Vergleich am Arbeitsgericht Gießen – Sieg für die Meinungsfreiheit
Ein Arbeitnehmer wollte sich in seiner Freizeit ein eigenes Bild über Buch und Vortrag des Autors Martin Sellner machen. Nachdem er von „Kollegen“ beim Arbeitgeber denunziert wurde, gab es eine fristlose Kündigung. Gegen diese wehrte er sich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Gießen.
