Kreistagsvorsitzender darf Filmen der Kreistagssitzung nicht verbieten

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in seinem Urteil am 19.05.2022 beschlossen, dass der Kreistagsvorsitzende eine Filmberichterstattung über die Kreistagssitzung nicht verbieten darf. Eigentlich ist die Regelung in §4a der Hauptsatzung klar: Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung im Internet sind zulässig. Sie müssen nur zuvor dem Kreistagsvorsitzenden mitgeteilt („angezeigt“) werden. Darauf hatten der Abgeordnete Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken) sowie andere Medienvertreter in den vergangenen Sitzungen berufen. Der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) hatte jedoch jedes Mal die Film- und Tonaufnahmen untersagt. Sein Argument: Wer nur im Internet publiziert, falle nicht unter den Begriff „die Medien“. Außerdem dachte Ruffert, eine „Doppelfunktion“ sei nicht erlaubt: Er meint, Filmaufnahmen seien nicht zulässig, wenn sie in einem von einem Kreistagsabgeordneten betriebenen YouTube-Kanal veröffentlicht werden. Das Verwaltungsgericht Gießen hat diese Sicht klar zurückgewiesen. Das bedeutet für die morgige Sitzung des Kreistages, dass Film- und Tonaufnahmen von der Sitzung gemacht und diese veröffentlicht werden dürfen.

Kreistag am 20.05.2022: Filmverbote, Stellungnahmen und Protestkundgebung

Für die Kreistagssitzung vom 20.05.2022 hat der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD) erneut satzungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten. Dr. Frank Michler, Kreistagsabgeordneter der Bürgerliste Weiterdenken, hält dies für einen Verstoß gegen die Hauptsatzung des Landkreises sowie gegen das Grundgesetz. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gießen will er dies nun überprüfen lassen. Ein Beschluss wird für Donnerstag Nachmittag erwartet.

Real-Zensur heute

Zensur ist der Versuch einer gezielten Kontrolle der Information. Durch restriktive Verfahren sollen Massenmedien oder persönlicher Informationsverkehr kontrolliert werden, um die Verbreitung unerwünschter Inhalte zu unterdrücken oder zu verhindern. Zensur ist eines der Kern-Merkmale diktatorischer Staaten. Ihre Nutznießer waren derweil nie darum verlegen, höchst moralische Begründungen zu präsentieren:

  • „zum Schutze unserer Jugend“,
  • „gegen Falschinformationen“,
  • „zur Bekämpfung von Kinder-Pornographie“,
  • „gegen feindliche Propaganda“,
  • „ohne falsche Rücksichten auf False Balance“,
  • „gegen die Zersetzung von Staat und Gesellschaft“,
  • „gegen Hassrede“,
  • „gegen eine Spaltung unseres Volkes“.

Arroganz der Macht, der Hund und die Hausaufgaben


Um die Diskussionen über den geplanten Eingriff in die Pressefreiheit auf eine sachlich fundierte Basis zu stellen, hat Dr. Michler eine Reihe von Presseverbänden, Medien, Journalisten und Rechtsanwälten angeschrieben und um Stellungnahmen gebeten.

Marian Zachow, der erste Kreisbeigeordnete, hat nun mitgeteilt, dass seine Verwaltung nicht dazu in der Lage sei, eingehende Stellungnahmen in das Online-System des Kreistages einzupflegen. In einer Email an Dr. Michler schrieb er, sie könnten dies „seitens des Teams Kreisorgane der Verwaltung nicht leisten“ und es gehöre nicht zu den Aufgaben der Verwaltung, Stellungnahmen zu Tagesordnungspunkten des Kreistages den Abgeordneten zugänglich zu machen.

Dr. Michler bittet um Stellungnahmen zu Filmverboten

Der Kreistag Marburg-Biedenkopf hatte in den letzten Monaten mehrfach freien Medien das Filmen im Kreistag untersagt, obwohl dies in §4a der Satzung eindeutig erlaubt ist. Dass diese Verbote rechtlich auf mehr als wackeligen Füßen stehen, ahnt wohl auch der Kreistagsvorsitzende Detlef Ruffert (SPD). Daher will er nun das bisher möglicherweise rechtswidrige Vorgehen in Form von Satzungs- und Geschäftsordnungs-Änderungen festschreiben. Dr. Frank Michler (Bürgerliste Weiterdenken – WDMR) kritisiert sowohl die bisherigen Filmverbote als auch die geplante Satzungsänderung als verfassungswidrig: „Wenn der Kreistagsvorsitzende bestimmen will, wer sich journalistisch betätigen darf und wer nicht, so verlässt er den Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Pläne verstoßen offenkundig gegen Artikel 5 des Grundgesetzes!“

Letzte Gelegenheit für Transparenz im Kreistag!

Künftig Einschränkung oppositioneller Medien per Mehrheitsbeschluss?

Wenn unter einem autokratischen Regime die Machthaber oppositionelle Medien einschränken, so zeigt die ‚westliche Wertegemeinschaft‘ schnell mit dem Finger auf solch antidemokratische Beschneidung der Pressefreiheit. „Bei diesem Thema sollten wir zunächst vor der eigenen Türe kehren“, meint Dr. Frank Michler. Er spielt damit an auf den seit Monaten schwelenden Konflikt im Kreistag über Filmberichterstattung aus den Sitzungen. Obwohl dies in der Satzung explizit erlaubt ist, hatte der Kreistag mehrfach ordnungsgemäß angezeigte Film- und Tonaufnahmen verboten.

Landgericht untersagt falsche Kontaktschuld-Behauptung

Das Landgericht Frankfurt hat am 14.04.2022 eine einstweilige Verfügung gegen den Herausgeber der Oberhessischen Presse (Hitzeroth Druck + Medien GmbH & Co. KG) erlassen (AZ: 2-03 O 110/22):
„Im Wege der einstweiligen Verfügung wird es der Verfügungsbeklagten bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, zu behaupten, und/oder behaupten zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

„Frank Lerche, Vertreter der Liberalen und Piraten im Kreistag, kritisierte Michlers Anträge, schließlich habe dieser noch nicht einmal Schwierigkeiten damit, auf Veranstaltungen der Bewegung ,Der Dritte Weg‘ zu sprechen“.

wie dies unter https://www.op-marburg.de/Marburg/Fuer-Frieden-und-Solidaritaet-mit-der-Ukraine geschehen […] ist. Die Kosten des Verfahrens hat die Verfügungsbeklagte zu tragen.“

In dem Rechtsstreit ging es um die Berichterstattung der Oberhessischen Presse zur Kreistagssitzung vom 25.02.2022. In seinem Bericht hatte der OP-Redakteur Götz Schaub eine Äußerung von Frank Lerche (Liberale und Piraten) falsch zitiert und damit einen ungeheuerlichen und falschen Vorwurf unwidersprochen in den Raum gestellt.

St. Elisabeth-Verein diskutiert lieber ohne Kritiker der Coronamaßnahmen

Anlässlich der bevorstehenden Landratswahl veranstaltet der „St. Elisabeth-Verein“ am 27.04.2022 ein „Café-Gespräch“ – eine Diskussionsrunde zur Sozialpolitik. Der Verein gibt vor, mit der Veranstaltung u.a. „für eine Teilhabe an der Wahl als wichtiges demokratisches Grundrecht zu werben“. Von den sieben Kandidatinnen und Kandidaten hat der gemeinnützige Verein jedoch nur sechs eingeladen. „Eine entlarvende Auffassung von ‚Teilhabe‘ und demokratischen Grundrechten“ – findet der Landratskandidat der Bürgerliste Weiterdenken, Dr. Frank Michler, der als einziger nicht eingeladen wurde.