Die Berliner Polizei hatte sämtliche für den 01.08.2021 angemeldeten Demonstrationen gegen die Freiheits-Beschränkungen unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes verboten. Die regierungs-treuen Berliner Verwaltungsgerichte hatten die Verbote bestätigt. Sowohl der Verfassungsgerichtshof Berlin als auch das Bundesverfassungsgericht haben die dagegen eingelegten Verfassungsbeschwerden am Samstag jedoch trotz Vorankündigung nicht mehr bearbeitet. Damit wurde der effektive Rechtsschutz (Art 19, Abs 4 GG) verwehrt. Siehe dazu den Schriftsatz von RA Friedemann Däblitz. Zumindest das Bundesverfassungsgericht hat sich am nächsten Morgen doch noch damit beschäftigt und ohne Begründung die Beschwerde gegen das Verbot des Aufzuges abgelehnt. Mit diesem höchstrichterlichen Urteil ist Artikel 8 des Grundgesetzes jetzt offiziell für Kritiker der Regierungspolitik außer Kraft gesetzt.
