Drei Covizisten vor rechtswidrig aufgehaltenem Bus

Polizei entführt Bus – Versammlungsfreiheit passé?

Entführung von Demonstrationsteilnehmern durch
die Berliner Polizei am 22.05.2021

Video auf YouTube

Die Berliner Polizei hat am 22.05.2021 die Passagiere eines Reisebusses mittels Verbringungsgewahrsam ihres Versammlungsrechts beraubt. Sie hatte ihnen unterstellt, sie wollten an einer verbotenen Versammlung teilnehmen. Dass an diesem Tag zahlreiche nicht-verbotene Versammlungen stattfanden, haben sie einfach ignoriert. Die Passagiere wurden zunächst knapp 3 Stunden im Bus festgehalten. So lange ließen sich die etwa 20 Polizisten aus 4-5 Mannschaftswagen Zeit, um die Personalien zu überprüfen. Nach den knapp 3 Stunden Freiheitsentzug hat die Polizei den Bus mitsamt aller Passagiere und Busfahrerin entführt und außer Landes gebracht. In einem Dorf hinter der Landesgrenze des Bundeslandes Berlin (Dreilinden) wurden die Passagiere wieder „frei“ gelassen. Zuvor hat der Einsatzleiter hat ihnen jedoch einen Platzverweis für das gesamte Bundesland Berlin ausgesprochen. Weiterfahren konnte der Reisebus sowieso nicht mehr, da die gesetzlich begrenzte Lenk- und Arbeitszeit der Fahrerin durch die polizeiliche Maßnahme bereits weit überschritten war.

Damit hat die Staatsgewalt effektiv verhindert, dass die Passagiere ihr Versammlungsrecht nach Art 8 GG wahrnehmen und sich einer der in Berlin angemeldeten und nicht verbotenen Versammlung anschließen konnten. Gegen diese Polizeiwillkür und die Aushebelung der Versammlungsfreiheit haben die Fahrgäste des Reisebusses dann spontan in Potsdam vor dem Hauptbahnhof und vor dem Landesparlament protestiert.

Danke #allesdichtmachen

DANKE #allesdichtmachen

Eine Gruppe von 18 Ärzten sagt „DANKE #allesdichtmachen“. Sie haben auf YouTube kurze Video-Botschaften veröffentlicht, in denen sie sich für die Aktion #allesdichtmachen von Schauspielerinnen und Schauspielern bedanken. In den ursprünglich 53 Videoclips hatten die Protagonisten mit Ironie, Satire und Sarkasmus die aktuelle Lage des Diskurses um die Corona-Maßnahmen aufs Korn genommen. Das Timing war passend, denn kurz zuvor hatte der Deutsche Bundestag Ausgangs- und Kontaktverbote per Inzidenz-Automatismus im Infektionsschutzgesetz verankert.

Reaktionen auf #allesdichtmachen haben vieles von dem bestätigt, was in den satirischen Beiträgen kritisiert worden ist. Markus Gläser hatte z.B. das Thema der „richtigen Haltung“ und des „in die rechte Ecke“ gestellt werdens vorweggenommen. Jens Wawrczeck wollte keinen „Beifall von der falschen Seite“. Seine „Lösung“ für das Problem: „Das Theater muss ganz leer sein, dann kommt kein Beifall von der falschen Seite, und dann fühle ich mich sicher.“ Diese sarkastische Zuspitzung offenbart auch, worauf das hier kritisierte Totschlagargument abzielt: auf die Verhinderung des Diskurses. Argumente und Themen werden zum Tabu erklärt, weil „die falschen Leute“ auch darüber reden.

Schnelltest Aussagekraft

Anmerkungen zum verordneten Selbsttest in der Schule

Die Schule unserer Kinder schickte die „Gebrauchsanweisung für Patienten“ für den „SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test“. Nach Herstellerangabe ist dieser Selbsttest für Personen mit Verdacht auf COVID-19 vorgesehen.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am 23.02.2021 eine schriftliche Empfehlung für Testkriterien an Schulen veröffentlicht. Dort steht unter „Anwendung der Testkriterien“:

Fallbasiertes Testen … Indikationen für eine Testung ergeben sich entweder für symptomatische Schülerinnen und Schüler, sofern ein hinreichendes klinisches Bild vorliegt und/oder ein epidemiologischer Zusammenhang zu einem Infektionsgeschehen oder einer vulnerablen Gruppe besteht. Ein Test ist durchzuführen, wenn mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt ist: … es folgt eine Auflistung verschiedener klinischer Symptome.

Offener Brief: Ärzte stehen auf

Offener Brief

An die Regierenden dieses Landes und an alle Bürger,

Wir sind Ärzte und Therapeuten, die seit dem Auftreten von SARS-CoV-2 mit zunehmender Sorge beobachten, wie Pandemieangst und -panik zu immer skurrileren Maßnahmen und Eingriffen in unsere Rechte und persönliche Freiheit führen. Nach der anfänglichen verständlichen Sorge und den
folgeschweren Maßnahmen blieb bislang leider das Wichtigste auf der Strecke: wissenschaftlicher Diskurs und offene Debatten, Rückschau halten, Fehler suchen – entdecken – zugeben und korrigieren.

Wir wollen und können nicht mehr zusehen, wie unter dem Deckmantel einer „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ und der vorgegebenen Sorge um Gesundheit und Sicherheit jegliche Grundlagen für Gesundheit und Sicherheit zerstört werden.
Wir stehen auf und fordern die Regierungen und Wissenschaftler aller Länder auf, sich endlich einem wissenschaftlichen Diskurs zu stellen, statt blind vor Angst auf einen Abgrund (wirtschaftlicher, humaner und persönlicher Art) zuzulaufen und sich mit „Notstandsgesetzen“, die auf unbestimmt verlängert werden, dauerhaft Macht zu sichern.

Mahnwache in Marburg am 18.11. gegen IfSG

Am 18.11.2020 um 17:00 Uhr versammelten sich spontan etwa 27 Menschen auf dem Marburger Rathaus zu einer Mahnwache mit Kerzen. Auf Ihren Plakaten standen die Sätze: „Infetionsschutzgesetz stoppen“ und „Keine Wasserwerfer gegen friedliche Demonstranten“.
Es ging den Teilnehmern darum, ein Zeichen gegen die Verabschiedung des § 28a IfSG (Infektionsschutzgesetz) zu setzen. Die vielen kleinen Kerzen sollten gleichzeitig eine symbolische Unterstützung für die Mitglieder von Weiterdenken-Marburg sein, die am 18.11.2020 in Berlin waren und den Wasserwerfern und Verhaftungen durch die Polizei standgehalten haben.

IfSG Lesung 18.11.2020

IfSG: Protest gegen geplante Gesetzesänderung am 18.11.

Nein zu Impfzwang und verfassungswidrigen Grundrechtseinschränkungen!

Wir protestieren gegen die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und fordern jedes Mitglied des Bundestages dazu auf, am 18.11.2020 im Bundestag mit NEIN zu stimmen!

Die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes [1] zielen darauf ab, der Regierung weitreichende Ermächtigungen zu erteilen und die rechts- und verfassungswidrigen Grundrechtseinschränkungen der letzten Monate nachträglich zu legitimieren und auf unbestimmte Zukunft festzuschreiben. Im Gegensatz zu allen Beteuerungen, es werde keine Impfpflicht geben, enthält der Entwurf Regelungen, die einen impliziten Zwang zur Impfung gegen SARS-CoV-2 einführen, sofern man noch am gesellschaftlichen Leben teilhaben möchte. Dazu sagen wir: NEIN!

Ex-Polizist analysiert inszenierten „Reichstags-Sturm“

Kundgebung für Grundrechte: Ex-Polizist analysiert inszenierten „Reichstags-Sturm“

Am Samstag den 24.10.2020 haben etwa 300 Menschen in Marburg für den Erhalt der Grundrechte demonstriert. Auf der von weiterdenken-marburg.de organisierten Kundgebung sprachen als Hauptredner der ehemalige Polizist und Bundestagsabgeordnete Thomas Wüppesahl von der „Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten“ sowie der Marburger Publizist und Politologe Hermann Ploppa.

Thomas Wüppesahl beleuchtete die Vorgänge um die Treppenbesteigung am Reichstag am 29.10.2020 in Berlin. Diesen „Sturm auf den Reichstag“ stufte er als eine Inszenierung staatlicher Organe ein. 12 bis 15 V-Leute plus verdeckte Ermittler seien bei der Aktion tätig gewesen. „Die waren nicht einfach da, sondern haben mit gesteuert und gelenkt.“ Die Namen von mindestens zweien der V-Leute seien jetzt auch namentlich bekannt, und würden demnächst auf der Website kritische-polizisten.de veröffentlicht.

Symbolische Beerdigung erinnert an die Bedeutung der Grundrechte

Trauer um Grundrechte

In einem Trauerzug durch die Stadt haben etwa 50 Marburgerinnen und Marburger am Samstag (17.10.2020) das Grundgesetz symbolisch zu Grabe getragen. Die Organisatoren wollten damit auf die Aushebelung zentraler Verfassungsgrundsätze aufmerksam machen und fordern, dass die im Grundgesetz zugesicherten Rechte wieder gewährleistet werden.

Die Versammlungsleiterin Irmgard B. erklärt: „Wir haben das Grundgesetz symbolisch zu Grabe getragen, weil uns der Verlust zentraler Grundrechte schmerzt, und wir mit dieser Aktion die Einhaltung des Grundgesetzes einfordern wollen.“

Trauer um das Grundgesetz

Mit dem Ermächtigungsparagraphen § 32 im Infektionsschutzgesetz wurden wesentliche Grundrechte ausgehebelt. Landesregierungen und untergeordnete Behörden können die Grundrechte der dort gelisteten Grundgesetz-Artikel per Notstandsverordnung oder Erlass weitgehend einschränken. Dies betrifft:

– Artikel 2 (2): Freiheit der Person
– Artikel 8: Versammlungsfreiheit
– Artikel 10: Brief und Postgeheimnis
– Artikel 11 (1): Freizügigkeit

Darüberhinaus wird das Rechtsstaatsprinzip Artikel 19 (4) in der Praxis ausgehebelt. Auch die Gewaltenteilung – ein weiterer Grundpfeiler unserer „westlichen Werteordnung“ – ist nur noch ein Schatten ihrer selbst: Neue gesellschaftliche Regeln werden nicht mehr von der Legislative (Parlament) in Gesetzen verabschiedet, sondern von Regierungen notstandsverordnet.