Auch in Marburg haben Menschen am 14.12.2021 vor dem Amtsgericht Kerzen und Blumen niedergelegt. Sie mahnen damit die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit an. Mit der 2G++ Regel verletzt das BVerfG das Recht auf rechtliches Gehör für alle Ungeimpften.
Der Rechtsanwalt Friedemann Däblitz schreibt dazu:
„Das Gericht führt damit eine Boosterimpf- oder Krankheitspflicht + Gefahrenvermutung für all diejenigen ein, die in dem Bundesverfassungsgericht den Hüter der Grund- und Freiheitsrechte sehen sollten.“