Reminder: Das PEI und die Impftoten

Das Video über die Übersterblichkeits-Analyse von Prof. Christof Kuhbandner ist schon über ein halbes Jahr alt, die darin enthaltenen Informationen aber so heiß wie damals! Und das Schlimmste: Diejenigen Institutionen, deren ureigenste Aufgabe es ist, solche Alarmsignale ernstzunehmen und den Dingen so schnell wie möglich auf den Grund zu gehen, nehmen das mit dem Grund allzu wörtlich: Sie stecken den Kopf in den Sand, tauchen ab – sie verpissen sich aus ihrer Verantwortung…
Die Rede ist v. a. vom PEI – eigentlich die oberste Behörde zur Überwachung von Impfstoffen. Das sind die Leute, auf die noch immer Millionen von Menschen bauen: PAUL EHRLICH – schon der Name allein flößt doch Vertrauen ein! Die kümmern sich schon… da kann doch gar nichts passieren!

Mitreißende Rede von Vera Sharav zum 75. Jahrestag des Nürnberger Kodex

Kritiker der Impfpolitik führen regelmäßig an, diese verstoße gegen den „Nürnberger Kodex“. Am 19./20. August 1947 führte das amerikanische Militärtribunal in seinem Urteil über deutsche Nazi-Ärzte unter dem Abschnitt „Zulässige medizinische Versuche“ zehn Punkte auf, die später als der „Nürnberger Kodex“ bekannt wurden. Während aktuell Befürworter der Impfpolitik betonen, es handele sich bei den „Impfstoffen“ um zugelassene Präparate und daher um kein Experiment, führen auf der anderen Seite Kritiker an, dass selbst der inzwischen inaugurierte Kanzler Olaf Scholz wie auch regierungsnahe Virologen wie Alexander Kekulé von einem Experiment gesprochen haben. Davon, dass die zur Gentherapie teils gelockten, teils gedrängten Menschen eine adäquate medizinische Aufklärung erhalten würden, kann im Allgemeinen schon gar keine Rede sein. Die Frage „rechts oder links?“ ersetzt gar meist die Anamnese und der Gutschein fürs Bratwürschtl die Absicherung im Schadensfall. Selbst eine Impfpflicht auf EU-Ebene wurde von mächtigen Befürwortern und Profiteuren der Corona-Politik wie Ursula von der Leyen ins Spiel gebracht.

Hausärzteverband übt scharfe Kritik am Lauterbach/Buschmann-Vorschlag zum IfSG

Der „Hausärzteverband Hessen“ hat in einer Stellungnahme die ab Oktober geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes scharf kritisiert. Maßnahmen könnten nur durch eine echte Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems gerechtfertigt werden. Meldeinzidenzen oder eine jahreszeitliche Festlegung (Oktober bis Ostern) sind als Kriterium ungeeignet. Bezüglich erneuter Zugangsbeschränkungen wie 2G oder 3G verweist der HÄVH-Sprecher Christian Sommerbrodt auf die kritische Bewertung im Evaluationsbericht. Auch dem Vorschlag von Lauterbach, „frischgeimpften“ Privilegien zu erteilen, erteilt er eine klare Absage.

Kündigung bei ver.di

Bei einer Gewerkschafts-Demo im Mai in Marburg thematisierten einige Betroffene die „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ auf ihren Plakaten. Dass sich neben einigem anderen die drohenden Betretungsverbote negativ auf die Arbeitsbedingungen („Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ war Motto des Aktionstages) auswirken, liegt auf der Hand und wurde auf den Plakaten angesprochen. Die ver.di-Funktionäre duldeten jedoch keine Regierungskritik bei diesem Thema und verurteilten diese Meinungsäußerung; eine Teilnehmerin schlossen sie von der Versammlung aus. Einer der Beteiligten hat nun die Konsequenz gezogen. Er hat seinen Austritt bei ver.di erklärt und uns seinen Kündigungsbrief geschickt. Es ist erschütternd, wie die Gewerkschaft die Meinungsfreiheit mit Füßen tritt:

„Wer Vitamin D nimmt, braucht keine Impfung“ – Dr. Michael Nehls im Gespräch

Dr. Michael Nehls ist Wissenschaftsautor, Privat-Dozent und Arzt, hat auf dem Fachgebiet Molekular-Genetik habilitiert. Er publizierte über 50 wissenschaftliche Original-Arbeiten, zwei davon zusammen mit den Nobelpreisträgern Paul Greengard und Martin Evans. Seit 2011 hat er mehrere Bücher veröffentlicht, sein letztes in diesem Jahr unter dem Titel: Herden-Gesundheit.

„Impf“-Pflicht für Soldaten – Stellungnahme von Anwalt Martin Schwab

Am 7. Juli 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Fall von zwei Soldaten. Diese wollten sich gegen eine medizinische Zwangsbehandlung mit mRNA-Präparaten zur Wehr setzen und hatten dagegen geklagt. Die Klage der Soldaten wurde abgewiesen und die sogenannte „Duldungspflicht“ für die sogenannten COVID-19-„Impfungen“ damit vorerst bestätigt.

Der Rechtsanwalt Prof. Martin Schwab hat in einer Stellungnahme vom 1. Juli 2022 auf 50 Seiten das Ergebnis der Beweisaufnahme aus seiner Sicht dargelegt. Hier sind die wesentlichen Aussagen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zusammengefasst: …

Für eine freie Impfentscheidung – auch für Soldaten!

Solidaritäts-Demo vor der Kaserne in Stadtallendorf
Am Montag, den 04.07.2022, fand vor dem Eingang der Herrenwald-Kaserne in Stadtallendorf eine Kundgebung unter dem Motto „Für eine freie Impfentscheidung – auch für Soldaten“ statt. Hierzu fanden sich am frühen Morgen knapp 20 Menschen ein, die mit Transparent und Schildern auf die de facto bestehende Impfpflicht für Angehörige des Militärs aufmerksam machten. Dieser Tatbestand, gemeinhin als Duldungspflicht bekannt, wurde in eine Reihe mit der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht in Betrieben des Gesundheitswesens gestellt. Angesprochen werden sollten vor allem die Soldaten, deren Anfahrt zum Dienstantritt mit Wochenbeginn erwartet wurde. Diesen sollte solidarische Unterstützung zu einer selbstbestimmten Entscheidung hinsichtlich gentherapeutischer Eingriffe im Zusammenhang mit COVID-19 signalisiert werden. Die Demonstration war angemeldet und wurde durch die Bürgerinitiative Weiterdenken Marburg in Zusammenarbeit mit dem Verein Vision Freiheit organisiert.

Maskenball: Filmbericht der Kreistagsdebatte zum Hygienekonzept

Mehrfach schon wollten wir für Transparenz im Kreistag sorgen und einen Filmbericht über die dortigen Debatten erstellen. Mehrfach ist uns dies in rechtswidriger Weise vom Kreistagsvorsitzenden Detlef Ruffert verboten worden – so z.B. bei der Kreistagssitzung im Dezember 2021. Dem satzungs- und grundrechtswidrigen Vorgehen des Kreistagsvorsitzenden konnte erst das Verwaltungsgericht Gießen Einhalt gebieten, welches ihm in einem Beschluss vom 19.05.2022 untersagte, die Filmaufnahmen zu verbieten. Als erste filmische Dokumentation aus dem Kreistag haben wir nun ein Video der Debatte über das Hygienekonzept veröffentlicht.

Freitag, 3.6. ab 11 Uhr: Demo vor Gesundheitsamt

Am Freitag, den 03.06.2022 findet vor dem Gesundheitsamt Marburg ab 11 Uhr eine Kundgebung für freie Impfentscheidung statt.

Der Anlass sind die vom Gesundheitsamt Marburg verschickten Briefe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Diese wurden unter Androhung von Zwangsgeldern dazu aufgefordert, Impf-, Genesenen- oder Kontraindikations-Nachweise einzureichen.

Auf einen Brief des Kreistagsabgeordneten Dr. Frank Michler vom 17.05.2022 hat das Gesundheitsamt bislang (Stand 01.06.2022) noch nicht geantwortet. Ein Dringlichkeitsantrag dazu wurde in der Kreistagssitzung vom 20.05.2022 nicht behandelt, da die Corona-Blockparteien es nicht für eilbedürftig halten, diese Nötigung gegen Menschen in medizinischen Berufen zu stoppen. Der Antrag wird somit erst in der Kreistagssitzung vom 01.07.2022 behandelt werden.