„Corona-Leugner“ laut OLG Frankfurt eine Tatsachenbehauptung

In der öffentlichen Debatte um die Verhältnismäßigkeit autoritärer staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen wird häufig versucht, Kritiker als dumm und unglaubwürdig zu diskreditieren. Eine der Propaganda-Methoden, die dabei angewandt werden, ist die Diffamierung mit dem Begriff „Corona-Leugner“. Damit wird – meist unzutreffend – unterstellt, Kritiker der Maßnahmen würden die Existenz des Coronavirus leugnen. Außerdem wird sprachlich eine Assoziation zum Begriff „Holocaust-Leugner“ erzeugt, um beim Leser eine starke Ablehnung der Maßnahmenkritiker zu erzeugen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in Entscheidungen am 31.01.2022 sowie am 17.01.2022 mit dem Begriff befasst. Es ist zu dem Schluss gekommen, dass die Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ keine Meinungsäußerung ist, sondern eine Tatsachenbehauptung.

Wahlempfehlung von WDMR zur Stichwahl

Landrats-Stichwahl: Geht wählen!
Wir, die Bürgerliste Weiterdenken (WDMR), haben uns entschlossen, für die Stichwahl zum Amt des Landrats am 29.05.2022 eine eindeutige Wahlempfehlung abzugeben. Wir rufen alle kritischen und freiheitsliebenden Bürger dazu auf, am Sonntag zur Wahl zu gehen.

Corona-Politik immer noch zentral – nur nicht im Wahlkampf

Die mit „Corona“ begründeten Grundrechtseinschränkungen (aka „Maßnahmen“) sowie die krampfhaften Versuche, die millionenfach zu viel bestellten mRNA-Präparate durch Zwang (#allesInDenArm) loszuwerden, haben immer noch einen hohen Einfluss auf das öffentliche Leben und die Politik – auch hier im Landkreis. Das ganze Jahr über wurden wir täglich mit „Corona“ und Zahlenpanik drangsaliert. Doch sowohl die Lokalpresse als auch die übrigen sechs Kandidaten haben versucht, die Coronapolitik aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Was ist von den beiden in der Stichwahl verbliebenen Kandidaten zu erwarten?

Kreistagsvorsitzender darf Filmen der Kreistagssitzung nicht verbieten

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in seinem Urteil am 19.05.2022 beschlossen, dass der Kreistagsvorsitzende eine Filmberichterstattung über die Kreistagssitzung nicht verbieten darf. Eigentlich ist die Regelung in §4a der Hauptsatzung klar: Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung im Internet sind zulässig. Sie müssen nur zuvor dem Kreistagsvorsitzenden mitgeteilt („angezeigt“) werden. Darauf hatten der Abgeordnete Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken) sowie andere Medienvertreter in den vergangenen Sitzungen berufen. Der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) hatte jedoch jedes Mal die Film- und Tonaufnahmen untersagt. Sein Argument: Wer nur im Internet publiziert, falle nicht unter den Begriff „die Medien“. Außerdem dachte Ruffert, eine „Doppelfunktion“ sei nicht erlaubt: Er meint, Filmaufnahmen seien nicht zulässig, wenn sie in einem von einem Kreistagsabgeordneten betriebenen YouTube-Kanal veröffentlicht werden. Das Verwaltungsgericht Gießen hat diese Sicht klar zurückgewiesen. Das bedeutet für die morgige Sitzung des Kreistages, dass Film- und Tonaufnahmen von der Sitzung gemacht und diese veröffentlicht werden dürfen.

Arroganz der Macht, der Hund und die Hausaufgaben


Um die Diskussionen über den geplanten Eingriff in die Pressefreiheit auf eine sachlich fundierte Basis zu stellen, hat Dr. Michler eine Reihe von Presseverbänden, Medien, Journalisten und Rechtsanwälten angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten.

Marian Zachow, der erste Kreisbeigeordnete, hat nun mitgeteilt, dass seine Verwaltung nicht dazu in der Lage sei, eingehende Stellungnahmen in das Online-System des Kreistages einzupflegen. In einer Email an Dr. Michler schrieb er, sie könnten dies „seitens des Teams Kreisorgane der Verwaltung nicht leisten“ und es gehöre nicht zu den Aufgaben der Verwaltung, Stellungnahmen zu Tagesordnungspunkten des Kreistages den Abgeordneten zugänglich zu machen.

Dr. Michler bittet um Stellungnahmen zu Filmverboten

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf hatte in den letzten Monaten mehrfach freien Medien das Filmen im Kreistag untersagt, obwohl dies in §4a der Satzung eindeutig erlaubt ist. Dass diese Verbote rechtlich auf mehr als wackeligen Füßen stehen, ahnt wohl auch der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD). Daher will er nun das bisher möglicherweise rechtswidrige Vorgehen in Form von Satzungs- und Geschäftsordnungs-Änderungen festschreiben. Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken – WDMR) kritisiert sowohl die bisherigen Filmverbote als auch die geplante Satzungsänderung als verfassungswidrig: „Wenn der Kreistagsvorsitzende bestimmen will, wer sich journalistisch betätigen darf und wer nicht, so verlässt er den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Pläne verstoßen offenkundig gegen Artikel 5 des Grundgesetzes!“

Letzte Gelegenheit für Transparenz im Kreistag!

Künftig Einschränkung oppositioneller Medien per Mehrheitsbeschluss?

Wenn unter einem autokratischen Regime die Machthaber oppositionelle Medien einschränken, so zeigt die ‚westliche Wertegemeinschaft‘ schnell mit dem Finger auf solch antidemokratische Beschneidung der Pressefreiheit. „Bei diesem Thema sollten wir zunächst vor der eigenen Türe kehren“, meint Dr. Frank Michler. Er spielt damit an auf den seit Monaten schwelenden Konflikt im Kreistag über Filmberichterstattung aus den Sitzungen. Obwohl dies in der Satzung explizit erlaubt ist, hatte der Kreistag mehrfach ordnungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten.

Landgericht untersagt falsche Kontaktschuld-Behauptung

Das Landgericht Frankfurt hat am 14.04.2022 eine einstweilige Verfügung gegen den Herausgeber der Oberhessischen Presse (Hitzeroth Druck + Medien GmbH & Co. KG) erlassen (AZ: 2-03 O 110/22):
„Im Wege der einstweiligen Verfügung wird es der Verfügungsbeklagten bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, zu behaupten, und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

„Frank Lerche, Vertreter der Liberalen und Piraten im Kreistag, kritisierte Michlers Anträge, schließlich habe dieser noch nicht einmal Schwierigkeiten damit, auf Veranstaltungen der Bewegung ,Der Dritte Weg‘ zu sprechen“.

wie dies unter https://www.op-marburg.de/Marburg/Fuer-Frieden-und-Solidaritaet-mit-der-Ukraine geschehen […] ist. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.“

In dem Rechtsstreit ging es um die Berichterstattung der Oberhessischen Presse zur Kreistagssitzung vom 25.02.2022. In seinem Bericht hatte der OP-Redakteur Götz Schaub eine Äußerung von Frank Lerche (Liberale und Piraten) falsch zitiert und damit einen ungeheuerlichen und falschen Vorwurf unwidersprochen in den Raum gestellt.

LG Frankfurt: Verfahren um Kontaktschuld-Behauptung der OP

Das Marburger Lokalblatt „Oberhessische Presse“ behauptet in dem Rechtsstreit, die rechtsextreme Kleinstpartei „Der III. Weg“ sei „prägend“ für die Marburger Montagsspaziergänge. In einem Schriftsatz behaupten die Anwälte der Zeitung wörtlich: „In Marburg dominiert hierbei das Bild des Dritten Weges“. Dem widerspricht der Marburger Kandidat zur Landratswahl, Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken – WDMR), vehement. „Die Montagsspaziergänge in Marburg werden getragen und geprägt von den Menschen, die seit dem Frühjahr 2020 gegen die Coronamaßnahmen und die drohende Impfpflicht protestieren.“

Fragen an MdBs zur Impfpflicht-Debatte

Im Vorfeld der Impfpflicht-Debatte im Bundestag hat Weiterdenken-Marburg an die Marburger Bundestagsabgeordneten Dr. Stefan Heck (CDU) und Sören Bartol (SPD) einige Fragen gestellt. Wir hoffen, dass unsere Repräsentanten sich mit diesen für viele Menschen existentiellen Fragen gründlich auseinandersetzen, bevor sie nächste Woche über die Gesetzesentwürfe zum Thema Covid-19-Impfpflicht abstimmen.

Update 22.03.2022: Antwort von Stefan Heck