Kreistagsvorsitzender darf Filmen der Kreistagssitzung nicht verbieten

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in seinem Urteil am 19.05.2022 beschlossen, dass der Kreistagsvorsitzende eine Filmberichterstattung über die Kreistagssitzung nicht verbieten darf. Eigentlich ist die Regelung in §4a der Hauptsatzung klar: Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung im Internet sind zulässig. Sie müssen nur zuvor dem Kreistagsvorsitzenden mitgeteilt („angezeigt“) werden. Darauf hatten der Abgeordnete Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken) sowie andere Medienvertreter in den vergangenen Sitzungen berufen. Der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) hatte jedoch jedes Mal die Film- und Tonaufnahmen untersagt. Sein Argument: Wer nur im Internet publiziert, falle nicht unter den Begriff „die Medien“. Außerdem dachte Ruffert, eine „Doppelfunktion“ sei nicht erlaubt: Er meint, Filmaufnahmen seien nicht zulässig, wenn sie in einem von einem Kreistagsabgeordneten betriebenen YouTube-Kanal veröffentlicht werden. Das Verwaltungsgericht Gießen hat diese Sicht klar zurückgewiesen. Das bedeutet für die morgige Sitzung des Kreistages, dass Film- und Tonaufnahmen von der Sitzung gemacht und diese veröffentlicht werden dürfen.

Kreistag am 20.05.2022: Filmverbote, Stellungnahmen und Protestkundgebung

Für die Kreistagssitzung vom 20.05.2022 hat der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) erneut satzungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten. Dr. Frank Michler, Kreistagsabgeordneter der Bürgerliste Weiterdenken, hält dies für einen Verstoß gegen die Hauptsatzung des Landkreises sowie gegen das Grundgesetz. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gießen will er dies nun überprüfen lassen. Ein Beschluss wird für Donnerstag Nachmittag erwartet.

Arroganz der Macht, der Hund und die Hausaufgaben


Um die Diskussionen über den geplanten Eingriff in die Pressefreiheit auf eine sachlich fundierte Basis zu stellen, hat Dr. Michler eine Reihe von Presseverbänden, Medien, Journalisten und Rechtsanwälten angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten.

Marian Zachow, der erste Kreisbeigeordnete, hat nun mitgeteilt, dass seine Verwaltung nicht dazu in der Lage sei, eingehende Stellungnahmen in das Online-System des Kreistages einzupflegen. In einer Email an Dr. Michler schrieb er, sie könnten dies „seitens des Teams Kreisorgane der Verwaltung nicht leisten“ und es gehöre nicht zu den Aufgaben der Verwaltung, Stellungnahmen zu Tagesordnungspunkten des Kreistages den Abgeordneten zugänglich zu machen.

Dr. Michler bittet um Stellungnahmen zu Filmverboten

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf hatte in den letzten Monaten mehrfach freien Medien das Filmen im Kreistag untersagt, obwohl dies in §4a der Satzung eindeutig erlaubt ist. Dass diese Verbote rechtlich auf mehr als wackeligen Füßen stehen, ahnt wohl auch der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD). Daher will er nun das bisher möglicherweise rechtswidrige Vorgehen in Form von Satzungs- und Geschäftsordnungs-Änderungen festschreiben. Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken – WDMR) kritisiert sowohl die bisherigen Filmverbote als auch die geplante Satzungsänderung als verfassungswidrig: „Wenn der Kreistagsvorsitzende bestimmen will, wer sich journalistisch betätigen darf und wer nicht, so verlässt er den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Pläne verstoßen offenkundig gegen Artikel 5 des Grundgesetzes!“

Letzte Gelegenheit für Transparenz im Kreistag!

Künftig Einschränkung oppositioneller Medien per Mehrheitsbeschluss?

Wenn unter einem autokratischen Regime die Machthaber oppositionelle Medien einschränken, so zeigt die ‚westliche Wertegemeinschaft‘ schnell mit dem Finger auf solch antidemokratische Beschneidung der Pressefreiheit. „Bei diesem Thema sollten wir zunächst vor der eigenen Türe kehren“, meint Dr. Frank Michler. Er spielt damit an auf den seit Monaten schwelenden Konflikt im Kreistag über Filmberichterstattung aus den Sitzungen. Obwohl dies in der Satzung explizit erlaubt ist, hatte der Kreistag mehrfach ordnungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten.

St. Elisabeth-Verein diskutiert lieber ohne Kritiker der Coronamaßnahmen

Anlässlich der bevorstehenden Landratswahl veranstaltet der „St. Elisabeth-Verein“ am 27.04.2022 ein „Café-Gespräch“ – eine Diskussionsrunde zur Sozialpolitik. Der Verein gibt vor, mit der Veranstaltung u.a. „für eine Teilhabe an der Wahl als wichtiges demokratisches Grundrecht zu werben“. Von den sieben Kandidatinnen und Kandidaten hat der gemeinnützige Verein jedoch nur sechs eingeladen. „Eine entlarvende Auffassung von ‚Teilhabe‘ und demokratischen Grundrechten“ – findet der Landratskandidat der Bürgerliste Weiterdenken, Dr. Frank Michler, der als einziger nicht eingeladen wurde.

Dr. Frank Michler: Ziele meiner Kandidatur zum Landrat

Mit meiner Kandidatur möchte ich denjenigen Menschen eine Stimme geben, die sich für eine freie Impfentscheidung und für ein nachhaltiges Ende der Coronamaßnahmen einsetzen. Konkret heißt das z.B. im Marburger Gesundheitsamt, dass im Rahmen der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ keine repressiven Schritte gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Einrichtungen unternommen werden, die diese gegen ihren Willen zur Duldung einer Medikation mit den neuartigen gen-basierten Arzneimitteln nötigen würden.

LG Frankfurt: Verfahren um Kontaktschuld-Behauptung der OP

Das Marburger Lokalblatt „Oberhessische Presse“ behauptet in dem Rechtsstreit, die rechtsextreme Kleinstpartei „Der III. Weg“ sei „prägend“ für die Marburger Montagsspaziergänge. In einem Schriftsatz behaupten die Anwälte der Zeitung wörtlich: „In Marburg dominiert hierbei das Bild des Dritten Weges“. Dem widerspricht der Marburger Kandidat zur Landratswahl, Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken – WDMR), vehement. „Die Montagsspaziergänge in Marburg werden getragen und geprägt von den Menschen, die seit dem Frühjahr 2020 gegen die Coronamaßnahmen und die drohende Impfpflicht protestieren.“

Nein zum Krieg! Ja zur Diplomatie!

Zur Kreistagssitzung am 25.02.2022 hatte die Fraktion „DIE LINKE“ einen Dringlichkeitsantrag zum Krieg in der Ukraine eingebracht. In diesem beantragten sie, dass der Kreistag eine Resolution beschließt, welche die militärische Aggression Russlands gegenüber der Ukraine verurteilt, einen Stopp der Bombardierungen fordert und auf eine Rückkehr an den Verhandlungstisch drängt.

Der Kreistag hat sowohl die drei Änderungsanträge von Dr. Michler als auch den Antrag von „DIE LINKE“ abgelehnt. Dem unveränderten Resolutionsentwurf aus dem Ältestenrat haben dennoch sowohl „DIE LINKE“ als auch Dr. Michler schließlich zugestimmt.
Dazu Dr. Michler: „Der Krieg ist ohne jedes ‚wenn‘ und ‚aber‘ zu verurteilen, und alle Kampfhandlungen müssen sofort eingestellt werden! Daher habe ich der Resolution auch ohne die von mir vorgeschlagenen Ergänzungen zugestimmt. Die Grundlage jeglicher Konfliktlösung ist jedoch, dass die Nöte und Bedürfnisse aller beteiligten Konfliktparteien berücksichtigt werden. Ohne auch die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse Russlands einzubeziehen, werden wir keinen stabilen Frieden in Europa finden.“

UPDATE: FDP und Grüne halten an Impf-Bestechung fest

Nach einer ausführlichen Beratung des Gesundheitsausschusses haben alle Mitglieder des Ausschusses, bis auf die FDP und die Grünen, eine Empfehlung für den Kreistag beschlossen, den Antrag abzulehnen. Ob der Kreistag dieser Empfehlung folgt, oder dem Protest von WDMR, welcher derartige Aktionen auch für die Zukunft verhindern will, ist zur Zeit offen. Während der Antrag der FDP gegen geltendes Recht verstößt, möchte WDMR durch ihren Gegenantrag klarstellen, dass die Bürgerinitiative nicht nur für eine freie Impfentscheidung, sondern auch für Rechtsstaatlichkeit steht. Eine Position, welche die FDP geräumt zu haben scheint. Ob sich hier der Opportunismus, für den die FDP berüchtigt ist, angesichts der Ampel-Verhandlungen im Bund Bahn bricht, oder dem das schlichte Nicht-Wissen oder nicht-wissen-wollen auf Seiten der Mandatsträger zugrunde liegt, steht ebenfalls noch nicht fest.