Wird das der Sommer der Diktatur statt der Sommer der Freiheit? Die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz ist eine der wesentlichen Säulen unserer Demokratie und ein Unterscheidungsmerkmal zwischen Demokratien und Diktaturen. So wird zumindest argumentiert, wenn es um andere Länder geht.
Während letzte Woche beim CSD Verstöße gegen Masken- und Abstandspflichten wohl keine Gefahr für Leib und Leben darstellten, wurden nun Versammlungen aus genau diesem Grund verboten. Diese „Versammlungsfreiheit“ unterscheidet sich nicht mehr wesentlich von der in der DDR. Da durfte man auch am 1. Mai sich eine Nelke anstecken und auf einer großen Allee an einem Podium vorbeidemonstrieren und den Parteibonzen zuwinken.