweise, dass die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen zu einer erkennbaren Zunahme an Infektionen bei Kindern und Schulpersonal geführt hat“. Auch die Sterbezahlen deuten nicht darauf hin, dass Deutschland von einer im Vergleich zu anderen Jahren extrem gefährlichen Krankheit heimgesucht wurde: „Die Sterbestatistik (tägliche Sterbefälle) zeigt im ersten Halbjahr 2020 keine Auffälligkeiten – im Gegensatz zu erkennbar höheren Sterbezahlen während der Influenza-Zeiten 2017 und 2018 sowie während der Hitzeperiode im Juli 2018“.

Corona-Hotline Hessen

Landesregierung antwortet: Wem muss ich ein Attest zeigen?

Auf eine Email-Anfrage an das hessische Corona-Bürgertelefon zur Frage, wer denn berechtigt ist, das Vorzeigen eines ärztlichen Attestes zu verlangen, habe ich eine Antwort bekommen. Wichtige Kernaussagen sind:

– Das Vorzeigen eines ärztlichen Attestes dürfen nur hoheitlich tätige Personen bzw. berechtigte Behörden verlangen.

– Es besteht keine Mitführpflicht für ärztliche Atteste.

– Zutritt ohne Maske kann nur verwehrt werden, wenn begründete Zweifel am Vorliegen der Ausnahme bestehen.

– Ein Attest kann man freiwillig zeigen, um Klarheit über das Vorliegen der Ausnahme zu schaffen.